Quelle: http://www.wien.gv.at/ssr/faq/pdf/antrag.pdf9) Wenn die 2. Diplomprüfung erfolgreich abgelegt worden ist, jedoch im Zeitpunkt der Antragstellung
das Diplomprüfungszeugnis noch nicht vorliegt, muss eine diesbezügliche Bestätigung vorgelegt
werden; das Diplomprüfungszeugnis ist unverzüglich nachzureichen.
Ihr könnt euch vom passenden Sekretariat eine Bestätigung ausstellen lassen und euch dann unverzüglich beim Stadtschulrat anmelden und braucht kein gutes Monat zu warten bis die Dokumente fertig sind, die dann einfach nur nachreichen.
Link zum Wiener SSR: www.ssr-wien.gv.at