EINREICHUNG SCHRIFTLICHER ARBEITEN
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist die Frist für die Einreichung schriftlicher Arbeiten bis zum Ende der Nachfrist des darauffolgenden Semesters festgelegt. D.h. für Lehrveranstaltungen
des Sommersemesters müssen die schriftlichen Arbeiten bis zum 30. November des jeweiligen Jahres
und für die Lehrveranstaltungen im Wintersemester bis 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden!
Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist die Frist:
BIS ein Jahr nach Ende der Lehrveranstaltung.
Abgabefristen für schriftliche Arbeiten
- Martin
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Abgabefristen für schriftliche Arbeiten
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Alumnus
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