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Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Di 12.Jun 2012, 23:27
von Savonarola
oOkunterbuntOO hat geschrieben:Mit Zeitgeschichte gab's dann auch kein Problem, nehm ich an? Hattest du es auch als VO+VO absolviert, oder!?
Gerne. Ja, ich habe die Zeitgeschichte auch als VO+VO absolviert, das einfach dementsprechend im Prüfungspass vermerkt und im Sammelzeugnis gekennzeichnet. Dieses Problem ist aber ohnehin altbekannt und sollte nun wirklich kein Problem für das SSC darstellen.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 05.Jul 2012, 9:08
von Savonarola
Mit etwas Verspätung habe ich meinen Bericht über das Prozedere nun abgeschlossen (siehe Eröffnungsposting dieses Threads).

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 05.Jul 2012, 10:28
von sarah123
vielen dank für deine sehr hilfreichen Hinweise. Das heißt, man kann sich sobald man die Mail mit "Sie haben ihr Studium abgeschlossen" erhalten hat, schon für den Master registrieren?

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 05.Jul 2012, 11:07
von Savonarola
sarah123 hat geschrieben:vielen dank für deine sehr hilfreichen Hinweise. Das heißt, man kann sich sobald man die Mail mit "Sie haben ihr Studium abgeschlossen" erhalten hat, schon für den Master registrieren?
Wenn die email mit dem Betreff "Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums!‏" kommt, wurde der Abschluss des Studiums bereits im Univis vermerkt. Ich gehe davon aus, dass man dann bereits die Zulassung für ein Master-Studium beantragen kann. Wohlgemerkt habe ich das selbst erst eine Woche später gemacht, als bereits das Zeugnis ect. als abholbereit vermeldet wurde, kann also nicht definitiv ausschließen, dass es doch nicht geht. Ich wüsste allerdings nicht, was dagegen sprechen würde. Abgeschlossen ist abgeschlossen, würde ich sagen.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 05.Jul 2012, 16:59
von Art Vandelay
Nein, das ist leider nicht so! Erst wenn man den Verleihungsbescheid abholt, man dort auf Rechtsmittel dagegen verzichtet und ihm damit rechtskraft erwächst und bei "Persönliche Daten" im UNIVIS dann "BA" aufscheint, dann kann man den Master inskribieren. Dann geht es dafür sogar per Mail.

Edit: Sehe gerade, dass es bei Dir offensichtlich doch schon vor der Abholung möglich war. Bei mir im Februar war das noch nicht so. Aber wenn ich so deinen Bericht lese, dürfte das nicht die einizige Sache sein, die sich seit dem verändert hat.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 05.Jul 2012, 20:09
von Savonarola
Art Vandelay hat geschrieben:Nein, das ist leider nicht so! Erst wenn man den Verleihungsbescheid abholt, man dort auf Rechtsmittel dagegen verzichtet und ihm damit rechtskraft erwächst und bei "Persönliche Daten" im UNIVIS dann "BA" aufscheint, dann kann man den Master inskribieren. Dann geht es dafür sogar per Mail.

Edit: Sehe gerade, dass es bei Dir offensichtlich doch schon vor der Abholung möglich war. Bei mir im Februar war das noch nicht so. Aber wenn ich so deinen Bericht lese, dürfte das nicht die einizige Sache sein, die sich seit dem verändert hat.
Es mag sein, dass sich der Status des Master-Studiums erst dann von "Antrag gestellt" (oder so ähnlich, das stand im Univis, nachdem ich mich für den Master inskribiert hatte und bevor ich zum SSC auf dem Campus gefahren war) auf "zugelassen" ändert, wenn man den Verleihungsbescheid abgeholt und auf die Rechtsmittel verzichtet hat. Da fehlt mir aber leider der Einblick, was da genau abläuft.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Mo 23.Jul 2012, 17:49
von Cleopatra72
super, vielen dank für die infos...

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Mi 12.Sep 2012, 8:29
von Honeybunch
Glückwunsch zum Abschluss und vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, alles genau aufzuschreiben!
Danke!

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 13.Sep 2012, 22:42
von Savonarola
Honeybunch hat geschrieben:Glückwunsch zum Abschluss und vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, alles genau aufzuschreiben!
Danke!
Danke & gerne, ich hoffe es stimmt alles so, wie ich es niedergeschrieben habe.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Sa 15.Sep 2012, 11:42
von oOkunterbuntOO
Habs auch grad durchgemacht, beir mir wars ganz genauso, nur dass es in den Ferien wohl etwas länger dauert bis das Ganze durch ist (bei mir 5 Wochen bis zur ersten Email). :) Und beim Abholen der Unterlagen beim SSC sollte man unbedingt eine Nummer ziehen, weil gleich neben dem Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC die Tür fürs Philologisch-Kulturwissenschaftliche SSC ist, und da sind die Leute bis weit nach draußen in einer Schlange gestanden. Manche, die eigentlich nur zum Historisch-Kult. SSC wollten, haben dann längere Zeit umsonst angestanden :/

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 18.Okt 2012, 16:18
von bellilein
weiß jmd wie sich die step modul note errechnet? nimmt man da die beiden aer modulnoten erst zusammen zu einer note und dann mit der einführungsnote zusammen oder wie läuft das? und was schreibt man da bei zeitgeschichte hin- sind ja eigentlcih zwei noten zu verzeichnen?!(bachelor alt 2008)

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: Do 06.Dez 2012, 22:56
von Yazid
Wie ist es eigentlich mit der Anmeldung zum MA-Studium? Klar ist, dass man sobald man den BA hat, man sich gleich anmelden kann.

Aber geht das auch außerhalb des normalen Zulassungszeitraums? Die normale Zulassung ist jetzt beispielsweise mit 30. November zu Ende gegangen. Wenn jemand erst im Dezember seinen BA bekommt, kann er auch im Dez. den MA offiziell beginnen oder muss er warten bis die nächste Zulassungsfrist beginnt?

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: So 09.Dez 2012, 4:58
von Savonarola
Yazid hat geschrieben:Wie ist es eigentlich mit der Anmeldung zum MA-Studium? Klar ist, dass man sobald man den BA hat, man sich gleich anmelden kann.

Aber geht das auch außerhalb des normalen Zulassungszeitraums? Die normale Zulassung ist jetzt beispielsweise mit 30. November zu Ende gegangen. Wenn jemand erst im Dezember seinen BA bekommt, kann er auch im Dez. den MA offiziell beginnen oder muss er warten bis die nächste Zulassungsfrist beginnt?
Ich habe die ganze Prozedur im Juni durchlaufen und wurde gefragt, ob ich meinen Master noch mit dem Sommersemester oder erst mit dem darauffolgenden Wintersemester beginnen möchte. Die Zulassungsfrist scheint hier also keine Rolle zu spielen.

Re: Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums

Verfasst: So 09.Dez 2012, 9:37
von Yazid
Aha... man kann dann also "rückwirkend" für das laufende Semester angemeldet werden.

Danke für die Info!