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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Verfasst: Fr 03.Okt 2008, 9:07
von Aguirre
Ahh da reihe ich meine Frage auch gleich an. Bisher habe ich nur Kurse, Vorlesungen usw. als FWF anrechnen lassen.
Ist es auch möglich vom Niederkorns Paläographie I zu besuchen das mit M7 codiert ist und sich das als FWF anrechnen
zu lassen? Bin mir halt nicht sicher ob das bei M Sachen auch geht.

Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Verfasst: Fr 03.Okt 2008, 10:52
von alcie
also normalerweise sollte man alles als freies wahlfach anrechnen lassen können, sonst wärs ja kein freies wahlfach sondern was aufgezwungens (bitte korrigieren sollte ich mich irren)

bzw ich les grad deinen satz nochmal, also das von niederkorn ist ja auch aus der gruppe "kurs, vorlesung, usw..." m7 ist ja nur ein code für die geschichte und nicht die "lehrveranstaltungsart" .. ich glaub ich bin grad verwirrt!

Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Verfasst: Fr 03.Okt 2008, 14:15
von Aguirre
M7 steht für Historische Hilfswissenschaften. Nur das ich eben den M7 Code schon vohriges Semester gemacht habe.
Jetzt würde mir der M7 Code natürlich nichts bringen. Es sein denn ich kann den auch als FWF anrechenen lassen. Da bin ich mir eben nicht ganz sicher ob das mit den Methodischen Fächern auch geht. Aber ich würde auch meinen das es kein problem darstellen sollte.

Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Verfasst: Mi 18.Mär 2009, 19:25
von 0708011
Zusammenfassend: M-Fächer (sofern sie angeboten werden) müssen nicht prüfungsimmanent sein. wie funktioniert das mit den a/e/r fächern? 22Sst. insgesamt davon 12 prüfungsimmanent-klar.das bedeutet: mit einer VO aus E1 habe ich diesen bereich abgedeckt, ein KU aus E1 bringt mir (außer mehr wissen) nichts,oder? also aus jedem bereich (A1,A2,A3,...) nur EINE LV? klingt für mich nicht 100%eindeutig...vielleicht kann mir wer helfen! danke

Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Verfasst: Mi 18.Mär 2009, 19:31
von scalogna
Ja, du musst/sollst jeden AER-Code nur einmal absolvieren (und halt zweimal eine Doppelcodierung, also zwei Codes für eine LV), welche davon du als prüfungsimmanent absolvierst, bleibt dir überlassen.