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Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertation

Verfasst: Di 28.Feb 2012, 19:23
von Peter_K
Hallo!

Gemäß dem Doktorats-Curriculums muss innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens bei dem zuständigen studienrechtlichen Organ eingereicht werden.

Hat jemand von Euch Erfahrungen, welche Konsequenzen ein Versäumen dieser Frist nach sich zieht?

Ich bin bereits seit 2009 inskribiert, habe aber bis jetzt noch nicht studiert und möchte jetzt losstarten...

Vielen Dank für Eure Auskünfte!

LG

Re: Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertati

Verfasst: Di 28.Feb 2012, 22:14
von Martin
Altes oder neues Doktorat? Das ist bei 2009 nämlich nicht eindeutig sagbar... ich bspw. hab auch 2009 inskribiert, allerdings noch fürs Doktorat alt ;)

Re: Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertati

Verfasst: Mi 29.Feb 2012, 8:36
von Peter_K
Martin hat geschrieben:Altes oder neues Doktorat?
neuer Studienplan!

lg

Re: Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertati

Verfasst: Mi 23.Mai 2012, 16:00
von Rocka Rolla
Das hat keine Konsequenzen (außer dass du vielleicht unnötig Zeit vertan hast, falls das Thema abgelehnt wird oder Änderungen vorgenommen werden müssen).

Re: Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertati

Verfasst: Do 21.Jun 2012, 22:12
von Peter_K
vielen dank für die Antwort!

lg