Einjahresfrist für Antrag auf Genehmigung des Dissertation
Verfasst: Di 28.Feb 2012, 19:23
Hallo!
Gemäß dem Doktorats-Curriculums muss innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens bei dem zuständigen studienrechtlichen Organ eingereicht werden.
Hat jemand von Euch Erfahrungen, welche Konsequenzen ein Versäumen dieser Frist nach sich zieht?
Ich bin bereits seit 2009 inskribiert, habe aber bis jetzt noch nicht studiert und möchte jetzt losstarten...
Vielen Dank für Eure Auskünfte!
LG
Gemäß dem Doktorats-Curriculums muss innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens bei dem zuständigen studienrechtlichen Organ eingereicht werden.
Hat jemand von Euch Erfahrungen, welche Konsequenzen ein Versäumen dieser Frist nach sich zieht?
Ich bin bereits seit 2009 inskribiert, habe aber bis jetzt noch nicht studiert und möchte jetzt losstarten...
Vielen Dank für Eure Auskünfte!
LG