Vorgehen beim Abschluss des Bachelor-Studiums
Verfasst: Mo 21.Mai 2012, 23:09
[EDIT 11.06.2012: Da ich inzwischen darüber verständigt wurde, dass mein BA-Abschluss erfolgreich bearbeitet wurde, habe ich meine ursprünglichen Fragen zur Einreichungsprozedur durch einen Bericht über meine Erfahrungen ersetzt.]
Da ich inzwischen die email-Information über den erfolgreichen Abschluss meines Bachelor-Studium erhalten habe, möchte ich mich kurz über den Ablauf äußern:
Die Unterlagen für den Abschluss müssen bei der zuständigen Mitarbeiterin des StudienServiceCenters eingereicht werden. Wer für den jeweiligen Studierenden zuständig ist, hängt vom Anfangsbuchstaben von dessen Nachnamen ab. Die Zuständigkeiten kann man hier ersehen.
Für mich war Frau Pokorny zuständig, die in ihrer Sprechstunde sehr unkompliziert war. Ich war knapp 10 Minuten bei ihr im Büro. Bei anderen SSC-Mitarbeiterinnen läuft das, soweit ich gehört habe, mitunter nicht ganz so locker und unproblematisch. Frau Pokorny hat die eingereichten Unterlagen selbst weitergeleitet, man muss also nicht selbst an den Campus zum Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter fahren. Ich finde auf dessen Website klingt es so, als würde die zuständige SSC-Mitarbeiterin nur den Prüfungspass bestätigen, den man dann mit den anderen Unterlagen selbst beim Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC einreichen müsse - dem ist aber nicht so.
Nun zu den erforderlichen Unterlagen:
Wichtig ist, dass man alle Unterlagen als Original vorlegt (also z.B. Bescheide über Anrechnungen u.ä.)
- Einreichbogen: Den Einreichbogen gibt es bei der zuständigen SSC-Mitarbeiterin und er muss bei der Einreichung des BA-Abschlusses ausgefüllt werden. Da ohnehin nur Basis-Informationen angegeben werden müssen, sollte dies kein Problem darstellen.
- Prüfungspass: Den Prüfungspass kann man hier downloaden. Da es leider keinerlei Anleitung bzw. Ausfüllhilfe zu diesem Formular gibt, möchte ich betonen, das inder Spalte "Prüfungscode" NICHTS eingetragen werden muss!
Ganz oben im Formular, nach der Zeile mit der LV "Einführung..." muss man bei den A/E/R-Pflichtmodulen eintragen, welche LVs man im Zuge der STEP absolviert hat.
Ansonsten trägt man in der Spalte Note die Note, in der Spalte Datum das Prüfungsdatum aus dem Univis und bei Prüfer/Bescheid entweder den Leiter der Lehrveranstaltung oder aber, falls es sich um eine angerechnete Note handelt, die Geschäftszahl des Bescheides ein.
Ebenfalls eintragen kann man die Modulnote, die sich meist leicht errechnen lässt. Bei einem x,50-Notenschnitt wird zugunsten des Studierenden gerundet. Im Zweifelsfalle kann man die Modulnoten aber auch offen lassen, eventuell spricht man die SSC-Mitarbeiterin bei einer Unsicherheit bei der Abgabe einfach darauf an. Offen gelassen habe ich die Gesamtnote, obwohl die rechnerisch ohnehin eindeutig war.
Die leere letzte Seite dient wohl für Ergänzung und muss in der Regel nicht ausgefüllt werden.
- Zusätzliche Wahlmodule: Hier müssen die am Institut für Geschichte absolvierten Zusätzlichen Wahlmodule aufgeschlüsselt werden. Falls man also das ZWM Geschichtsforschung und/oder das ZWM Globalgeschichte absolviert hat, muss man dieses Formular (klick!) ausfüllen. Dies ist auch notwendig, falls man sich einen Auslandsaufenthalt als ZWM "Geschichte International" anrechnen hat lassen.
Was auszufüllen ist, ist wohl selbsterklärend: Datum, Kurztitel und Note. Beim Kurztitel übernimmt man einfach das, was im Univis steht, im Zweifelsfalle sollte das SSC ohnehin selbst nachsehen, denke ich.
- Erweiterungs-Curriculums-Zeugnisse: Obwohl der Abschluss des ECs normalerweise ohnehin im Univis klar ersichtlich war, werden oft (aber anscheinend nicht von allen SSC-Mitarbeiterinnen) vom jeweiligen Institut auszustellende Zeugnisse über den EC-Abschluss verlangt. Um Verzögerungen mit der Studienabschlussprozedur zu vermeiden, sollte man - finde ich - sich diese(s) EC-Zeugnis(se) am besten schon vor der Einreichung des Abschlusses besorgen. Die Ausstellung von EC-Zeugnissen dauert in der Regel wohl eine Woche. Die entsprechenden Formulare sind (hoffentlich) auf den Websites des betreffenden Instituts zu finden, man muss sie ausfüllen und an der richtigen Stelle abgeben und nach der Verständigung wieder abholen. Mit Warte- und Wegzeiten ist also zu rechnen.
- Bestätigungen über Alternative Erweiterungen: Gibt es keine. Man braucht auch keine.
- Sammelzeugnis (Zitat von der SSC-Website: "bitte die relevanten Prüfungen in geeigneter Form kenntlich machen!": Das Sammelzeugnis muss man im Univis ausdrucken und "kenntlich machen" (was immer man auch darunter konkret verstehen soll), welche Prüfungen für den BA-Abschluss relevant sind. Da es keinerlei Erklärungen dazu gibt, habe ich das einfach so gelöst, indem ich am rechten Rand des Zeugnisses, teilweise unter Verwendung von Klammern, hingeschrieben habe, zu welchem Modul die jeweiligen Lehrveranstaltungen gehören. Auch einen Hinweis darauf, wann man LVs als STEP absolviert hat, wäre vielleicht vorteilhaft.
Frau Pokorny hat das so akzeptiert, wie sie auch sonst keinerlei Probleme gemacht hat. Als ich ihr erzählte, dass manche (eine?) ihrer Kolleginnen diese "Kenntlichmachung" mit Textmarkern in bestimmten Farben und auf eine ganz bestimmte Weise verlangen, reagierte sie belustigt. Am nimmt man das Sammelzeugnis (und am besten auch alle anderen Formulare) in mehrfacher Ausfertigung zur Einreichung mit, damit man eventuelle diesbezügliche Beanstandungen gleich vor Ort beheben kann.
- aktuelles Studienblatt: Im Univis ausdrucken -> abgeben.
- Anerkennungsbescheide: Falls man sich Lehrveranstaltungen per Bescheid für das Studium anrechnen hat lassen, so muss man den Bescheid im Original einreichen.
- Nachweise über Namensänderungen (Heiratsurkunde): Falls zutreffend.
Am besten man bringt auch noch alle anderen Unterlagen mit, von denen man sich vorstellen könnte, dass sie benötigt werden könnten. So kann man es sich vielleicht ersparen, Unterlagen nachreichen zu müssen. So musste ich mein Studienberechtigungsprüfungszeugnis (wie alle Zeugnisse im Original) mit einreichen, das ich zum Glück auf Verdacht mitgenommen hatte. Latein-Zeugnisse (also falls man das nicht an der Uni nachholen musste, sondern im Gymnasium hatte) KÖNNTEN vielleicht ein heißer Tipp sein, auch wenn die Erfüllung der Bedingung "Latein" ohnehin längst vermerkt worden sein sollte.
Ich wurde heute davon per email verständigt, dass ich mein Studium abgeschlossen habe. Bis zu dieser email hat es 2 1/2 Wochen gedauert. Noch nicht verständigt wurde ich darüber, dass ich das Studienabschlusszeugnis und die eingereichten Originale am SSC abholen kann. Diesbezüglich muss ich noch eine weitere email abwarten.
Um das Zeugnis dann auch ausgehändigt zu bekommen, muss man als Nachweis, dass man an dieser Umfrage zum Thema "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte" der Statistik Austria teilgenommen hat, einen Ausdruck der Bestätigung vorlegen, die erscheint, sobald man diese Umfage online per Klick auf den Button versendet hat.
Viel Glück beim Einreichen (und Gratulation zum Studienabschluss)!
[EDIT 05.07.2012] Etwas verspätet möchte ich noch berichten, wie der Abschluss der Prozedur verlief:
Genau eine Woche nach der Benachrichtigung, dass der Abschluss meines Bachelor-Studiums der Geschichte erfolgreich bearbeitet wurde, wurde ich verständigt, dass die Unterlagen inzwischen abholbereit seien.
Also: Beim Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter am Campus (Hof 2, Tür 2.9 /Durchgang zu Hof 1) eine Nummer ziehen, wenn man dran ist einige Unterschriften leisten, den Nachweis, dass man an der "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte" der Statistik Austria teilgenommen hat, abgeben (wichtig!) und das BA-Zeugnis, die Urkunde über den Erwerb des heißen Bachelor-Titels und die eingereichten Unterlagen entgegennehmen. Dazu bekommt man noch eine Studienabschlussmappe mit jede Menge Mist, den man nur aus reiner Höflichkeit nicht gleich mit der Bitte um Entsorgung beim SSC zurücklässt.
Übrigens kann man sich bereits vor dem Abholen der Unterlagen bei der Studienzulassungsstelle für ein Master-Studium zulassen lassen, man braucht dafür nicht dasBA-Zeugnis, der Vermerk über den BA-Abschluss im Univis reicht völlig aus. Das Ausfüllen des Formulars für das Ansuchen um Zulassung für ein Master-Studium hätte zumindest ich mir sparen können - die veranlassen die Zulassung auch ohne dieses Formular - zumindest bei mir war das so.
Da ich inzwischen die email-Information über den erfolgreichen Abschluss meines Bachelor-Studium erhalten habe, möchte ich mich kurz über den Ablauf äußern:
Die Unterlagen für den Abschluss müssen bei der zuständigen Mitarbeiterin des StudienServiceCenters eingereicht werden. Wer für den jeweiligen Studierenden zuständig ist, hängt vom Anfangsbuchstaben von dessen Nachnamen ab. Die Zuständigkeiten kann man hier ersehen.
Für mich war Frau Pokorny zuständig, die in ihrer Sprechstunde sehr unkompliziert war. Ich war knapp 10 Minuten bei ihr im Büro. Bei anderen SSC-Mitarbeiterinnen läuft das, soweit ich gehört habe, mitunter nicht ganz so locker und unproblematisch. Frau Pokorny hat die eingereichten Unterlagen selbst weitergeleitet, man muss also nicht selbst an den Campus zum Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter fahren. Ich finde auf dessen Website klingt es so, als würde die zuständige SSC-Mitarbeiterin nur den Prüfungspass bestätigen, den man dann mit den anderen Unterlagen selbst beim Historisch-Kulturwissenschaftlichen SSC einreichen müsse - dem ist aber nicht so.
Nun zu den erforderlichen Unterlagen:
Wichtig ist, dass man alle Unterlagen als Original vorlegt (also z.B. Bescheide über Anrechnungen u.ä.)
- Einreichbogen: Den Einreichbogen gibt es bei der zuständigen SSC-Mitarbeiterin und er muss bei der Einreichung des BA-Abschlusses ausgefüllt werden. Da ohnehin nur Basis-Informationen angegeben werden müssen, sollte dies kein Problem darstellen.
- Prüfungspass: Den Prüfungspass kann man hier downloaden. Da es leider keinerlei Anleitung bzw. Ausfüllhilfe zu diesem Formular gibt, möchte ich betonen, das inder Spalte "Prüfungscode" NICHTS eingetragen werden muss!
Ganz oben im Formular, nach der Zeile mit der LV "Einführung..." muss man bei den A/E/R-Pflichtmodulen eintragen, welche LVs man im Zuge der STEP absolviert hat.
Ansonsten trägt man in der Spalte Note die Note, in der Spalte Datum das Prüfungsdatum aus dem Univis und bei Prüfer/Bescheid entweder den Leiter der Lehrveranstaltung oder aber, falls es sich um eine angerechnete Note handelt, die Geschäftszahl des Bescheides ein.
Ebenfalls eintragen kann man die Modulnote, die sich meist leicht errechnen lässt. Bei einem x,50-Notenschnitt wird zugunsten des Studierenden gerundet. Im Zweifelsfalle kann man die Modulnoten aber auch offen lassen, eventuell spricht man die SSC-Mitarbeiterin bei einer Unsicherheit bei der Abgabe einfach darauf an. Offen gelassen habe ich die Gesamtnote, obwohl die rechnerisch ohnehin eindeutig war.
Die leere letzte Seite dient wohl für Ergänzung und muss in der Regel nicht ausgefüllt werden.
- Zusätzliche Wahlmodule: Hier müssen die am Institut für Geschichte absolvierten Zusätzlichen Wahlmodule aufgeschlüsselt werden. Falls man also das ZWM Geschichtsforschung und/oder das ZWM Globalgeschichte absolviert hat, muss man dieses Formular (klick!) ausfüllen. Dies ist auch notwendig, falls man sich einen Auslandsaufenthalt als ZWM "Geschichte International" anrechnen hat lassen.
Was auszufüllen ist, ist wohl selbsterklärend: Datum, Kurztitel und Note. Beim Kurztitel übernimmt man einfach das, was im Univis steht, im Zweifelsfalle sollte das SSC ohnehin selbst nachsehen, denke ich.
- Erweiterungs-Curriculums-Zeugnisse: Obwohl der Abschluss des ECs normalerweise ohnehin im Univis klar ersichtlich war, werden oft (aber anscheinend nicht von allen SSC-Mitarbeiterinnen) vom jeweiligen Institut auszustellende Zeugnisse über den EC-Abschluss verlangt. Um Verzögerungen mit der Studienabschlussprozedur zu vermeiden, sollte man - finde ich - sich diese(s) EC-Zeugnis(se) am besten schon vor der Einreichung des Abschlusses besorgen. Die Ausstellung von EC-Zeugnissen dauert in der Regel wohl eine Woche. Die entsprechenden Formulare sind (hoffentlich) auf den Websites des betreffenden Instituts zu finden, man muss sie ausfüllen und an der richtigen Stelle abgeben und nach der Verständigung wieder abholen. Mit Warte- und Wegzeiten ist also zu rechnen.
- Bestätigungen über Alternative Erweiterungen: Gibt es keine. Man braucht auch keine.
- Sammelzeugnis (Zitat von der SSC-Website: "bitte die relevanten Prüfungen in geeigneter Form kenntlich machen!": Das Sammelzeugnis muss man im Univis ausdrucken und "kenntlich machen" (was immer man auch darunter konkret verstehen soll), welche Prüfungen für den BA-Abschluss relevant sind. Da es keinerlei Erklärungen dazu gibt, habe ich das einfach so gelöst, indem ich am rechten Rand des Zeugnisses, teilweise unter Verwendung von Klammern, hingeschrieben habe, zu welchem Modul die jeweiligen Lehrveranstaltungen gehören. Auch einen Hinweis darauf, wann man LVs als STEP absolviert hat, wäre vielleicht vorteilhaft.
Frau Pokorny hat das so akzeptiert, wie sie auch sonst keinerlei Probleme gemacht hat. Als ich ihr erzählte, dass manche (eine?) ihrer Kolleginnen diese "Kenntlichmachung" mit Textmarkern in bestimmten Farben und auf eine ganz bestimmte Weise verlangen, reagierte sie belustigt. Am nimmt man das Sammelzeugnis (und am besten auch alle anderen Formulare) in mehrfacher Ausfertigung zur Einreichung mit, damit man eventuelle diesbezügliche Beanstandungen gleich vor Ort beheben kann.
- aktuelles Studienblatt: Im Univis ausdrucken -> abgeben.
- Anerkennungsbescheide: Falls man sich Lehrveranstaltungen per Bescheid für das Studium anrechnen hat lassen, so muss man den Bescheid im Original einreichen.
- Nachweise über Namensänderungen (Heiratsurkunde): Falls zutreffend.
Am besten man bringt auch noch alle anderen Unterlagen mit, von denen man sich vorstellen könnte, dass sie benötigt werden könnten. So kann man es sich vielleicht ersparen, Unterlagen nachreichen zu müssen. So musste ich mein Studienberechtigungsprüfungszeugnis (wie alle Zeugnisse im Original) mit einreichen, das ich zum Glück auf Verdacht mitgenommen hatte. Latein-Zeugnisse (also falls man das nicht an der Uni nachholen musste, sondern im Gymnasium hatte) KÖNNTEN vielleicht ein heißer Tipp sein, auch wenn die Erfüllung der Bedingung "Latein" ohnehin längst vermerkt worden sein sollte.
Ich wurde heute davon per email verständigt, dass ich mein Studium abgeschlossen habe. Bis zu dieser email hat es 2 1/2 Wochen gedauert. Noch nicht verständigt wurde ich darüber, dass ich das Studienabschlusszeugnis und die eingereichten Originale am SSC abholen kann. Diesbezüglich muss ich noch eine weitere email abwarten.
Um das Zeugnis dann auch ausgehändigt zu bekommen, muss man als Nachweis, dass man an dieser Umfrage zum Thema "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte" der Statistik Austria teilgenommen hat, einen Ausdruck der Bestätigung vorlegen, die erscheint, sobald man diese Umfage online per Klick auf den Button versendet hat.
Viel Glück beim Einreichen (und Gratulation zum Studienabschluss)!
[EDIT 05.07.2012] Etwas verspätet möchte ich noch berichten, wie der Abschluss der Prozedur verlief:
Genau eine Woche nach der Benachrichtigung, dass der Abschluss meines Bachelor-Studiums der Geschichte erfolgreich bearbeitet wurde, wurde ich verständigt, dass die Unterlagen inzwischen abholbereit seien.
Also: Beim Historisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter am Campus (Hof 2, Tür 2.9 /Durchgang zu Hof 1) eine Nummer ziehen, wenn man dran ist einige Unterschriften leisten, den Nachweis, dass man an der "Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte" der Statistik Austria teilgenommen hat, abgeben (wichtig!) und das BA-Zeugnis, die Urkunde über den Erwerb des heißen Bachelor-Titels und die eingereichten Unterlagen entgegennehmen. Dazu bekommt man noch eine Studienabschlussmappe mit jede Menge Mist, den man nur aus reiner Höflichkeit nicht gleich mit der Bitte um Entsorgung beim SSC zurücklässt.
Übrigens kann man sich bereits vor dem Abholen der Unterlagen bei der Studienzulassungsstelle für ein Master-Studium zulassen lassen, man braucht dafür nicht dasBA-Zeugnis, der Vermerk über den BA-Abschluss im Univis reicht völlig aus. Das Ausfüllen des Formulars für das Ansuchen um Zulassung für ein Master-Studium hätte zumindest ich mir sparen können - die veranlassen die Zulassung auch ohne dieses Formular - zumindest bei mir war das so.