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Nicht genuegend
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 9:29
von Gast
Also von den Vorlesungen abmelden, die ihr sicher nicht macht.
...
Sehr geehrte KollegInnen!
Damit wir mit einer größeren Treffsicherheit den Bedarf an
Lehrveranstaltungen im kommenden Sommersemester festmachen können,
ersuchen wir Sie dringend, in den nächsten zwei Wochen die
TeilnehmerInnenzahl bei Ihren prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen zu
aktualisieren. Wir bitten Sie, jene angemeldeten Studierenden, die
tatsächlich nicht an Ihren Lehrveranstaltungen teilnehmen, aus den
Anmeldelisten zu streichen. Jene Studierenden, die nicht teilnehmen, aber
nicht gestrichen werden, müssen Sie leider am Ende des Semesters mit
"nicht genügend" benoten. Für das vergangene Sommersemester nähern wir uns
mit dem 30. November 2005 dem Ende der Abgabefrist für die schriftlichen
Arbeiten. Ersuchen Sie bitte jene Ihrer Studierenden, die noch nicht alle
Arbeiten abgegeben haben, dies rasch nachzuholen. Tun diese dies nicht,
sind sie im Dezember (mit Datum 30. November) ebenfalls mit "nicht
genügend" zu benoten. Über dieses Procedere wurden Sie ja von unserer
Seite bereits mehrfach informiert. Mit freundlichen Grüßen
F. Edelmayer und M. Grandner
Studienprogrammleitung Geschichte
...
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 10:36
von Birgit
das wird ja immer besser...
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 10:51
von Chrrr
Das trifft aber nur auf prüfungsimmanente LVAs zu. Bei Vorlesungen bekommt man deshalb keine neg. Beurteilung.
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 12:08
von Gast
Offensichtlich sind sich die Professoren aber auch nicht sicher. Oliver Rathkolb schreibt folgendes:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Darf ich Sie nochmals daran erinnern, dass - sollten Sie eine meiner Lehrveranstaltungen im Anmeldesystem
der Universität gebucht haben und sich doch entschlossen haben, keine Prüfung abzulegen - Sie sich bitte
direkt abmelden, da Sie sonst automatisch eine negative Note erhalten.
Hier übermittle ich Ihnen eine Information der Studienprogrammleitung, die dies eindeutig festhält.
Für jene, die eine Prüfung ablegen wollen (in der Vorlesung bzw. im Seminar) ist natürlich diese Info
nicht relevant
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 12:58
von Starbuck
muss nich da noch was dazu sagen???
ich kann nur eins sagen ... typisch edelmayer und grandner .... typisch!!!
außer grantig wird man da nix mehr ...
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 14:21
von Birgit
specht und hakami haben sich auch scho lustig über das anmeldungssystem gemacht - sie haben eh gsagt, dass es viele leute gibt, die sich anmelden u keine prüfung machen wollen, sondenr halt nur einen teilnahmeschein brauchen.. das ist doch sowas von selten dämlich...

ich glaub scho langsam, dass unsere tolle spl nie nachdenkt...
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 14:24
von Starbuck
die können denken ?
*grübel*
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 14:37
von Chrrr
Hier dazu eine Stellungsnahme von der SPL aus dem Strv-Forum:
Liebe Studierende!
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, sei an dieser Stelle klargestellt:
Das oben weitergegebene Mail der Studienprogrammleitung bezieht sich auf prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen wie Kurse, Seminare, etc., nicht aber auf Vorlesungen.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen müssen die schriftlichen Arbeiten des Sommersemesters bis zum 30. November des darauffolgenden Wintersemesters, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum 30. Juni des darauffolgenden Sommersemesters abgegeben werden. Dies steht in den Satzungen der Universität Wien, die vom Senat und vom Universitätsrat beschlossen wurden und nicht von der Studienprogrammleitung Geschichte. Die unterschiedlichen Fristen des Sommer- und Wintersemesters kommen daher, dass die Zeit, in der die schriftlichen Arbeiten nach dem Ende der Lehrveranstaltungen abgegeben werden müssen, in beiden Semestern gleich sein sollen. Sie betragen in beiden Fällen fünf Monate.
Bei Vorlesungen haben Sie laut den bereits zitierten Satzungen das Recht auf vier Prüfungstermine: am Ende des Semesters der Vorlesung, am Beginn, in der Mitte und am Ende des der Vorlesung folgenden Semesters. Die Anmeldung zu den Vorlesungen dient, wie im Mail der Studienprogrammleitung angedeutet, der Raum- und Bedarfsplanung und nicht der Benotung. Jede/r Studierende, der/die zu einer Vorlesung angemeldet ist – und dies kann auch noch während des gesamten Semesters geschehen –, hat das Recht, nicht aber die Pflicht, zu einer Prüfung über die betreffende Vorlesung anzutreten. Wer sich angemeldet hat, aber nie antritt, wird auch nicht benotet, es wird also KEIN „nicht genügend“ ausgestellt. Wer sich nicht anmeldet, kann allerdings auch keine Prüfung über die betreffende Vorlesung machen.
Der Anmeldeschluss für Vorlesungen des laufenden Wintersemesters ist der 31. Januar 2006, jener Tag, an dem das Anmeldesystem für das laufende Semester deaktiviert wird.
Wir ersuchen Sie, künftig bei Fragen und Unklarheiten direkt die Studienprogrammleitung zu kontaktieren. Diskussionsforen sollten dem Meinungsaustausch und nicht der Panikmache dienen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Edelmayer und M. Grandner
Studienprogrammleitung Geschichte
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 14:37
von Martin
@ Starbuck: keine diskriminierenden Kommentare bitte...
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 15:35
von Starbuck
hab mich eh aller kraftausdrücke enthalten!
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 16:08
von Birgit
*tixoholundmundzukleb*
soviel zur freien meinungsäußerung
Verfasst: Mo 21.Nov 2005, 16:58
von Ledde
@Topic: Ja, ich habs heut auch bei der Wakounig gehört....bah, jetzt muss ich vor allem wirklich mal das Protokoll von der Bolognese-Leuchtenmüller fertig bekommen....sie hatte in der VO gesagt, dass man in Jahr Zeit dafür hat.
Wie soll man bloß bei den vielen verschiedenen Informationen noch wissen, was man glauben soll!
