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Finbarr McLoughlin Skript???
Verfasst: Di 05.Dez 2006, 21:40
von MissyMey
hi!
bin eigentlich aus publizistik und brauche noch ein wahlfach... mache deshalb am 11. 12. 06 die prüfung von Finbarr McLoughlin...
hat jemand eventuell ein skript oder weiß wo ich es herkriege??
habe die vorlesung nie besucht, kann ich die prüfung trotzdem machen bzw. schaffen???
is die prüfung auf englisch?? (i hoff nicht, das is ein bisschen eingerostet bei mir!!)
wäre ein hit, wenn mir jemand helfen könnte!!
danke!!
missymey
Verfasst: Di 05.Dez 2006, 22:04
von BlackCherry
Eine kleine Geschichte Irlands von Reclam ist ganz hilfreich. Skript gibt es soweit ich weiß, aber keines.
Die Prüfung konntest du zumindest letztes Semester sowohl auf deutsch als auch auf englisch ablegen.

Verfasst: Mi 06.Dez 2006, 17:32
von romine
Ich mach die VO dieses Semester, und es gibt definitiv kein Skript. Der Professor hat sogar selber gesagt, er sei ein Feind von Skripten. Wir sollen uns einfach zwei Themen, die in der VO besprochen wurden (Informationen dazu findet man auf seiner igl-Seite) aussuchen und dazu Bücher lesen etc. Bei der Prüfung suchen wir uns dann halt eines dieser beiden Themen aus und schreiben darüber - auf deutsch oder auf englisch, wie wir wollen.
Ich nehme an, dass er das im letzten Semester auch so gehandhabt hat. Hundertprozentig sicher bin ich mir aber nicht, da ich selber Geschichte nur als Wahlfach mache und mit den ganzen administrativischen Dingen noch nicht wirklich vertraut bin.
Hätte zu diesem Thema auch eine Frage: finden Prüfungen manchmal auch in den Ferien statt? In McLoughlins Semesterplan findet sich nämlich kein Prüfungstermin. In der letzten Einheit des Semesters (31.1.) macht er eine deutsche Zusammenfassung aller besprochenen Themen. Wann ungefähr kann ich dann damit rechnen, dass die Prüfung stattfinden wird? Und benotet er streng?
Verfasst: Di 23.Jan 2007, 17:01
von luke
romine hat geschrieben:Hätte zu diesem Thema auch eine Frage: finden Prüfungen manchmal auch in den Ferien statt? In McLoughlins Semesterplan findet sich nämlich kein Prüfungstermin. In der letzten Einheit des Semesters (31.1.) macht er eine deutsche Zusammenfassung aller besprochenen Themen. Wann ungefähr kann ich dann damit rechnen, dass die Prüfung stattfinden wird? Und benotet er streng?
*nach oben push*
Da ich auch die Prüfung machen will, habe ich gleich mal zwei Fragen.
1. Die erste Prüfung soll am 2.2. sein, da kann ich aber nicht. Hat der Prof schon andere Termine für die Prüfung genannt?
2. Ich weiß, ich würde es mir jetzt ein wenig leicht machen, aber kann ich mir die Prüfung für meinen Englisch-Nachweis anrechnen lassen, wenn ich sie auf Deutsch mache?
Verfasst: Di 23.Jan 2007, 19:01
von Hoad
Wenn die LV einen fremdsprachigen Titel trägt, der LV-Leiter aber die Option zur Absolvierung der Prüfung auf Deutsch offenhält, dann geht sie sicher als fremdsprachige Lehrveranstltung durch.
Verfasst: Di 23.Jan 2007, 21:21
von luke
Hmm... wenn ja, wär das schon cool, wenngleich es dem Sinn der Regelung des Englischnachweises widersprechen würde.

Verfasst: Mi 24.Jan 2007, 8:22
von Hoad
Find ich nicht, die Lehrveranstaltung wurde ja nicht auf Deutsch gehalten.
Ich jedenfalls habe eine französisch-sprachige LV gemacht und die Arbeit auf Deutsch abgegeben - das war's schon...
Verfasst: Mi 24.Jan 2007, 15:36
von luke
Naja, man soll ja beweisen, daß man fähig ist, auch in einer anderen Sprache wissenschaftliche Thesen nachvollziehen und selber auch argumentieren zu können (so oder so ähnlich hat mir das eine der hübschen Damen auf der Geschichte gesagt). Wenn ich mir aber die Prüfungsmodalitäten anschau, wo ich mir selber das Thema aussuchen kann und - wenn ich echt arg bin - mir ein Thema nach der Sprache der zu verwendenden Literatur auswähle, dann steht es schon a bissl im Widerspruch.
Wie auch immer, wenns wirklich so is, is es für mich in Ordnung.
Eine Frage von mir wurde noch nicht beantwortet, und zwar die mit den alternativen Prüfungsterminen? Weiß da wer was?
Verfasst: So 28.Jan 2007, 12:02
von Gast
Eine Kollegin hat gefragt: Es gilt als fremdsprachige LVA, auch wenn die Prüfung auf deutsch abgelegt wird. Sagt er zumindest