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Zugangsvoraussetzungen

Verfasst: So 17.Jun 2007, 13:06
von Marlenele
Hallo..

Ich hätte ne Frage zum Sytem der Lehrveranstaltungsanmeldung. Folgendes: Bin im ersten Semester Geschichte, und überlege ob ich die Prüfung der S1 EF in die Geschichtswissenschaft im Herbst mache. Nur ist mir unklar, ob das für mich ein Problem mit den Zugangsvoraussetzungen wird.
Die gibt es nicht offensichtlich aber ich vermute, dass jene StudentInnen, die den Einführungsblock abgeschlossen haben, eher in eine "höhere" Lehrveranstaltung reinkommen, als jene, die die Einführungsblock nicht abgeschlossen haben.


Stimmt diese Vermutung, und wäre es deswegen taktisch unklug die Prüfug im Herbst zu machen? Oder ist es bei den Einführungssachen "nur" wichtig LVs wie das wissenschaftliche Arbeiten abgeschlossen zu haben.


Es würde mir echt helfen, wenn mir das jemand kurz beantworten könnte. Lg, Marlene

Verfasst: So 17.Jun 2007, 13:53
von scalogna
hallo,

1.) das Anmeldesystem, jedenfalls in seiner derzeitigen Form, an der meines Wissens auch keine Änderungen angedacht sind, weiß NICHT ob du die S-Veranstaltungen schon absolviert hast oder nicht.

2.) du darfst dich (auch offiziell) zu prüfungsimmanenten LV aus A-E-R sowie zu LV aus M & W anmelden, sobald du im vorherigen Semester in allen S-LV warst (also im Normalfall ab deinem 2. Semester). wenn du - weil du die Prüfung im Herbst machst oder eine ev. Kursarbeit in S3/S4 später abgibst oder weil der/die Professor/in noch keine Note eingetragen hat - zu Semesterbeginn deines 2. Semesters noch keine Noten im UNIVIS hast, darfst du dich trotzdem anmelden, du müsstest dich aber, wenn du bis zum Semesterende deines 2. Semesters keinen (positiven) Abschluss aller S-LV vorzuweisen hast, wieder abmelden.

in der Realität überprüfen die meisten Professoren allerdings nicht, ob du die S-LV schon abgeschlossen hast oder nicht, aber man sollte sich halt auch nicht drauf verlassen. und im Extremfall könnte eine "umgekehrte Reihenfolge" (also z.B. ein M in deinem 1. Semester und zu einer S-LV erst im 2. Semester angemeldet o.ä.) auch noch beim Einreichen des 1. Abschnitts bemängelt werden und das wär dann erst blöd.

aber in deinem Fall, wo du ja offenbar alle S belegt hast, ist es egal, ob du die Prüfung zu S1 (um die wirds ja gehen) erst im Herbst machst oder (sofern nicht der/die Professor/in einen anderen Abgabetermin gesagt hat) ev. S3/S4-Kursarbeiten erst in den Ferien oder im Herbst abgibst.

Verfasst: Mo 18.Jun 2007, 16:16
von Laurea
Wow, das ist eine tolle Antwort... besser kann mans glaub ich nicht formulieren (V.A. auch die Erläuterung des Unterschiedes zwischen Norm und Praxis hinter vorgehaltener Hand) =D>
Das sollte in die FAQs aufgenommen werden *winkmitdemzaunpfahlandieadmins* *gg*