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Pflichtlehrveranstaltung im 2. Abschnitt

Verfasst: Do 10.Jan 2008, 18:20
von wassertemperatur
Kann ich die geforderte Pflichtlehrveranstaltung aus den aspekt-, epochen- und räumlich orientierten Pflichtfächern, den methodisch und arbeitstechnisch sowie den wissenschaftstheoretischen Pflichtfächern auch schon im ersten Abschnitt absolviert haben und dann im Prüfungspass für den 2. Abschnitt einreichen oder muss ich die LV wirklich im 2. Abschnitt absolviert haben?

Verfasst: Do 10.Jan 2008, 18:46
von sue
kannst du im 1. machen. ist das einzige, was du vorziehen darfst.

Verfasst: Di 15.Jan 2008, 0:50
von wassertemperatur
Danke!

Verfasst: Di 15.Jan 2008, 7:50
von hofi
diese lv muss aber prüfungsimmernent sein oder?

Verfasst: Di 15.Jan 2008, 9:50
von abc123
nein kann auch ned vo sein, is egal