Pflichtlehrveranstaltung im 2. Abschnitt
Verfasst: Do 10.Jan 2008, 18:20
Kann ich die geforderte Pflichtlehrveranstaltung aus den aspekt-, epochen- und räumlich orientierten Pflichtfächern, den methodisch und arbeitstechnisch sowie den wissenschaftstheoretischen Pflichtfächern auch schon im ersten Abschnitt absolviert haben und dann im Prüfungspass für den 2. Abschnitt einreichen oder muss ich die LV wirklich im 2. Abschnitt absolviert haben?