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Übergang vom 1. in den 2. Abschnitt: Studienbeihilfe

Verfasst: Mi 23.Jan 2008, 0:12
von malleus_maleficarum
Hi!

Habe da eine enorm wichtige Frage, die schon seit Tagen in meinem Kopf herumgeistert:

Ich befinde mich momentan im 5. Semester (Toleranzsemester) und werde aller Voraussicht nach zu der Lateinprüfung am 15. März antreten (2. Termin; eigentlich schon im 6. Semester). Da ja die letzte Prüfung nicht die Lateinklausur sein darf (wieso, wissen wohl nur die Herren da oben), aber ich das so hingedeixelt, dass ich eine Prüfung zwischen schriftlicher und mündlicher Lateinprüfung habe.

Jetzt wirds interessant: Bei (hoffentlich) positivem Ausgang könnte ich Ende März den 1. Abschnitt einreichen. Am 15. Mai endet die Frist für die Studienbeihilfe, was sich auch ausgehen sollte.

Meine Frage: Wenn ich, sagen wir mal am 30.April, das ganze Zeugs zur Stipendienstelle schicke, wird mir das 6.Semester als eines im 2.Abschnitt geltendes Semester angerechnet oder habe ich, weil die Prüfung im wie besagten 6. Semester stattfindet, um ein Semester überzogen und folglich keinen Anspruch mehr auf das Stipendium?

Hoffe, ihr könnt dieses Rätsel lösen!!

Verfasst: Mi 23.Jan 2008, 4:31
von alcie
mit latein keine ahnung

ich weiss nur von ein paar leuten, dass die kurse gemacht haben, dann die latein pruefung, und mit dem prof vereinbart, dass er die note fuer die arbeit erst mit datum nach der pruefung eingegeben hat.. und so dinge.

aber ich kenn mich mit latein und studienbeihilfe nicht aus, aber vllt hilft die info zumindest teilweise.

Verfasst: Mi 23.Jan 2008, 10:07
von malleus_maleficarum
alcie hat geschrieben:mit latein keine ahnung

ich weiss nur von ein paar leuten, dass die kurse gemacht haben, dann die latein pruefung, und mit dem prof vereinbart, dass er die note fuer die arbeit erst mit datum nach der pruefung eingegeben hat.. und so dinge.
Habe auch schon mit den Professoren gesprochen. Das würde schon klar gehen, da sind die meisten eh sehr kooperativ!

Verfasst: Mi 23.Jan 2008, 21:22
von scalogna
wenn die Prüfung (ich würde mal sagen, egal ob Latein oder was "Normales" aus dem 1. Abschnitt) zum WS07/08 gehört, also auch wenn es ein 2. Termin ist, wird es ja auch für WS07/08 gerechnet.
und da die Latein-Prüfung auch nicht deine letzte ist, sondern (wie ich das jetzt herausgelesen habe) die letzte "Prüfung" eben dann eine Note zu einem Kurs, den du jetzt besucht hast, wo du es dir mit dem Prof. ausmachst, dass er sie erst später einträgt, bei der aber deutlich "WS07" dabeistehen wird, müsste das ja auch für die Stipendienstelle eine klare Sache sein. wenn die Zweit- und Dritttermine nicht akzeptieren würden, hätten sie ja wohl auch nicht solche Fristenläufe.
ich könnte mir höchstens vorstellen, dass du das Stipendium für's erste Semester des 2. Abschnitts dann verzögert ausgezahlt bekommst, aber bekommen müsstest's du's schon.

aber, nochmal betont: meine Meinung, nicht empirisch nachgewiesen.

Verfasst: Do 24.Jan 2008, 14:27
von malleus_maleficarum
scalogna hat geschrieben: aber, nochmal betont: meine Meinung, nicht empirisch nachgewiesen.
aber Hoffnung schürend :cool: