Übergang vom 1. in den 2. Abschnitt: Studienbeihilfe
Verfasst: Mi 23.Jan 2008, 0:12
Hi!
Habe da eine enorm wichtige Frage, die schon seit Tagen in meinem Kopf herumgeistert:
Ich befinde mich momentan im 5. Semester (Toleranzsemester) und werde aller Voraussicht nach zu der Lateinprüfung am 15. März antreten (2. Termin; eigentlich schon im 6. Semester). Da ja die letzte Prüfung nicht die Lateinklausur sein darf (wieso, wissen wohl nur die Herren da oben), aber ich das so hingedeixelt, dass ich eine Prüfung zwischen schriftlicher und mündlicher Lateinprüfung habe.
Jetzt wirds interessant: Bei (hoffentlich) positivem Ausgang könnte ich Ende März den 1. Abschnitt einreichen. Am 15. Mai endet die Frist für die Studienbeihilfe, was sich auch ausgehen sollte.
Meine Frage: Wenn ich, sagen wir mal am 30.April, das ganze Zeugs zur Stipendienstelle schicke, wird mir das 6.Semester als eines im 2.Abschnitt geltendes Semester angerechnet oder habe ich, weil die Prüfung im wie besagten 6. Semester stattfindet, um ein Semester überzogen und folglich keinen Anspruch mehr auf das Stipendium?
Hoffe, ihr könnt dieses Rätsel lösen!!
Habe da eine enorm wichtige Frage, die schon seit Tagen in meinem Kopf herumgeistert:
Ich befinde mich momentan im 5. Semester (Toleranzsemester) und werde aller Voraussicht nach zu der Lateinprüfung am 15. März antreten (2. Termin; eigentlich schon im 6. Semester). Da ja die letzte Prüfung nicht die Lateinklausur sein darf (wieso, wissen wohl nur die Herren da oben), aber ich das so hingedeixelt, dass ich eine Prüfung zwischen schriftlicher und mündlicher Lateinprüfung habe.
Jetzt wirds interessant: Bei (hoffentlich) positivem Ausgang könnte ich Ende März den 1. Abschnitt einreichen. Am 15. Mai endet die Frist für die Studienbeihilfe, was sich auch ausgehen sollte.
Meine Frage: Wenn ich, sagen wir mal am 30.April, das ganze Zeugs zur Stipendienstelle schicke, wird mir das 6.Semester als eines im 2.Abschnitt geltendes Semester angerechnet oder habe ich, weil die Prüfung im wie besagten 6. Semester stattfindet, um ein Semester überzogen und folglich keinen Anspruch mehr auf das Stipendium?
Hoffe, ihr könnt dieses Rätsel lösen!!