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Frage zur Prüfung

Verfasst: Di 21.Okt 2008, 16:02
von copycatloki
Hi!

Ich bin jetzt für die Prüfung am kommenden Freitag angemeldet, hab aber eine Grippe erwischt und weiß nicht ob ich bis Freitag wieder voll fit bin. Im Internet steht das "Ein Fernbleiben von der schriftlichen Prüfung (auch unentschuldigt) wird nicht als Antreten und daher nicht als "Nicht Genügend" gewertet." Aber mir wurde gesagt, dass mir das als Antrittversuchen gerechnet wird und ich nur noch zwei versuche hätte. Was davon stimmt jetzt?

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Di 21.Okt 2008, 16:08
von alcie
also "nicht genügend" sagt schon aus dass man "angetreten ist".. wenns als nicht-antritt gelten würde, würde man ja dann ein "nicht angetreten/teilgenommen usw" vllt erhalten, aber wenn man eine note bekommt (egal welche) gilt das soweit ich weiß schon als antritt.

frag nach, vllt ist es möglich dich bis donnerstag abend abzumelden? bis dahin solltest du ja wissen ob du am fr antreten kannst!

lg alice

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Di 21.Okt 2008, 16:55
von Michael79
copycatloki hat geschrieben:Hi!

Ich bin jetzt für die Prüfung am kommenden Freitag angemeldet, hab aber eine Grippe erwischt und weiß nicht ob ich bis Freitag wieder voll fit bin. Im Internet steht das "Ein Fernbleiben von der schriftlichen Prüfung (auch unentschuldigt) wird nicht als Antreten und daher nicht als "Nicht Genügend" gewertet." Aber mir wurde gesagt, dass mir das als Antrittversuchen gerechnet wird und ich nur noch zwei versuche hätte. Was davon stimmt jetzt?
Das sagt eh aus das sie keinen Antritt verliert meiner Meinung. Sie bliebt von der Prüfung fern, bekommt keine Note und deshalb hat sie auch keinen Antritt weniger. So würd i des verstehen.

Als Sicherheit einfach deinen Prüfer (Schliegl, Wallisch) per Mail oder per Anruf fragen was Sache ist, oder halt im Sekretariat.

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Di 21.Okt 2008, 18:00
von m.a85
ich trete ebenso am Freitag an und meines wissens bekommst du wie bereits oben erwähnt ein "Nicht Genügend" bei Nicht-Antritt. Sprich du wirst beurteilt durch die Note und dies zählt als Antritt.
Es gibt glaub ich Fristen für die Abmeldung. Aber ich würd in deinem Fall deinen Prüfer kontaktieren, ist ja eher ein Außnahmefall und falls du beim Wallisch antritts, glaub ich nicht das er dir da Steine in den Weg legt,
lg

PS.: Wennst dich nicht mehr abmelden kannst, dann versuch dich (sofern es dein Gesundheitszustand zulässt) hinzuschleppen und die Prüfung zu machen. Mehr als verhauen kannst sie eh nicht ;D

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Mi 22.Okt 2008, 12:59
von Wizzard019
Also ich bin schon öfters nicht zu Prüfungen geangen, zu keinem der Termine...gab verschiedene Gründe....aber bisher hab ich dafür das ich keinen der Termine wahrgenommen hab niemals eine Negative Note bekommen..

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Do 23.Okt 2008, 11:29
von Moatn
also ich kann dazu nur sagen ohne mich in diesen rechtlichen dingen wirklich auszukennen wie ich das gehandhabt habe wenn ich krank geworden bin...ich hab mich per mail beim prof höflich und unter angabe von gründen(also zb krankheit) abgemeldet(natürlich nicht am vortag um 10 uhr abends) und es hat nie irgendwelche probleme gegeben. also ich kenn den konkreten fall nicht aber die meisten sind da e sehr entgegenkommend...
abgesehen davon hätte auch noch nie was davon gehört dass jemand bei einer vorlesungsprüfung irgendwie benotet wurde obwohl er bei der prüfung nicht anwesend war....
mfg

Re: Frage zur Prüfung

Verfasst: Do 23.Okt 2008, 14:03
von m.a85
Also wie gesagt im Vorfeld mim Professor abgleichen.

Ich glaub nur, weil in dem Fall die Prüfungsanmeldung im Prüfungsreferat erfolgt, dass der Prüfer letztlich nicht soviele Möglichkeiten hat falls man nicht auftaucht. Aber wie gesagt, reine Vermutung,

lg