Anrechnungsverordnung
Verfasst: Do 15.Jan 2009, 19:51
Habe mir die Äquivalenzliste (Neues Lehramt) durchgesehen und da steht, dass W1 und W2 für daselbe Fach anrechenbar sind, bzw. man nicht mehr W1 gekoppelt mit S3 für Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken braucht, sondern S3 allein reicht. Prof. Ecker sagt, da ist vermutlich ein Fehler passiert-Prof. Schwarcz sagt, es ist rechtlich verbindend-ich gkaube, er hat aber das Problem nicht ganz verstanden-also meine Formulierung.
Ich mache derzeit W1 und W2 und will nichts unnötig machen, also hat irgendwer eine Ahnung?
Ich mache derzeit W1 und W2 und will nichts unnötig machen, also hat irgendwer eine Ahnung?