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Anrechnungsverordnung

Verfasst: Do 15.Jan 2009, 19:51
von Patricija
Habe mir die Äquivalenzliste (Neues Lehramt) durchgesehen und da steht, dass W1 und W2 für daselbe Fach anrechenbar sind, bzw. man nicht mehr W1 gekoppelt mit S3 für Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken braucht, sondern S3 allein reicht. Prof. Ecker sagt, da ist vermutlich ein Fehler passiert-Prof. Schwarcz sagt, es ist rechtlich verbindend-ich gkaube, er hat aber das Problem nicht ganz verstanden-also meine Formulierung.
Ich mache derzeit W1 und W2 und will nichts unnötig machen, also hat irgendwer eine Ahnung?

Re: Anrechnungsverordnung

Verfasst: Do 15.Jan 2009, 20:42
von noname
nun rein rechtlich gesehen hat prof. schwarcz recht ... die liste ist im mitteilungsblatt der uni wien erschienen und ist (bis auf weiteres) so gültig, wie sie darin geschrieben steht.

Re: Anrechnungsverordnung

Verfasst: Do 15.Jan 2009, 20:50
von Patricija
theoretisch ja, aber praktisch? einfach wieder mal abwarten und tee trinken schätz ich :roll: leider sind bald die prüfungen