Vorziehen 2. Abschnitt
Verfasst: Mo 09.Feb 2009, 7:44
Hallo Leute,
einmal vorne weg, ich habe alle Beiträge zu dem Thema gelesen...dennoch blicke ich nicht durch!
Konkrete Situation: Ich bin gerade dabei den 1. Abschnitt abzuschließen. Mache noch 3 Lv Prüfungen (Vo) vom Sommersemester 2008. Im Herbst war ich bei Frau Bosch fragen, wie das mit dem Vorziehen ist. Sagte ihr, dass ich noch 3 A/E/R-Vo-Prüfungen vom Sommer machen muss, und dann abschließe und ob ich mich schon für Sachen aus dem 2. Abschnitt anmelden darf. Sie meinte, da ich alles Prüfungsimmanente absolviert habe, ginge das- einzige Voraussetzung für 2. Abschnitt. Außerdem würde das neue System mich eh sperren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle.
Faktum ist: System hat mich nicht gesperrt- Habe eine Exkursion gemacht und ein Forschungseminar, die ich per Arbeiten bis 31. März 2009 abschließen muss. Aufgrund längerer Krankheit und Arbeiten gehen mache ich die Vo-Prüfungen jetzt erst im Februar. Habe ich jetzt die 2 Sachen aus dem 2. Abschnitt umsonst gemacht? Prüfungsdaten sind nun eh noch vor den Prüfungsdaten aus dem 2. Abschnitt- soll ich mir diese als Wahlfächer anrechnen lassen und dann umrechnen lassen, wenn/weil ich das eigentlich nicht durfte... Soll ich den 1. Abschnitt einreichen und diese Dinge nochmal machen?
'Hilfe! -Erfahrungswerte und tatsächlicher Sachverhalt wäre gut zu wissen...
Schwarcz meinte zu einer Kollegin, die vorziehen wollte, alles worauf man Note bekommt vom LV-Leiter, kann einem nicht weggenommen werden, auch wenn es nicht zu recht vorgezogen wurde...
Danke für jede hilfreiche Antwort
einmal vorne weg, ich habe alle Beiträge zu dem Thema gelesen...dennoch blicke ich nicht durch!
Konkrete Situation: Ich bin gerade dabei den 1. Abschnitt abzuschließen. Mache noch 3 Lv Prüfungen (Vo) vom Sommersemester 2008. Im Herbst war ich bei Frau Bosch fragen, wie das mit dem Vorziehen ist. Sagte ihr, dass ich noch 3 A/E/R-Vo-Prüfungen vom Sommer machen muss, und dann abschließe und ob ich mich schon für Sachen aus dem 2. Abschnitt anmelden darf. Sie meinte, da ich alles Prüfungsimmanente absolviert habe, ginge das- einzige Voraussetzung für 2. Abschnitt. Außerdem würde das neue System mich eh sperren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle.
Faktum ist: System hat mich nicht gesperrt- Habe eine Exkursion gemacht und ein Forschungseminar, die ich per Arbeiten bis 31. März 2009 abschließen muss. Aufgrund längerer Krankheit und Arbeiten gehen mache ich die Vo-Prüfungen jetzt erst im Februar. Habe ich jetzt die 2 Sachen aus dem 2. Abschnitt umsonst gemacht? Prüfungsdaten sind nun eh noch vor den Prüfungsdaten aus dem 2. Abschnitt- soll ich mir diese als Wahlfächer anrechnen lassen und dann umrechnen lassen, wenn/weil ich das eigentlich nicht durfte... Soll ich den 1. Abschnitt einreichen und diese Dinge nochmal machen?
'Hilfe! -Erfahrungswerte und tatsächlicher Sachverhalt wäre gut zu wissen...
Schwarcz meinte zu einer Kollegin, die vorziehen wollte, alles worauf man Note bekommt vom LV-Leiter, kann einem nicht weggenommen werden, auch wenn es nicht zu recht vorgezogen wurde...
Danke für jede hilfreiche Antwort