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Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Mo 09.Feb 2009, 7:44
von Maja
Hallo Leute,

einmal vorne weg, ich habe alle Beiträge zu dem Thema gelesen...dennoch blicke ich nicht durch!

Konkrete Situation: Ich bin gerade dabei den 1. Abschnitt abzuschließen. Mache noch 3 Lv Prüfungen (Vo) vom Sommersemester 2008. Im Herbst war ich bei Frau Bosch fragen, wie das mit dem Vorziehen ist. Sagte ihr, dass ich noch 3 A/E/R-Vo-Prüfungen vom Sommer machen muss, und dann abschließe und ob ich mich schon für Sachen aus dem 2. Abschnitt anmelden darf. Sie meinte, da ich alles Prüfungsimmanente absolviert habe, ginge das- einzige Voraussetzung für 2. Abschnitt. Außerdem würde das neue System mich eh sperren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle.
Faktum ist: System hat mich nicht gesperrt- Habe eine Exkursion gemacht und ein Forschungseminar, die ich per Arbeiten bis 31. März 2009 abschließen muss. Aufgrund längerer Krankheit und Arbeiten gehen mache ich die Vo-Prüfungen jetzt erst im Februar. Habe ich jetzt die 2 Sachen aus dem 2. Abschnitt umsonst gemacht? Prüfungsdaten sind nun eh noch vor den Prüfungsdaten aus dem 2. Abschnitt- soll ich mir diese als Wahlfächer anrechnen lassen und dann umrechnen lassen, wenn/weil ich das eigentlich nicht durfte... Soll ich den 1. Abschnitt einreichen und diese Dinge nochmal machen?


'Hilfe! -Erfahrungswerte und tatsächlicher Sachverhalt wäre gut zu wissen...

Schwarcz meinte zu einer Kollegin, die vorziehen wollte, alles worauf man Note bekommt vom LV-Leiter, kann einem nicht weggenommen werden, auch wenn es nicht zu recht vorgezogen wurde...
Danke für jede hilfreiche Antwort

Re: Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Mo 09.Feb 2009, 10:39
von Danny_1987
Ich würde mich da auch die Worte von Frau Bosch und vor allem auf die Worte von Prof. Schwarcz hören. Wo kein Kläger, da kein Richter und bei der Masse von Studenten kontrolliert das sicherlich keiner und selbst wenn, glaube ich kaum, dass dann Probleme bekommen solltest.

Re: Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Mo 09.Feb 2009, 11:05
von Dax2006
Bei mir wars genau so, wo die Panik gross war das sie mir die vorgezogenen Sachen nicht anrechnen. Aber kein Mensch hat geschaut....... Denke das ist alles nur Druckmitttel, damit die Leute weiter tun!!!Den was bringts wenn alle die S/ Lv´s im 2ten Abschnitt machen und dafür niemand weiss wie´s zitieren geht? Mach einfach weiter und es wird nix passieren.

Re: Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Mi 11.Mär 2009, 20:37
von ElkeK
Ich habe eine Frage, und ich befürchte dass sie dumm ist - aber ich will auf Nummer sicher gehen: bei den Wahlfächern steht ja, dass 18 Semesterstunden im ersten und 30 im zweiten Studienabschnitt EMPFOHLEN werden - aber wieviel ich wirklich in welchem Abschnitt mache, ist meine Sache, oder? Wenn ich also 30 Semesterstunden im ersten Abschnitt mache, hat das nichts mit "vorziehen" aus dem 2. Abschnitt zu tun, oder?
Bitte um Aufklärung!!!! Danke!

Re: Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Mi 11.Mär 2009, 21:11
von scalogna
Ja, ist vollkommen egal - du könntest ja auch z.B. im Rahmen eines anderen Studiums sämtliche FWF bereits vor Beginn des Geschichtestudiums absolviert haben. Die Empfehlung bezieht sich, glaube ich, nur darauf, wieviel vom Arbeitsaufwand her "sinnvoll" erscheint (aber es geht natürlich auch ganz anders, ich hab z.B. nur sage und schreibe acht SSt. FWF im 1. Abschnitt gemacht...).

Re: Vorziehen 2. Abschnitt

Verfasst: Do 12.Mär 2009, 7:56
von ElkeK
Ja, jetzt erscheint es mir wirklich vollkommen logisch! Vielen Dank!