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VO: Abmelden bis 30.4.
Verfasst: So 15.Mär 2009, 18:11
von ichbinlecker
...das steht im univis - was wenn ich mich nicht abmelde?
Re: VO: Abmelden bis 30.4.
Verfasst: So 15.Mär 2009, 18:24
von Epiktet
Bei VOs ist es völlig egal. Es hat keinerlei Auswirkungen, wenn Du dann nicht zur Prüfung antrittst.
Bei prüfungsimmanenten LVs, zu denen Du nicht hingehst, wirst Du vom Prof in der Regel schon in der 1. Einheit abgemeldet. Gehst Du eine Zeitlang hin und dann nicht mehr und meldest Du Dich nicht ab, kann das einen Fleck einbringen.