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P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: So 20.Sep 2009, 12:43
von ndod
hallo leute :)

bin also am ende des ersten studienabschnittes, mir fehlen nur 3 pruefungen, alle FWF (auch fuer den 2. abschnitt) habe ich auch schon absolviert. Weil ich den ganzen semester fuer 3 pruefungen nicht herumlaufen will, moechte ich euch fragen, ob ihr vieleicht weisst, ob man auch P 1,2,3,4,5 im ersten abschnitt anmelden darf?
hab schon eine thema im forum gefunden, die ist aber aus dem jahr 2006:
viewtopic.php?f=90&t=3642

da steht, dass man nur 4 bzw 6 stunden aus dem zweiten abschnitt im ersten absolvieren darf. ist das noch aktuell oder gibt es schon neue regeln? und falls ich einen FS oder FP anmelde, wird es als freiwahl oder als P in dem 2. abschnitt anerkannt?

danke.

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 10:01
von abc123
also wenn ich mich recht entsinne, dann kann man die p-lehrveranstaltungen ned in den ersten abschnitt vorziehn, aber vielleicht hat sich daran mittlerweile etwas geändert, frag am besten einfach bei den zuständigen damen im sekretariat nach?

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 11:21
von chefkoch
soweit mir bekannt, darf man max. 2 p-lvs vorziehen. ganz sicher bin ich mir aber damit auch nicht!

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 16:40
von ndod
na ja...ich werd einfach anrufen und hoeren was die dame zu sagen hat :)

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 19:10
von EALeuer
also:

wenn dir nur noch wahlfächer fehlen, kannst du bereits jetzt den 1. abschnitt einreichen.
wenn nicht vöööööllig egal.
mach die p sachen, es wird kein hahn danach krähen. schwierig könnte es jedoch bei der anmeldung werden, da du für die p-fächer noch nicht zugelassen bist. da dann einfach statt p1, p2 oder whatever, fwf bei der anmeldung auswählen und dann eben bei der abgabe der schriftlichen arbeit als p1 anrechenen lassen.

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 19:25
von ndod
super !
danke :) :drinkers:

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 21:59
von Leon_der_Profi
ich kann EALeuers Erfahrung bestätigen: Ich hab bis aufs DS schon alle P-Fächer im ersten Abschnitt gemacht, interessiert keinen Hund, in welchem Abschnitt du bist. Und wie gesagt, bei der Online-Anmeldung, sofern Anmeldung als P-Fach nicht möglich, einfach als FW anmelden und später irgendwann dem Prof Bescheid geben, dass du es aber als P angerechnet haben willst.

Re: P 1,2,3,4,5 im ersten Abschnitt?

Verfasst: Di 20.Okt 2009, 15:39
von chefkoch
bin gerade von prof. fröschl und der SPL belehrt worden. laut studienrecht, darf man nichts bzw. nichts mehr vorziehen und prof. fröschl nimmt, wie z.b. in meinem fall, keinen aus dem 1. abschnitt, obwohl ich schon alles habe aber auf grund eines zweitstudiums mir das toleranzsemester nehme.
belege aber auch bei prof. rathkolb ein seminar, dem scheint es egal zu sein, nach dem motto wo kein kläger da kein richter.
interessanterweise habe ich mich aber für die richtige codierung, also P2 anmelden können.

hier die beiden stellen, die diese belegen sollen:
§ 9 (1) 4. [...] Seminare dürfen erst nach Ablegung der ersten Diplomprüfung absolviert werden. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist auf 25 Personen beschränkt.
§ 9 (2) 3. Die Zulassung zu den Pflichtlehrveranstaltungen aus Historische Forschung bedarf der erfolgreichen Absolvierung des ersten Studienabschnittes. Von den anderen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes können 6 Sst. vor Abschluss der ersten Diplomprüfung absolviert werden.
Quelle: Studienplan Diplom (Fassung vom 17. 6. 2002)

ich frage mich zwar, was die 6 Sst. sein sollten (das eine AER/W-fach oder ein teil der FWF?) aber ja...univie ](*,)