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Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 0:00
von ernesto
Hi
Wie ist das eigentlich mit den fixen Platzbeschränkungen für Vorlesungen?
Sind die nicht normalerweise ohne Beschränkung und ohne Anmeldung über UNIVIS einfach für alle Studenten zu besuchen?
Frage konkret weil ich Geschichte als EC ausgewählt habe und jetzt bei einigen VO´s(!) auf der Warteliste stehe?
Ist das im Allgemeinen immer so oder läuft da was schief?
Kann ich eigentlich trotzdem ich auf der Warteliste stehe die Vorlesung besuchen und sie absolvieren?
Es gibt bei diesen Vorlesungen keinen E- Learning Content weder über Moodle noch Fronter!
Warum muss man sich dann überhaupt für eine VO anmelden?
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 8:10
von MariaW
Also ich habe das gleiche Problem...
Aber ich denke mal, dass man aufgenommen wird, wenn man in der ersten Stunde erschein. Zumal ja immer wieder etliche unterm Semester mit der jeweiligen VO aufhören...
Bei ner VO auf ner Warteliste zu stehen ist mir lieber, als zb bei ner Prüfungsimmantenten LV...
LG
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 10:23
von offspringer05
Bei VOs ist es komplett egal, ob man auf der Warteliste steht oder nicht, zur Prüfung meldet man sich nämlich am Ende des Semester gesondert an und muss dafür nicht bei der VO angemeldert gewesen sein.
Bei VUs, Kursen etc. (also prüfungsimmanenten LVAs) sieht die Sache schon anders aus, hier MUSS man angemeldet sein. Falls man da auf der Warteliste steht, einfach beim ersten Termin erscheinen oder sich per Email an den LVA-Leiter wenden.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 11:16
von abc123
die platzbeschränkung bei den vos kommt daher, dass die angegeben zahl zumeist die sitzplatz zahl im hs, das hat mit den brandschutzbestimmungen etwas zu tun, aber wie bereits gesagt, für die teilnahme an der vo hat das keinerlei bedeutung
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 11:50
von Aristoteles
So und nachdem ich zu diesem Thema schon gestern posten wollte, hänge ich mich hier jetzt an.
Ja, es handelt sich ngeblich um nominelle Brandschutzbestimmungen, ABER die sind nicht exekutierbar, zumindest nicht in dieser Weise, denn es darf keine pauschalen Zugangsbeschränkungen zu Vorlesungen geben. Was bringt also das Anmeldesystem mit Teilnehmerbeschränkung und Warteliste der Uni, außer jeder Menge zusätzlichem administrativen Aufwand für die Nachneldung aller auf der Warteliste zu Fronter usw.? Wäre es aus Sicht der SPL nicht viel einfacher, bspw. wie auf den Translationswissenschaften pauschal eine Beschränkung von 1000 für Vorlesungen in Univis einzutragen? Dann könnte man imme rnoch im Falle einer Exekution der Brandschutzbestimmungen einen überfüllten Hörsaal räumen, würde sich aber einen riesigen Verwaltungsaufwand sparen. Auch den Überblick über das Interesse an einzelnen LVAs hätte man nachwievor.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 14:00
von Art Vandelay
Zumindest weiß ich aus zuverlässiger Quelle, dass es Bestrebungen gibt die Unbeschränktheit der VOs aufzugeben, sodass nur mehr die zur Prüfung antreten dürfen die auch wirklich angmeldet sind. Das schwebt seit eingen Semestern wie ein Damoklesschwert über der Geschichte und es ist laut meinen Informationen nur eine Frage der Zeit bis das so gehandhabt werden wird. Falls das wirklich kommen sollte hoffe ich allerdings auf eine breite Protestwelle auf der Geschichte!
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 15:53
von JJJ
offspringer05 hat geschrieben:Bei VOs ist es komplett egal, ob man auf der Warteliste steht oder nicht, zur Prüfung meldet man sich nämlich am Ende des Semester gesondert an und muss dafür nicht bei der VO angemeldert gewesen sein.
Kann ich so nicht unterschreiben - ich habe mich bis jetzt in drei Semestern nur ein Mal für eine Prüfung gesondert anmelden müssen, und zwar deshalb, weil es eine mündliche Prüfung mit Terminvereinbarung war. Bei schriftlichen Prüfungen gibt es im Normalfall auf der Geschichte, soweit ich informiert bin,
keine gesonderte Prüfungsanmeldung.
Das mit der Warteliste in VOs handhaben verschiedene Professoren unterschiedlich, manche lassen die Leute einfach auf der Warteliste eingetragen oder überhaupt unangemeldet und die Anmeldung wird quasi rückwirkend gemeinsam mit der Eintragung der Note am Ende des Semesters erledigt (Augustynowicz macht das z.B. so, scheint mir auch sehr sinnvoll). Andere bitten schon in den ersten Wochen des Semesters darum, dass sich alle, die noch auf der Warteliste stehen oder deren Status überhaupt nur "angelegt" lautet, sich persönlich zu melden, damit sie angemeldet werden können; im Grunde schafft es nur bürokratische Komplikationen, und ich schließ mich Aristoteles an, dass da eine andere Lösung gefunden werden sollte.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 22:27
von Aristoteles
JJJ hat geschrieben:offspringer05 hat geschrieben:Bei VOs ist es komplett egal, ob man auf der Warteliste steht oder nicht, zur Prüfung meldet man sich nämlich am Ende des Semester gesondert an und muss dafür nicht bei der VO angemeldert gewesen sein.
Kann ich so nicht unterschreiben - ich habe mich bis jetzt in drei Semestern nur ein Mal für eine Prüfung gesondert anmelden müssen, und zwar deshalb, weil es eine mündliche Prüfung mit Terminvereinbarung war. Bei schriftlichen Prüfungen gibt es im Normalfall auf der Geschichte, soweit ich informiert bin,
keine gesonderte Prüfungsanmeldung.
Die Prüfungsanmeldung ist aber auch nicht mit der Univis-Anmeldung verknüpft, sondern es gilt als Prüfungsanmeldung bei der Prüfung anwesend zu sein und etwas abzugeben, manchmal auch noch sich in eine Liste einzutragen.
Die Geschichte mit dem Damoklesschwert ist mir hinlänglich bekannt, aber wäre das rechtlich durchsetzbar? Ja, es gibt das Argument, nur zum Hören müßten Vorlesungen frei zugänglich sein und die Prüfungszulassung könne man sehr wohl beschränken, aber selbst wenn das so wäre, was bringt die Aktion, außer sagenhaftem bürokratischen Aufwand? Eine höhere HörerInnenzahl bringt der Uni ja keinen Mehraufwand, es sind nur einfach die Hörsäle überfüllt!
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 22:35
von scalogna
Aristoteles hat geschrieben:...pauschal eine Beschränkung von 1000 für Vorlesungen in Univis einzutragen? Dann könnte man imme rnoch im Falle einer Exekution der Brandschutzbestimmungen einen überfüllten Hörsaal räumen, würde sich aber einen riesigen Verwaltungsaufwand sparen. Auch den Überblick über das Interesse an einzelnen LVAs hätte man nachwievor.
Jep, DAFÜR wäre ich allerdings auch! Es funktioniert genau so auf vielen anderen Instituten (z.B. auch Germanistik, wo es für die VO einen deutlich längeren Anmeldezeitraum gibt, sodass man auch nach ein paar Einheiten noch einsteigen kann) und es funktioniert natürlich auf einigen Instituten auch nach wie vor ganz OHNE Anmeldung zu VO (so z.B. auf der nicht gerade menschenleeren Anglistik).
Außerdem darf die Anmeldung zur VO ja noch nicht als Anmeldung zur Prüfung genommen werden (und selbst wenn sie als Prüfungsanmeldung gewertet würde, könnte man bei VO ja nicht mit Konsequenzen durch eine negative Note drohen, denn wo keine erbrachte Leistung, da keine Benotung), sodass sich das System insofern ad absurdum führt, weil sich jemand einfach für *alle* VO am Semesteranfang anmelden könnte, nur um sicher zu gehen, dass er am Ende die Prüfung in jenen VO ablegen kann, die ihm während des Semesters zugesagt haben...
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 23:08
von Humbucker
Wie weiter oben schon gut kombiniert, ist die Argumentation mit den Brandschutzbestimmungen nicht wirklich schlüssig. Nur pro forma eine Oberzahl festzulegen, im Wissen, dass mehr Leute da sind, als feuerpolizeilich erlaubt, ist nicht sinnvoll. Wenn schon, müsste diese Bestimmung auch exekutiert werden.
Da ich aber nicht dafür bin, sondern für den gänzlich freien Zugang zu Vorlesungen, sollte es meiner Meinung nach folgendes geben:
a) Die Ankündigung der VO im Lehrveranstaltungsverzeichnis
b) Eine System-Anmeldung ohne Platzbeschränkung für die
Prüfung mit ausreichend großem Zeitfenster. Die Liste kann dann der LV-Leiter am Prüfungstag ausdrucken, mitnehmen und unterschreiben lassen.
c) Fronter und die anderen E-Learning-Systeme bieten nicht nur den "geschlossenen," sondern auch einen "offenen" Anmeldemodus an. Das heißt, jeder mit einem gültigen Uni-Wien-Account kann sich anmelden. So sollte es auch bei VO sein, gänzlich frei (auch ohne Student/in zu sein) wird es vielleicht wegen urheberrechtlicher Bestimmungen nicht gehen. Diese Anmeldung soll dann LV-Leiter mit einem Knopfdruck am Anfang des Semesters beziehungsweise der Anmeldefrist auf- bzw. zumachen können.
Alles andere führt zu so zeitverschwendenden Dingen wie Warteliste auf angemeldet setzen, Fronter-Berechtigungen einzeln freischalten, etc., und natürlich solchen Postings.
Liebe Grüße
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Do 04.Mär 2010, 23:34
von JJJ
Aristoteles hat geschrieben:Die Prüfungsanmeldung ist aber auch nicht mit der Univis-Anmeldung verknüpft, sondern es gilt als Prüfungsanmeldung bei der Prüfung anwesend zu sein und etwas abzugeben, manchmal auch noch sich in eine Liste einzutragen.
Stimmt, da hätt ich weiter differenzieren müssen. Bezeugt allerdings nur meinen Mangel an Kenntnis mit "aktiven" Anmeldungen seitens des Studierenden, dass ich darüber gar nicht mehr nachdenk.

Bzw. ich kenn's eben nur aus anderen Studienrichtungen, und da läuft's über Univis.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Sa 06.Mär 2010, 19:09
von Aristoteles
so z.B. auf der nicht gerade menschenleeren Anglistik
Das war jetzt gerade die höfliche Umschreibung des Jahrhunderts! Beim EC Anglistik gab es LVAs wo ich das gesamte Semester über erst 30 und dann 15 Minuten vor Beginn vor dem Hörsaal stehen mußte, um einen Sitzplatz zu bekommen. Pünktlich zu Beginn der Einheit kam man in der Anfangsphase nicht einmal mehr bei der Tür hinein, dort stand eine Traube von ca. 25 Menschen.
Mein Vorschlag:
a) völliger Verzicht auf VO-Anmeldung, Fronter-Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis wie auf der Anglistik usw.
b) VO-Anmeldung mit Beschränkung z.B. 1000 Teilnehmer (oder 1500, real würden vermutlich 750 auf der Geschichte ausreichen, wenn nicht sogar 500). Wie bisher keine Konsequenzen aus der Anmeldung, d.h. wer nicht angemeldet ist, muß sich höchstens bei LVAs mit Fronter nachmelden lassen. Sozusagen reines Bedarfsplanungstool, um das Interesse an LVAs zu ermitteln.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Di 09.Mär 2010, 22:43
von Aristoteles
Heute hat ein Kollege wieder einmal völlig panisch verbreitet, daß die Teilnahmebeschränkung für VOs fix nächstes Semester kommen solle... ich kann mir das schwer vorstellen. Weiß jemand mehr?
Er hatte sogar noch Panik, man könne rückwirkend für Vorlesungen des WS09 und früher die man nicht abgeschlossen hat negativ beurteilt werden, nur weil sie noch im System stehen.
Re: Platzbeschränkungen bei Vorlesungen
Verfasst: Di 09.Mär 2010, 22:54
von Art Vandelay
Aristoteles hat geschrieben:Heute hat ein Kollege wieder einmal völlig panisch verbreitet, daß die Teilnahmebeschränkung für VOs fix nächstes Semester kommen solle... ich kann mir das schwer vorstellen. Weiß jemand mehr?
Das habe ich letztes Semester bzgl. des gerade begonnenen Semesters auch gehört.
Perz hat in seiner Zeitgeschichte VO gesagt, dass er diesbezüglich bei der SPL angefragt und erfahren hat, dass KEINE Anmeldung für seine VO notwendig ist um eine Prüfung machen zu dürfen.
Aristoteles hat geschrieben:
Er hatte sogar noch Panik, man könne rückwirkend für Vorlesungen des WS09 und früher die man nicht abgeschlossen hat negativ beurteilt werden, nur weil sie noch im System stehen.
Das kann nun wirklich nicht sein. Es kann keine Pflicht geben bei einer VO-Prüfung anzutreten auch wenn man angemeldet ist. Das geht nur bei prüfungsimmanenten LVs.