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Aktuelle Fristen und Rechte zur Ablegung von Prüfungen?
Verfasst: Sa 26.Jun 2010, 18:28
von Maja
Hallo,
da ich mich langsam aber sicher im Gerüchtewirrwarr nicht mehr zurechtfinde, hab ich folgende zwei Fragen, die für mich als Berufstätig-Studierende (A 312) essentiell sind:
1) Wie lange darf man nun LV-Prüfungen (VO) ablegen? z. B. Vo aus WS2009/10 Bis wann darf ich diese Prüfung ablegen?
2) Es hält sich immer noch das Gerücht, dass man auch dieses Semester bei Vo ohne Univis-Anmeldung eine Prüfung ablegen kann, sofern es keine E-learning - LV ist! Stimmt das?
Danke für Antwort im VORAUS!
Alles Gute EUCH ALLEN für eure Prüfungen!
GLG Maja
Re: Aktuelle Fristen und Rechte zur Ablegung von Prüfungen?
Verfasst: So 27.Jun 2010, 0:53
von Humbucker
Hallo!
zu 1. Rein prinzipiell gibt es da keine Beschränkung, weil eine Prüfung nicht an ein Semester gebunden ist. Wenn Du also die Prüfung aus Antike 1 ablegst, steht im Zeugnis nur Antike 1, der Vortragende und das Datum der Prüfung da, nicht aber, in welchem Semester die Vorlesung war.
Der Vortragende muss vier Termine anbieten (ich glaube, das ist genau so festegelegt), und Du darfst auch vier Mal antreten (beim vierten Mal kommissionell, wenn ich mich nicht irre?. Nur wirst Du nach dem vierten regulären Termin wohl warten müssen, bis die Vorlesung wieder angeboten wird, wenn Du keinen mündlichen (individuellen) Termin bekommst, was wieder vom Prüfer abhängt.
2. VO geht immer ohne Univis, dessen Anmeldung auch nichts mit der Noteneintragung nach der Prüfung zu tun hat.
Wenn jemand etwas anderes behauptet, hat er oder sie entweder Unrecht oder meint, dass die Univis-Anmeldung zum Beispiel die Registrierung für E-Learning-Plattformen erleichtern kann.
Wenn ich erleichtern schreibe, hat das aber nichts mit der Berechtigung, eine Prüfung abzulegen, zu tun.
An die Moderatoren: Da die Frage nach Prüfungen ohne Anmeldung immer wieder kommt, schlage ich das für die FAQ vor.
Liebe Grüße
Re: Aktuelle Fristen und Rechte zur Ablegung von Prüfungen?
Verfasst: So 27.Jun 2010, 2:06
von Art Vandelay
Humbucker hat geschrieben:
2. VO geht immer ohne Univis, dessen Anmeldung auch nichts mit der Noteneintragung nach der Prüfung zu tun hat.
Wenn jemand etwas anderes behauptet, hat er oder sie entweder Unrecht oder meint, dass die Univis-Anmeldung zum Beispiel die Registrierung für E-Learning-Plattformen erleichtern kann.
Wenn ich erleichtern schreibe, hat das aber nichts mit der Berechtigung, eine Prüfung abzulegen, zu tun.
An die Moderatoren: Da die Frage nach Prüfungen ohne Anmeldung immer wieder kommt, schlage ich das für die FAQ vor.
Diese Frage taucht deswegen so oft auf, weil zahlreiche Lehrende immer wieder behaupten eine UNIVIS-Anmeldung wäre für den Prüfungsantritt notwendig. Außerdem wird von manchen Lehrenden regelmäßig zu Beginn jedes Semesters gesagt, dass die Möglichkeit ohne UNIVIS Anmeldung Prüfungen ablegen zu können, schon bald der Vergangenheit gehören könnte...
Re: Aktuelle Fristen und Rechte zur Ablegung von Prüfungen?
Verfasst: So 27.Jun 2010, 11:21
von Martin
Wir werden das Thema für die FAQs vormerken, zusätzlich werden wir die leidige Angelegenheit beim SPL abklären, damit die Gerüchte ein für allemal der Vergangenheit angehören.
NB: in die FAQs schauen aber die meisten Leutchen eh nicht rein

Re: Aktuelle Fristen und Rechte zur Ablegung von Prüfungen?
Verfasst: Mo 28.Jun 2010, 23:14
von Humbucker
Im Zeugnis steht übrigens sehr wohl auch drinnen, zu welchem Semester eine Note gehört, da lag ich falsch.
Richtig steht es also folgendermaßen im Univis:
LV-Nummer / Semester / Prüfung (LV-Name) / Prüfer/in / Studium / SSt. / ECTS / Erbracht am / Note
Liebe Grüße