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Mindeststudiendauer

Verfasst: Di 07.Sep 2010, 14:21
von Robbie
Habe eine brennende Frage:

Was ist wenn man zwar in Mindeststudiendauer (also nach 8 Semestern fertig wird) studiert, aber wegen eines Verzugs in Bezug auf das Latinum für den 1. Abschnitt zwangshalber 7 Semester braucht bzw. gebraucht hat, kann man dann im Semester darauf bereits den 2. Studienabschnitt einreichen? Und die Diplomarbeit abgeben?

Wäre extrem wichtig, würde nämlich gerne im Herbst 2011 im Ausland studieren und benötige dafür das bis dahin fertige Studium.

Vielen Dank für die Antwort. :)

Re: Mindeststudiendauer

Verfasst: Mi 08.Sep 2010, 10:04
von alcie
also ich kenn mich nicht aus, aber....

wenn der 1. abschnitt fertig ist, wars (zumindest früher) so, dass du maximal 8 h aus dem 2. abschnitt vorziehen durftest, dh rein theoretisch wäre es nicht möglich den 2. abschnitt 'fertig/sogut wie fertig' zu machen ohne den 1. eingereicht zu haben...

aber genaueres, sonderfälle, etc, ka ahnung, obs da eine möglichkeit gibt..

Re: Mindeststudiendauer

Verfasst: Do 09.Sep 2010, 16:22
von pinkRamon
bei mir sieht es genauso aus. ich habe ewig gebraucht um den 1. abschnitt einzureichen (bin nicht in der mindeststudienzeit), weil ich kurz bevor ich alles hatte den studienplan gewechselt habe und ich erst letztes semester die letzte LV, die mir gefehlt hat gemacht haben. jetzt habe ich den 1. abschnitt eingereicht und habe bereits fast alle veranstaltungen des 2. abschnitts. allerdings denke ich mir, falls das ein problem sein sollte, hätte mir doch bereits jemand bescheid gegeben. ich habe mir beim umstieg in den neueren studienplan ja ne menge sachen für den 2. abschnitt (mehr als 8 SWS) anrechnen lassen u da konnte der SPL ja sehen, dass ich noch im 1. abschnitt bin.
naja so hoffe ich halt :)

falls du informationen hast, wäre es super, wenn du sie hier reinstellen könntest.

danke!
lg roman