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Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Do 14.Jul 2011, 21:59
von maximilian
Kann mir dieses geruecht irgendwer bestätigen? In Linz wird es jedenfalls beim Jus Studium so gehandhabt..
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Do 14.Jul 2011, 23:14
von Yazid
Wenn du die Frage etwas präzisieren würdest, kann man sich etwas mehr Gedanken darüber machen, was du meinst.
Jedenfalls habe ich gehört, dass Latein in keinem Fall "entfällt", wenn es tatsächlich verlangt wird.
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Fr 15.Jul 2011, 8:52
von yazdgirt3
Wenn Latein verlangt wird, muss man es sicher auf jeden Fall nachholen, es sei denn man hatte es in der Oberstufe (egal ob man in diesem Fach maturiert hat oder nicht) oder in der Oberstufe eine bestimmte Stundenzahl als Freigegenstand. Frag aber sicherheitshalber SPL und STV, aber ich sehe für Geschichte da eher schwarz.
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Mi 20.Jul 2011, 17:13
von jupidu
man muss genau vier wochenstunden latein (positiv absolviert!) in der gesamten oberstufenzeit nachweisen können, dann entfällt die lateinprüfung. ich z. b. hatte in der 5. klasse durchgehend vier stunden latein pro woche und damit bereits im ersten jahr die anforderungen erfüllt.
falls latein nicht im maturazeugnis oder im abschlusszeugnis der 8. bzw. 9. klasse aufscheint, muss für gewöhnlich ein lateinbeleg nachgereicht werden. wieder beispiel ich: habe die zeugnisse der 5. und 6. klasse vorgelegt und somit die lateinergänzungsprüfung "gestrichen" bekommen.
hoffe ich konnte helfen!
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Do 11.Aug 2011, 12:12
von mixi
@ jupidu:
auf der Student point- Seite steht "Die Zusatzprüfung Latein ist vor Abschluss des Studiums abzulegen (falls Latein nicht bereits im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden absolviert wurde)", d.h. du musst nachweisen können, dass du 10 Wochenstunden Latein hattest, und das muss nicht unbedingt nur in der Oberstufe sein. Da es ja auch Schulen gibt, die es schon in der Unterstufe anbieten und dann weiter führen.
Latein muss ja sowieso positiv absolviert worden sein, sonst hätte man die Klasse/Schule ja nicht abschließen können.
Erfüllst du tatsächlich diese 10 Wochenstunden nicht und musst trotzdem die Prüfung nicht machen?
Lg
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Do 11.Aug 2011, 12:58
von Yazid
Der Fragende hat sich bisher ja nicht mehr zu Wort gemeldet. Die Formulierung "bei bereits absolviertem Studium" deutet auf etwas hin. Vielleicht meint er zB, wenn jemand BA-Geschichte schon absolviert hat (in einem Land, wo kein Latein verlangt wurde) und hier MA-Geschichte inskribieren will... In so einem Fall würde Latein "entfallen" meines Wissens nach. Ansonsten kann ich mir nichts unter dieser Formulierung vorstellen.
lg
Re: Latein entfaellt bei bereits absolviertem Studium?!?
Verfasst: Sa 13.Aug 2011, 14:44
von maximilian
Laut §64 Universitätsgesetz ist jedermann/frau von jeglichen Zusatzprüfungen befreit, wenn so ein Studium bereits vorliegt.