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Dokumente an Arbeitgeber
Verfasst: Do 04.Aug 2011, 19:58
von Luisana
Ich mache im Herbst ein Praktikum bei einer Bank, bis Ende des Jahres.
Die wollen von mir Dokumente für den Vertrag haben, was ja kein Problem ist. Aber muss ich denen wirklich meinen Taufschein schicken? So etwas ist mir noch nie passiert und ich kenn auch niemanden, der bei seinem Arbeitgeber den Taufschein abgeben musste.
Achja, sie wollen auch die Namen und den Beruf meiner Eltern wissen? Das muss man doch nicht mehr angeben oder?
LG
Re: Dokumente an Arbeitgeber
Verfasst: Fr 05.Aug 2011, 6:53
von Savonarola
Luisana hat geschrieben:Die wollen von mir Dokumente für den Vertrag haben, was ja kein Problem ist. Aber muss ich denen wirklich meinen Taufschein schicken? So etwas ist mir noch nie passiert und ich kenn auch niemanden, der bei seinem Arbeitgeber den Taufschein abgeben musste.
Ich hatte fürwahr schon zahlreiche (Vollzeit-)Arbeitgeber, aber Taufschein wollte bisher von mir noch keiner haben. Der einzige rationale Grund - abgesehen von Gesinnungskontrolle - wäre, dass man seine Konfession nachweisen muss, weil davon in wenigen Fällen die arbeitsfreien Feiertage abhängen.
Luisana hat geschrieben:Achja, sie wollen auch die Namen und den Beruf meiner Eltern wissen? Das muss man doch nicht mehr angeben oder?
Völlig antiquiert, früher waren solche Informationen Bestandteil des Lebenslaufes. Sagt aber auch einiges über Deinen künftigen Arbeitgeber aus...
Keine Ahnung, wie die rechtliche Situation aussieht, aber eine Weigerung, diese Urkunden bzw. Informationen rauszurücken, käme natürlich nicht gut an. Du wunderst Dich aber zurecht.
Re: Dokumente an Arbeitgeber
Verfasst: Mo 08.Aug 2011, 11:39
von yazdgirt3
Das darf die Bank nur, wenn sie einer Religionsgemeinschaft nahe steht, denn dann ist sie ein Tendenzbetrieb und der darf seine Mitglieder bevorzugt behandeln (gilt auch für Parteien, Gewerkschaften und nahestehende Betriebe), erkundige dich da (ÖH, Internet, AK...)
Ist sie das nicht, lass den Taufschein weg.
Namen und Beruf der Eltern dürfen sie nur bei Minderjährigen verlangen.
Mit den zusätzlichen Feiertagen hat Savonarola Recht, aber der nächste, der in Frage kommt, ist der Reformationstag am 31.10.