Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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familienbeihilfe
familienbeihilfe
hi!
blöde frage!
also ich habe im WS 2003 mein lehramtstudium deutsch und theologie begonnen
im SS 2004 hab ich dann von deutsch auf geschichte gewechselt, mit geschichte als meinem hauptfach!
jetzt stehe vor ich davor meine familienbeihilfe zu verlieren, da ich in theologie ja schon im 6. semester wäre, aber in geschichte bin ich erst im 5. semester...
kennt sich da irgendwer von euch aus, ob ich die familienbeihilfe jetzt verliere oder nicht? gilt der wechsel von deutsch auf geschichte innerhalb des lehramts als studienwechsel??
ich hoffe auf eure hilfe
lg dina
blöde frage!
also ich habe im WS 2003 mein lehramtstudium deutsch und theologie begonnen
im SS 2004 hab ich dann von deutsch auf geschichte gewechselt, mit geschichte als meinem hauptfach!
jetzt stehe vor ich davor meine familienbeihilfe zu verlieren, da ich in theologie ja schon im 6. semester wäre, aber in geschichte bin ich erst im 5. semester...
kennt sich da irgendwer von euch aus, ob ich die familienbeihilfe jetzt verliere oder nicht? gilt der wechsel von deutsch auf geschichte innerhalb des lehramts als studienwechsel??
ich hoffe auf eure hilfe
lg dina
- Starbuck
- Ehemalige
- Beiträge: 6321
- Registriert: So 16.Mai 2004, 3:11
- Studienplan: Doktorat /PhD
- Wohnort: Wien
Re: familienbeihilfe
3. Achtung beim Studienwechsel:Dina hat geschrieben: kennt sich da irgendwer von euch aus, ob ich die familienbeihilfe jetzt verliere oder nicht?
Ein zweimaliger Studienwechsel ist möglich, wenn das vorangegangene Studium nicht länger als zwei Semester inskribiert wurde. Beispiele: X studiert zwei Semester Jus - 1. Studienwechsel - zwei Semester Medizin - 2. Studienwechsel - Betriebswirtschaft: zulässig, d.h. Familienbeihilfe wird weiter ausbezahlt.
Y studiert ein Semester Biologie - 1. Studienwechsel - drei Semester Psychologie - 2. Studienwechsel - Pädagogische Akademie: Anspruchsverlust (da ein Semester Psychologie zuviel).
Ausnahmen gibt es nur, wenn das Studium gewechselt werden musste (Bleibende Verletzung bei Sportstudenten) oder alle Prüfungen der ersten Studienrichtung für die zweite angerechnet werden. Der Leistungsnachweis kann nach einem Studienwechsel innerhalb der ersten zwei Semester aus einer der beiden Studienrichtungen erfolgen oder je zur Hälfte aus beiden.
bist du dir sicher, dass geschichte dein hauptfach ist, sorry für diese dumme frage ....
im neuen studienplan sollte es soweit ich mich auskenne möglich sein, so lange du willst zwischen hauptfach und nebenfach herumspringen können ABER du hast nach dem 3. semester das hauptfach gewechselt, und das stellt normalerweise ein großes problem da, deswegen wundert es mich, dass du sie immer noch bekommen hast da du ja das hauptfach gewechselt hast.gilt der wechsel von deutsch auf geschichte innerhalb des lehramts als studienwechsel??
"When you talk to God, they call it prayer. When God talks to you, they call it schizophrenia." - Fox Mulder
„tschessicka hau der schakkelin net om schädl, sie is jo net die schwesta!“ - eine liebliche Mutter zu ihrem noch lieblicheren Kinde
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- Michael79
- Ehemalige
- Beiträge: 1210
- Registriert: Sa 29.Okt 2005, 11:19
- Studienplan: Geschichte alt (ab WS 1992)
- Wohnort: Wien/Kärnten
ich würde den zuständigen mitarbeiter in der studienbeihilfenbehörde anrufen, die wissen das bestimmt, da sie alles am pc haben.
lg
lg
Zuletzt geändert von Michael79 am Di 28.Feb 2006, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
Wer über Geld mehr wissen will, als nur Zinssätze, studiert Numismatik.
Robert Göbl
http://numismatik.univie.ac.at/
Wo das Gespräch verstummt, hört das Menschsein auf. (Bert Brecht)
Robert Göbl
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ich glaube du hast nicht ganz verstanden worauf ich hinaus will!!
und ja mein hauptfach ist geschichte!!
ich hab im 2. semester gewechselt... was ja kein problem ist.. mit studienwechsel im allgemeinen kenne ich mich aus danke, das wollte ich nicht wissen (kann man überall nachlesen!!), jedoch ich wollte wissen ob, wenn ich mein hauptfach innerhalb des lehramts wechsel, meine zweitfach aber behalte... wie wird das im 6. semester des nebenfachs geregelt...
also konkret in
theologie bin ich im 6. semester (d.h. kein anspruch mehr auf familienbeihilfe)
geschichte bin ich im 5. semester (d.h. da habe ich noch anspruch auf familienbeihilfe)
nach was wird gerechnet??? nach dem theologie (was heißen würde, dass ich in geschichte nur 4 semester bis zum ende des 1. studienabschnittes zeit hätte)
oder eben nach geschichte (was heißen würde, dass ich in theologie noch ein 6. semster mit familienbeihilfe hätte)
ich kenn mich da gar nicht aus, hab viele leute gefragt, die sich auch nicht ausgekannt haben, wüsste auch nicht an wen ich mich auf der uni wenden sollte um es zu erfahren
das einzige was ich am student point gelesen habe ist:
"Bei Lehramtsstudien gilt ein Tausch der beiden Unterrichtsfächer nicht als Studienwechsel, wechseln Sie allerdings ein Unterrichtsfach gegen ein neues aus, ist dies ein Studienrichtungswechsel! "
auf meinem datenblatt steht auch, dass mein studienbeginn am 1.3. 2004 ist (also für geschichte - theologie),...
also irgendwie bin ich nur mehr verwirrt!!
und ja mein hauptfach ist geschichte!!
ich hab im 2. semester gewechselt... was ja kein problem ist.. mit studienwechsel im allgemeinen kenne ich mich aus danke, das wollte ich nicht wissen (kann man überall nachlesen!!), jedoch ich wollte wissen ob, wenn ich mein hauptfach innerhalb des lehramts wechsel, meine zweitfach aber behalte... wie wird das im 6. semester des nebenfachs geregelt...
also konkret in
theologie bin ich im 6. semester (d.h. kein anspruch mehr auf familienbeihilfe)
geschichte bin ich im 5. semester (d.h. da habe ich noch anspruch auf familienbeihilfe)
nach was wird gerechnet??? nach dem theologie (was heißen würde, dass ich in geschichte nur 4 semester bis zum ende des 1. studienabschnittes zeit hätte)
oder eben nach geschichte (was heißen würde, dass ich in theologie noch ein 6. semster mit familienbeihilfe hätte)
ich kenn mich da gar nicht aus, hab viele leute gefragt, die sich auch nicht ausgekannt haben, wüsste auch nicht an wen ich mich auf der uni wenden sollte um es zu erfahren
das einzige was ich am student point gelesen habe ist:
"Bei Lehramtsstudien gilt ein Tausch der beiden Unterrichtsfächer nicht als Studienwechsel, wechseln Sie allerdings ein Unterrichtsfach gegen ein neues aus, ist dies ein Studienrichtungswechsel! "
auf meinem datenblatt steht auch, dass mein studienbeginn am 1.3. 2004 ist (also für geschichte - theologie),...
also irgendwie bin ich nur mehr verwirrt!!
- Michael79
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ich auch... bei mir schwirrt es nur so.
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Robert Göbl
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- Starbuck
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okay jetzt versteh ich es!
sorry!
im lehramt verlierst du die familienbeihilfe sofern du nicht beide studienfächer im der mind.zeit +1 semester abschließt! da ist es wurscht ob hauptfach oder nebenfach nicht fertig ist.
ich war in geschichte auch in 4 semestern fertig aber in germ nicht, d.h. erst als ich das erste dipl.prüfungszeugnis hatte, bekam ich wieder familienbeihilfe.
nur in dipl.fächern zählt das mit haupt- und nebenfach. soweit hat man es mir einst erklärt.
das mit dem datenblatt ist irgendwie eigenartig, wenn du mich fragst.
sorry!
im lehramt verlierst du die familienbeihilfe sofern du nicht beide studienfächer im der mind.zeit +1 semester abschließt! da ist es wurscht ob hauptfach oder nebenfach nicht fertig ist.
ich war in geschichte auch in 4 semestern fertig aber in germ nicht, d.h. erst als ich das erste dipl.prüfungszeugnis hatte, bekam ich wieder familienbeihilfe.
nur in dipl.fächern zählt das mit haupt- und nebenfach. soweit hat man es mir einst erklärt.
das mit dem datenblatt ist irgendwie eigenartig, wenn du mich fragst.
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- redpoison
- Centurio
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- Registriert: Mi 24.Aug 2005, 13:03
- Studienplan: Masterstudien Geschichte (ab WS 2008)
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kann ich,wenn ich lehramt studiere und mit dem ersten abschnitt in einem fach und der pädagogik fertig bin eigentlich die beiden sachen schon einreichen oder muss ich warten bis ich mit dem ersten abschnitt von beiden fächern und der pädagogik fertig bin?
langsam verwirrt mich das ganze ein bisschen!
langsam verwirrt mich das ganze ein bisschen!
@sturbucks
ja ist aber nach 4 semestern musst du auch noch nicht feritg sein (sondern erst ab 5),.. also ist es völlig irrelevant... außerdem ist mir schon klar, dass man beide fächer fertig haben muss um einreichen gehen zu können...
aber irgendwie fallen mir da sehr viele widersprüche auf.... irgendwas deutet darauf hin, dass ich jetzt noch (wegen meines wechsels) ein semester auf die familienbeihilfe anspruch hätte....
naja ... aja wo bekomm ich eigentlich sammelzeugnisse her??
ja ist aber nach 4 semestern musst du auch noch nicht feritg sein (sondern erst ab 5),.. also ist es völlig irrelevant... außerdem ist mir schon klar, dass man beide fächer fertig haben muss um einreichen gehen zu können...
aber irgendwie fallen mir da sehr viele widersprüche auf.... irgendwas deutet darauf hin, dass ich jetzt noch (wegen meines wechsels) ein semester auf die familienbeihilfe anspruch hätte....
naja ... aja wo bekomm ich eigentlich sammelzeugnisse her??
- Starbuck
- Ehemalige
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- Registriert: So 16.Mai 2004, 3:11
- Studienplan: Doktorat /PhD
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@sammelzeugnis: prüfungsreferat
@rest: hast mal überlegt ob du da vielleicht sekr. hein fragen kannst. die ist total nett und hilfreich und kennt sich mit fast allem aus.
mir ist schon klar, dass es erst ab dem 5ten ist, aber du bist ja in theologie im 6. - das meinte ich.
@rest: hast mal überlegt ob du da vielleicht sekr. hein fragen kannst. die ist total nett und hilfreich und kennt sich mit fast allem aus.
mir ist schon klar, dass es erst ab dem 5ten ist, aber du bist ja in theologie im 6. - das meinte ich.
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„tschessicka hau der schakkelin net om schädl, sie is jo net die schwesta!“ - eine liebliche Mutter zu ihrem noch lieblicheren Kinde
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mah das ist alles so kompliziert... ich mein viel. könnte es dir passiert sein geglaubt zu haben, dass du die familienbeihilfe sowieso nicht kriegst und deshalb hast du sie gar nicht mehr beantragt.....
naja egal...
hein ok.... mein vater hat gesagt er fragt mal am finanzamt nach, weil die müssten sich doch auskennen....
danke auf jeden fall...
naja egal...
hein ok.... mein vater hat gesagt er fragt mal am finanzamt nach, weil die müssten sich doch auskennen....
danke auf jeden fall...
- Starbuck
- Ehemalige
- Beiträge: 6321
- Registriert: So 16.Mai 2004, 3:11
- Studienplan: Doktorat /PhD
- Wohnort: Wien
nein ich hab damals einen bescheid bekommen, ich dachte das 5te ich kein problem. was solls. ich hab dann selbst damals angerufen am finanzamt, hab mit denen an meinem geb. gestritten weil die meisten dort echt unfreundlich sind. aber das ist ne lange story.
finanzamt sollte dir auch weiterhelfen können oder ruf einfach am studentpoint an, die sollten es eigentlich auch wissen!
wer mir sonst noch einfällt ist ide ÖH, da wirst nur wahrscheinlich länger auf eine antwort warten.
finanzamt sollte dir auch weiterhelfen können oder ruf einfach am studentpoint an, die sollten es eigentlich auch wissen!
wer mir sonst noch einfällt ist ide ÖH, da wirst nur wahrscheinlich länger auf eine antwort warten.
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- schnucki
- Annuntiator
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- Registriert: Mi 19.Mai 2004, 22:59
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hallo!
das ist echt ein bisschen kompliziert, aber: ja, eigentlich hast du den anspruch auf die familienbeihilfe verloren, denn wenn du in einem lehramtsfach nur eine studienrichtung wechselst, läuft die "alte" ganz normal weiter und du hast zwei verschiedene bemessungszeiten.
aber nachdem es hier soweit ich verstanden hab, nicht um die studienbeihilfe, sondern um die familienbeihilfe geht, würd ich auf jeden fall mit dem zuständigen beamten reden. denn die familienbeihilfe ist zwar theoretisch genau und zentral geregelt, ihre auszahlung liegt aber immer wieder im ermessen der unterschiedlichen finanzämter, und da gibts einfach kulantere und extrem genaue.
das ist echt ein bisschen kompliziert, aber: ja, eigentlich hast du den anspruch auf die familienbeihilfe verloren, denn wenn du in einem lehramtsfach nur eine studienrichtung wechselst, läuft die "alte" ganz normal weiter und du hast zwei verschiedene bemessungszeiten.
aber nachdem es hier soweit ich verstanden hab, nicht um die studienbeihilfe, sondern um die familienbeihilfe geht, würd ich auf jeden fall mit dem zuständigen beamten reden. denn die familienbeihilfe ist zwar theoretisch genau und zentral geregelt, ihre auszahlung liegt aber immer wieder im ermessen der unterschiedlichen finanzämter, und da gibts einfach kulantere und extrem genaue.
- catilina
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