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Afterpartei

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Carnifex
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Afterpartei

Beitrag von Carnifex »

Hallo,

ich weiß ja was ein Bettgeher war - aber leider nicht, was eine Afterpartei bedeutet. Wir nehmen gerade in einem Kurs dieses Phänomen im 19. Jahrhundert durch, doch irgendwie ist mir die Definition dieses Begriffs abhanden gekommen, in den Lexica steht es nirgends, auch im Internet ist kaum was zu finden.

Jedenfalls muss es sich irgendwie um etwas, was "danach" kommt, handeln. ;-)

Danke für die Hilfe.

Gruß
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Michael79
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Beitrag von Michael79 »

So wie der erste Zimmerherr, vielmehr der erste Bettgeher, der sich keine eigene Wohnung mehr mieten konnte und als Afterpartei sich einschmuggeln und fortfretten mußte, als wirklicher erster Armer anzusehen ist, so bezeichnet das Erscheinen der ersten Wurst, als Ersatz für Fleischbraten, das Datum, wo die Einschränkung, die Entbehrung begann und die ungeheuere Mehrzahl genötigt war, von allen Kotelettes und Beefsteaks etc. ...
Link: http://gutenberg.spiegel.de/schloegl/skizzen/wurst.htm

Afterpartei war wohl der nächste, der dann im Bett für einige Stunden schlafen durfte
In den Erganzungsbestimmungen, die das Polizeikommissariat Jagerndorf zu dieser Kundmachung herausgab, wurde ganz allgemein samtlichen Unterstandsgebern die Ausfullung zwei Meldezettel fur jede Mietoder Afterpartei aufgetragen. Jeder dieser Meldezettel besteht wiederum aus zwei gleichlautenden Teilen, sodass die Partei 4 mal dasselbe einzutragen genotigt ist.
Link: http://www.psp.cz/cgi-bin/fre/www/eknih ... 560_03.htm




lg

Ansonsten schau im Grimmschen Wörterbuch nach. Dort müsste das ja stehen.
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Taschmahal
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Beitrag von Taschmahal »

ich habe jetzt zwar keine Quellen, aber ein Ansatz wäre vl von After-Vasallen, die niedrigeren Adelspersonen und Familien, dass man das davon ableiten kann.

After-Vasallen, die Bezeichnung gibt es übrigens wirklich.
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Michael79
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Beitrag von Michael79 »

Dazu ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Afterlehen

Dort wird man weitergeleitet zum Aftervasall/Vasall

lg
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Beitrag von Michael79 »

So, hab das auch aus dem Mayer:
Aftermiete (Untermiete, Sublocatio, Subconductio), dasjenige Rechtsverhältnis, welches entsteht, wenn der Mieter den ermieteten Gegenstand weiter vermietet, wozu er nach gemeinem Recht berechtigt ist. Nach preußischem Recht hat der Mieter nicht schon an sich die Befugnis der Weitervermietung, sondern nur, wenn sie ihm vom Vermieter ausdrücklich eingeräumt ist. Zwischen dem ursprünglichen Vermieter und dem Aftermieter besteht kein Rechtsverhältnis. Jener hält sich in allen Stücken an seinen Mieter, dieser (der Aftermieter) an seinen Vermieter.
Link: http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/M ... s0180.html

Afterpartei wohl gleich Aftermieter

lg
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