Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
Hilfe und Tips bei der Entscheidung des Betreuers, Zweitprüfers wie auch andere formale und organisatorische Angelegenheiten, sowie DiplomandInnenseminare
Weiß jemand von Euch, ob man auch bei jemanden sein Diplom schreiben kann, der zwar habilitiert ist, aber eben außerhalb des Personalstandes der Universität Wien ist?
Speziell geht es um Doz.Dr.S. Mattl. Ich hab im VVZ gesehen, dass er ein Diplomantenseminar macht. Heißt das man bei ihm auch Diplom schreiben kann????
"When you talk to God, they call it prayer. When God talks to you, they call it schizophrenia." - Fox Mulder „tschessicka hau der schakkelin net om schädl, sie is jo net die schwesta!“ - eine liebliche Mutter zu ihrem noch lieblicheren Kinde
Satzung der Universität Wien-Studienrecht hat geschrieben:Diplom- und Magisterarbeiten
§ 12. (1) Die oder der Studierende ist berechtigt, eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis um die Betreuung einer Diplom- oder Magisterarbeit zu ersuchen. Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer festzulegen. Findet die oder der Studierende keine Betreuerin oder keinen Betreuer, die oder der zur Betreuung der Diplom- oder Magisterarbeit bereit ist, hat die oder der Studienpräses der oder dem Studierenden eine Betreuerin oder einen Betreuer zuzuweisen.
(2) Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren und habilitierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplom- und Magisterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
(3) Die oder der Studienpräses ist bei Bedarf überdies berechtigt, nach Anhörung der Fachvertreterinnen und Fachvertreter geeignete Angehörige des sonstigen wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Magisterarbeit heranzuziehen.
(4) Die oder der Studienpräses ist berechtigt, auf Vorschlag der Fachvertreterinnen und Fachvertreter auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer den Universitäten gleichrangigen Einrichtung oder sonstige anerkannte Fachleute zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Magisterarbeit heranzuziehen.
wenn man jemanden von außerhalb nimmt, muss man sein diplomandenseminar bei wem anderen machen, und das kann mühsam sein, wenn sich die zwei profs nicht verstehen oder so. aber bei mattl ist das sicher total unproblematisch - erstens macht er ja so wie ich das verstanden hab selbst ein privatissimum, zweitens versteht er sich ziemlich gut mit heiß, du könntest also im schlimmsten notfall das diplomandenseminar über ihn spielen.
meine betreuerin war mal an der uni wien, ist aber seit 2 semestern in deutschland. ich hab letztens mit ihr geredet, wie das dann so ist wegen der diplomprüfung, aber das passt alles.
wegen diplomandenseminar: wie schnucki geschrieben hat: bei wem anderen machen, sollte eigentlich kein problem sein.