Hallo..
Ich hätte ne Frage zum Sytem der Lehrveranstaltungsanmeldung. Folgendes: Bin im ersten Semester Geschichte, und überlege ob ich die Prüfung der S1 EF in die Geschichtswissenschaft im Herbst mache. Nur ist mir unklar, ob das für mich ein Problem mit den Zugangsvoraussetzungen wird.
Die gibt es nicht offensichtlich aber ich vermute, dass jene StudentInnen, die den Einführungsblock abgeschlossen haben, eher in eine "höhere" Lehrveranstaltung reinkommen, als jene, die die Einführungsblock nicht abgeschlossen haben.
Stimmt diese Vermutung, und wäre es deswegen taktisch unklug die Prüfug im Herbst zu machen? Oder ist es bei den Einführungssachen "nur" wichtig LVs wie das wissenschaftliche Arbeiten abgeschlossen zu haben.
Es würde mir echt helfen, wenn mir das jemand kurz beantworten könnte. Lg, Marlene
Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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Zugangsvoraussetzungen
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- Neo-Historicus
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 21.Nov 2006, 13:05
- scalogna
- Historicus Auxiliarius
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- Registriert: Fr 02.Feb 2007, 19:28
- Studienplan: Masterstudien Geschichte (neu ab WS 2014)
- Wohnort: Wien
hallo,
1.) das Anmeldesystem, jedenfalls in seiner derzeitigen Form, an der meines Wissens auch keine Änderungen angedacht sind, weiß NICHT ob du die S-Veranstaltungen schon absolviert hast oder nicht.
2.) du darfst dich (auch offiziell) zu prüfungsimmanenten LV aus A-E-R sowie zu LV aus M & W anmelden, sobald du im vorherigen Semester in allen S-LV warst (also im Normalfall ab deinem 2. Semester). wenn du - weil du die Prüfung im Herbst machst oder eine ev. Kursarbeit in S3/S4 später abgibst oder weil der/die Professor/in noch keine Note eingetragen hat - zu Semesterbeginn deines 2. Semesters noch keine Noten im UNIVIS hast, darfst du dich trotzdem anmelden, du müsstest dich aber, wenn du bis zum Semesterende deines 2. Semesters keinen (positiven) Abschluss aller S-LV vorzuweisen hast, wieder abmelden.
in der Realität überprüfen die meisten Professoren allerdings nicht, ob du die S-LV schon abgeschlossen hast oder nicht, aber man sollte sich halt auch nicht drauf verlassen. und im Extremfall könnte eine "umgekehrte Reihenfolge" (also z.B. ein M in deinem 1. Semester und zu einer S-LV erst im 2. Semester angemeldet o.ä.) auch noch beim Einreichen des 1. Abschnitts bemängelt werden und das wär dann erst blöd.
aber in deinem Fall, wo du ja offenbar alle S belegt hast, ist es egal, ob du die Prüfung zu S1 (um die wirds ja gehen) erst im Herbst machst oder (sofern nicht der/die Professor/in einen anderen Abgabetermin gesagt hat) ev. S3/S4-Kursarbeiten erst in den Ferien oder im Herbst abgibst.
1.) das Anmeldesystem, jedenfalls in seiner derzeitigen Form, an der meines Wissens auch keine Änderungen angedacht sind, weiß NICHT ob du die S-Veranstaltungen schon absolviert hast oder nicht.
2.) du darfst dich (auch offiziell) zu prüfungsimmanenten LV aus A-E-R sowie zu LV aus M & W anmelden, sobald du im vorherigen Semester in allen S-LV warst (also im Normalfall ab deinem 2. Semester). wenn du - weil du die Prüfung im Herbst machst oder eine ev. Kursarbeit in S3/S4 später abgibst oder weil der/die Professor/in noch keine Note eingetragen hat - zu Semesterbeginn deines 2. Semesters noch keine Noten im UNIVIS hast, darfst du dich trotzdem anmelden, du müsstest dich aber, wenn du bis zum Semesterende deines 2. Semesters keinen (positiven) Abschluss aller S-LV vorzuweisen hast, wieder abmelden.
in der Realität überprüfen die meisten Professoren allerdings nicht, ob du die S-LV schon abgeschlossen hast oder nicht, aber man sollte sich halt auch nicht drauf verlassen. und im Extremfall könnte eine "umgekehrte Reihenfolge" (also z.B. ein M in deinem 1. Semester und zu einer S-LV erst im 2. Semester angemeldet o.ä.) auch noch beim Einreichen des 1. Abschnitts bemängelt werden und das wär dann erst blöd.
aber in deinem Fall, wo du ja offenbar alle S belegt hast, ist es egal, ob du die Prüfung zu S1 (um die wirds ja gehen) erst im Herbst machst oder (sofern nicht der/die Professor/in einen anderen Abgabetermin gesagt hat) ev. S3/S4-Kursarbeiten erst in den Ferien oder im Herbst abgibst.
Allen Ernstes Ist Oesterreich Unrettbar.
- Laurea
- Censor
- Beiträge: 446
- Registriert: Fr 21.Jan 2005, 13:43
- Studienplan: Masterstudien Geschichte (neu ab WS 2014)
- Wohnort: Korneuburg
Wow, das ist eine tolle Antwort... besser kann mans glaub ich nicht formulieren (V.A. auch die Erläuterung des Unterschiedes zwischen Norm und Praxis hinter vorgehaltener Hand)
Das sollte in die FAQs aufgenommen werden *winkmitdemzaunpfahlandieadmins* *gg*

Das sollte in die FAQs aufgenommen werden *winkmitdemzaunpfahlandieadmins* *gg*
...und eine Stimme erhob sich aus dem Chaos und sprach zu mir: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen." Ich lächelte - und es kam schlimmer