ich hab eine Denksportaufgabe für euch, vielleicht hat ja jemand eine Idee oder es sogar schon praktisch ausprobiert:
Angenommen, jemand studiert an zwei verschiedenen Universitäten. Uni A hat als letzten Einzahlungstag für den Studienbeitrag den 14.3., Uni B den 28.3.
Nehmen wir weiter an, unser jemand bezahlt die Studiengebühren am 22.3. an das Konto der Uni B.
Kann er dann noch problemlos bei Uni A mitbelegen oder halten die dann für den erhöhten Studienbeitrag die Hand auf?
Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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Bezahlung des Studienbeitrags & Mitbelegung bei anderen
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- Ehemalige
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- Registriert: So 04.Dez 2005, 19:40
- Studienplan: Masterstudien Geschichte (neu ab WS 2014)
- Wohnort: Wien
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- Registriert: Di 08.Mai 2007, 14:26
- Studienplan: Masterstudien Geschichte (neu ab WS 2014)
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hallo!
also ich hab genau das selbe gemacht, wie du beschrieben hast. ich bin auf der uni wien sozusagen "hauptgemeldet", und mach dort geschichte (also muss man auch dort innerhalb der frist den studienbeitrag einzahlen) und in salzburg mach ich noch freie wahlfächer, also ne mitbelegung, da schicke ich einfach die inskriptionsbestätigung hin und fertig, muss ja sowieso nicht zweimal zahlen.
wichtig is nur, bei der uni, bei der man das studium angefangen hat, den studienbeitrag rechtzeitig zu zahlen, man muss auf keinen fall die erhöhten gebühren zahlen.
ich hoffe, ich hab alles halbwegs verständlich erklärt!
lg, ninja
also ich hab genau das selbe gemacht, wie du beschrieben hast. ich bin auf der uni wien sozusagen "hauptgemeldet", und mach dort geschichte (also muss man auch dort innerhalb der frist den studienbeitrag einzahlen) und in salzburg mach ich noch freie wahlfächer, also ne mitbelegung, da schicke ich einfach die inskriptionsbestätigung hin und fertig, muss ja sowieso nicht zweimal zahlen.
wichtig is nur, bei der uni, bei der man das studium angefangen hat, den studienbeitrag rechtzeitig zu zahlen, man muss auf keinen fall die erhöhten gebühren zahlen.
ich hoffe, ich hab alles halbwegs verständlich erklärt!
lg, ninja