Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.

Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.

Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

Überbuchte Vorlesung

Alles zum Studium der Geschichte (Bachelor/LA neu, etc.), was nicht in andere Kategorien passt
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Epiktet
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Epiktet »

Nach einigem Suchen habe ich hier im Forum sogar eine Stellungnahme von Prof. Edelmayer selbst gefunden:

"Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen müssen die schriftlichen Arbeiten des Sommersemesters bis zum 30. November des darauffolgenden Wintersemesters, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum 30. Juni des darauffolgenden Sommersemesters abgegeben werden. Dies steht in den Satzungen der Universität Wien, die vom Senat und vom Universitätsrat beschlossen wurden und nicht von der Studienprogrammleitung Geschichte. Die unterschiedlichen Fristen des Sommer- und Wintersemesters kommen daher, dass die Zeit, in der die schriftlichen Arbeiten nach dem Ende der Lehrveranstaltungen abgegeben werden müssen, in beiden Semestern gleich sein sollen. Sie betragen in beiden Fällen fünf Monate.

Bei Vorlesungen haben Sie laut den bereits zitierten Satzungen das Recht auf vier Prüfungstermine: am Ende des Semesters der Vorlesung, am Beginn, in der Mitte und am Ende des der Vorlesung folgenden Semesters. Die Anmeldung zu den Vorlesungen dient, wie im Mail der Studienprogrammleitung angedeutet, der Raum- und Bedarfsplanung und nicht der Benotung. Jede/r Studierende, der/die zu einer Vorlesung angemeldet ist – und dies kann auch noch während des gesamten Semesters geschehen –, hat das Recht, nicht aber die Pflicht, zu einer Prüfung über die betreffende Vorlesung anzutreten. Wer sich angemeldet hat, aber nie antritt, wird auch nicht benotet, es wird also KEIN „nicht genügend“ ausgestellt. Wer sich nicht anmeldet, kann allerdings auch keine Prüfung über die betreffende Vorlesung machen."
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scalogna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von scalogna »

Ja, im alten Anmeldesystem war das so. Aber wie etwa Lutter gestern in ihrer VO sinngemäß meinte (allerdings in Bezug auf die gesonderte Prüfungsanmeldung): "Wer weiß, was sich das System einfallen lässt, wenn ich eintrage, dass Sie trotz Anmeldung nicht angetreten sind."
Und ich traue dem System eben auch zu, dass es für alle LV, für die man sich dort anmelden kann und anmeldet, irgendwann eine Note "sehen" will. Ich hoffe, dass es nicht so ist, verstehe aber nach wie vor nicht, warum überhaupt die VO-Anmeldung auf der Geschichte beibehalten wurde, da sie sowieso nicht zur besseren Raumplanung genutzt wird. :roll:

Edit: Liebe alle, lasst euch bitte von meiner Schwarzseherei nicht verrückter machen, als ihr es durch das neue Anmeldesystem und die Studienplanumstellung sowieso schon seid. Ich muss mich einfach nur innerlich und äußerlich (im Forum) auf den worst case vorbereiten. Oder so. :razz:
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Releanna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Releanna »

passieren kann natürlich rein technisch mit dem System eine ganze Menge
ABER:
gelten tut nach wie vor das Studienrecht (für ganz Österreich und für alle Studien) und die Satzung der Uni (Abweichungen vom Studienrecht dürfen hier aber nicht zu Lasten der Studierenden gehen).
Und das müsste dann die Rechtsabteilung prüfen.
Also nur weil das System spinnt, ist noch nicht alles verloren - think positive, auch wenn's schwer fällt.
Ich habe eine gewisse Nähe zu Mitarbeitern der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, wo das System schon seit SoSe08 verwendet wird, und es tauchen ständig Fehler auf, das ändert aber nix an den tatsächlich vorhandenen, rechtlichen Bedingungen, es bedeutet meist nur enorme Mehrarbeit für das SSC
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scalogna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von scalogna »

Balsam für meine Nerven. Danke. :)
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Clemens Waschkau
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Clemens Waschkau »

So ich habe jetzt noch ne kleine Frage zum Thema Pflichtmodule im ersten Semester Bak.

Das man da 2 machen muss ist mir klar. Das ich Antike 1 und Antike 2 positiv abschließen muss, um das Modul fertig zu haben, ist mir nach mehrmaligen Nachfragen auch klar. Aber im System ist zusätzlich unter PME Antike noch VO Grundkurs Alte Geschichte 1 angegeben. Muss ich dsen jetzt auch haben um das Pflichtmodul abzuschließen?

lg
Clemens
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alcie
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von alcie »

nein, du brauchst antike 1 und antike 2. für lehramtler kann man die vo mit einem m-kurs zusammen als grundkurs besuchen, das wird damit gemeint sein glaub ich ;)
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Clemens Waschkau »

Oki danke

Bin jedes Mal noch ein bisschen mehr verwirrt wenn ich irgendwas Online nachschau. Werd mir jetzt aber keinen Kopf mehr machen solange bis die Bestätigung kommt, dass ich Studienbeihilfe bekomme. Dann heißts nochmal rausfinden was die wiederrum wollen, damit ich das Geld nicht zurückzahlen muss.

Mach also jetzt Antike1,2 Mittelalter 1(VU),2 , Einführung, Latein, und im Zweiten Semester Von Quellen und M. 1 Kurs, eine VU und eine VO das sollte reichen.

DAnke nochmal

Clemens
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von alcie »

was die studienbeihilfe will ka ahnung. glaub 14 oder 16 h im ersten jahr. eher 14. für familienbeihilfe sinds 8 ;)
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Chann »

ich blick nimma durch ](*,)

es geht mir jetzt nur um Vorlesungen: wenn ich mich jetzt bis 13.10 net anmelde darf ich im jänner keine Prüfung machen?

Wenn ich mich aber jetzt anmelde und nach dem 13.10 draufkomme dass ich aus irgendeinem grund in der vo keine prüfung machen kann krieg ich ein nicht genügend?!? :shock: ich blick nimma durch ...


bezüglich familienbeihilfe ham die mir die familienbeihilfe bis feb. 09 bewilligt bis dahin muss ich den ersten abschnitt fertig haben - die scheinen auch ständig was ändern zu müssen, die wollen jetzt nimma jedes sem. was sehen sondern am ende das zeugnis fürn ersten abschnitt

und beim dipl.studium is es doch wurscht ob antike 1 oder 2 gemacht wird für e1 oder? bin nur noch verwirrt ...
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von emanreztuneB »

Die VO findet ab nächster Woche im HS 21 (der HS unter dem HS 41) statt.
Releanna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Releanna »

Chann hat geschrieben:ich blick nimma durch ](*,)


Wenn ich mich aber jetzt anmelde und nach dem 13.10 draufkomme dass ich aus irgendeinem grund in der vo keine prüfung machen kann krieg ich ein nicht genügend?!? :shock: ich blick nimma durch ...

da gibt es zwar nichts explizites im Studienrecht aber meines Erachtens stellt eine Anmeldung zu einer Vorlesung KEINE Anmeldung zur Prüfung dar. Und eine Anmeldung zu einer Prüfung, zu der man dann nicht antritt, kann nur mit einer Antrittssperre von einigen Wochen sanktioniert werden, nicht mit einer negativen Note.

§ 11. (1) Studierende haben bei ordnungsgemäßer Anmeldung Anspruch auf Ablegung einer Prüfung im Rahmen eines Prüfungstermins.

(2) Die Studierenden sind verpflichtet, sich bei Verhinderung unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung im Rahmen einer kombinierten Modulprüfung, einer Modul-, Fach- oder Gesamt- oder sonstigen kommissionellen Prüfung bei der Studienprogrammleiterin oder beim Studienprogrammleiter schriftlich abzumelden. Bei Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Studierenden im Falle der Verhinderung verpflichtet, sich unverzüglich, spätestens jedoch zwei Werktage vor Beginn einer Lehrveranstaltungsprüfung bei der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung schriftlich abzumelden. Eine Begründung der Abmeldung ist nicht erforderlich.

(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von georgfw »

Frau Bolognese-Leuchtenmüller meinte heute, dass in ihrer Vorlesung keine Beschränkungen bestehen. Aber sehr sehr verwirrend, sie nannte ihre Veranstaltung Vorlesung und nicht prüfungsimmanent, obwohl im VOVZ etwas anderes steht.
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scalogna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von scalogna »

Falls du die Einführung meinst: Eine VU ist wahrscheinlich in vielen Fällen eine "bessere" VO mit Hausübungen o.ä. - und da es bei Bolognese wohl wieder mal ein Protokoll über die Vorlesung zu schreiben gilt, wird sich am Prozedere bei ihr nicht viel geändert zu haben - vielleicht ist ihr deshalb die Umbenamsung und studienrechtliche Änderung des LV-Types noch nicht ganz aufgegangen (oder sie verdrängt es absichtlich um keine Anwesenheitslisten erstellen und kontrollieren zu müssen). :wink:

Edit: Hab gerade im entsprechenden Thread gelesen, dass es bei ihr diesmal eine Prüfung und kein Protokoll gibt. Die Frau ist witzig, jetzt, wo sie offiziell einen Übungsteil (Protokoll) einbauen könnte, lässt sie's aus. :)
Zuletzt geändert von scalogna am Mi 08.Okt 2008, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
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scalogna
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von scalogna »

Chann hat geschrieben:bezüglich familienbeihilfe ham die mir die familienbeihilfe bis feb. 09 bewilligt bis dahin muss ich den ersten abschnitt fertig haben - die scheinen auch ständig was ändern zu müssen, die wollen jetzt nimma jedes sem. was sehen sondern am ende das zeugnis fürn ersten abschnitt

und beim dipl.studium is es doch wurscht ob antike 1 oder 2 gemacht wird für e1 oder? bin nur noch verwirrt ...
Einmal E1 reicht, ja, und es ist egal, ob es Antike 1 oder 2 ist. Wirklich aufbauend dürften die beiden VO sowieso nicht sein, da ja auch (irgendwo hier im Forum zitiert) vonseiten des Instituts für Alte Geschichte darauf hingewiesen wurde, dass sich doch bitteschön einige statt in die überfüllte Antike 1 in Antike 2 setzen sollen, da die Reihenfolge bzw. ob nur Antike 2 gemacht wird, egal ist.

Familienbeihilfe: Ja, die wollen in der Tat nur nach dem ersten Studienjahr ein Sammelzeugnis und dann erst wieder nach dem 4. oder 5. Semester die Kopie vom 1. Diplomprüfungszeugnis. Wobei du dafür theoretisch nicht bis Februar 2009, sondern bis zum Ende der Nachfrist für das WS08 (April 2009) Zeit haben müsstest. Aber wer weiß schon, was die Leute von der Familienbeihilfenstelle wissen oder nicht wissen...

Edit: Weil's mir grad auffällt, Chann, ich glaub, du hast bei der Studienplanauswahl im Profil ein bisschen danebengegriffen, denn du bist ja offensichtlich im Diplomstudium (ab WS 2002), nicht in einem der Magisterstudiengänge. ;)
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Re: Überbuchte Vorlesung

Beitrag von Danny_1987 »

Es ist nicht egeal, ob du Antike 1 oder 2 machst. War heute früh bei Prof. Palme in Antike 1 und ermeinte, nur Leute die bereits über einen Überlick von der Antike haben und ein gewisses Vorwissen, sollen Antike 2 besuchen. Das was früher Antike 1 &2 war, nämlich ein chronoligischer ablauf der antike in zwei Teilen, wird jetzt alles in Antike 1 grob gemacht und in Antike 2 geht man näher drauf ein. Weiß jetzt eigentlich jemand, wie das ist, wenn man auf einer Warteliste bei VOs steht? Kann man dennoch die Prüfung machen?
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