Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.

Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.

Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

Studienbeihilfe und Studienende

Hilfe und Tips bei der Entscheidung des Betreuers, Zweitprüfers wie auch andere formale und organisatorische Angelegenheiten, sowie DiplomandInnenseminare
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neri
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Studienbeihilfe und Studienende

Beitrag von neri »

hallo!

eine bekannte hat mich neulich ziemlich schockiert, als sie mir erzählt hat, dass ein freund von ihr die gesamte studienbeihilfe zurück zahlen muss weil er nicht rechtzeitig mit dem studium fertig geworden ist.
ich dachte, wenn man nicht fertig wird, dann wird die studienbeihilfe einfach nicht mehr weiter ausbezahlt. aber das man dann das gesamte geld retour zahlen muss??? das versetzt mich schon etwas in panik, obwohl ich vorhabe so schnell wie möglich mein studium zu beenden.

vielleicht weiß jemand von euch besser darüber bescheid?!

lg
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Michael79
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Re: Studienbeihilfe und Studienende

Beitrag von Michael79 »

Net mi verunsichern. Würde mich auch treffen wenns wahr wäre. Wie lang nach der Beendigung der Beihilfe hat er das Schreiben erhalten?

edit: Das habe ich bei der Studienbeihilfenbehörde gefunden.
Wann muss die Studienbeihilfe zurückgezahlt werden?
Wenn nach den ersten beiden Semestern insgesamt oder nach den ersten beiden Semestern eines Masterstudiums oder eines Doktoratsstudiums kein Mindeststudienerfolg (regelmäßig 15 ECTS-Punkte oder 7 Semesterstunden) vorgelegt wird.
Wenn das Studium nach dem ersten Semester nicht fortgesetzt wird und nicht wenigstens ein Studienerfolg im Ausmaß von sieben ECTS-Punkten oder vier Semesterstunden vorgelegt wird.

Beachten Sie: Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückzahlung wegen mangelnder Studienleistungen nicht mehr zu befürchten!

Es können sich aber Rückzahlungsverpflichtungen aus folgenden Gründen ergeben:
Erschleichung
unwahre / unvollständige Angaben
Beihilfenbezug während des Ruhens des Anspruches oder
nach Eintritt eines gesetzlichen Erlöschensgrundes
nachträgliche Abänderung des Bewilligungsbescheides.
Link: http://www.stipendium.at/stbh/index.php?id=137&x=7&y=8

Wenn man das liest, muss man nix zurückzahlen, wenn man keine linken Sachen gedreht hat.
Wer über Geld mehr wissen will, als nur Zinssätze, studiert Numismatik.

Robert Göbl

http://numismatik.univie.ac.at/

Wo das Gespräch verstummt, hört das Menschsein auf. (Bert Brecht)
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