Hier auch noch die Antwort vom SSC
Die Modalitäten der Abschussprüfung sind jeweils im Curriculum/Studienplan des betreffenden Studiums geregelt.
Wenn Sie das Diplomstudium Geschichte studieren, dann gelten für Sie folgende Regeln:
"§ 18 Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil besteht aus der erfolgreichen Absolvierung der Lehrveranstaltungsprüfungen aus den in § 11 (3) genannten Lehrveranstaltungen. Die Zulassung zum zweiten Teil setzt die Approbation der Diplomarbeit voraus. Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung besteht aus einer einstündigen kommissionellen und mündlichen Prüfung über zwei Pflichtfächer (epochenorientierte, aspektorientierte, räumlich orientierte, methodisch und arbeitstechnisch orientierte, wissenschaftstheoretische Pflichtfächer). Bei der Wahl der Prüfungsfächer sind das Thema der Diplomarbeit und Vorschläge der Studierenden zu berücksichtigen"
(siehe:
http://www.univie.ac.at/mtbl93/nummer/2001_02_290.pdf)
Es sind also Prüfungsgebiete aus zwei verschiedenen Pflichtfächern zu wählen, die Prüferwahl richtet sich nach der Auswahl der Themengebiete.
Üblicherweise wird das erste Prüfungsgebiet aus jenem Fach gewählt, in dem auch die Diplomarbeit geschrieben wurde, als erste/r PrüferI wird demnach in der Regel auch der/die DiplomarbeitsbetreuerIn vorgeschlagen. Die Diplomarbeit selbst ist zwar kein Prüfungsgebiet (siehe oben), möglicherweise wird sie aber Ausgangspunkt der Fragen sein, das besprechen Sie am besten mit dem Prüfer/mit der Prüferin selbst.
Der/die Vorsitzende prüft kein eigenes Gebiet, kann aber jederzeit Zwischenfragen stellen, führt das Protokoll und ist auch an der Notengebung beteiligt. Eine Liste der potentiellen Vorsitzenden im Fach Geschichte finden Sie unter:
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdo ... 0-2011.pdf.
Der Prüfungssenat besteht aus 3 Personen (Vorsitz, 2 PrüferInnen). Die PrüferInnen und Prüfungsgebiete sind im Rahmen der Abgabe der Diplomarbeit am SSC zu beantragen (Formular finden Sie auf unserer Homepage) und werden in weiterer Folge der Studienprogrammleitung zur Genehmigung vorgelegt. Den Vorsitz müssen Sie erst bei der Anmeldung des Prüfungstermins bekanntgeben.