Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.

Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.

Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

Zweitstudium

Alles zum Studium der Geschichte (Bachelor/LA neu, etc.), was nicht in andere Kategorien passt
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C-M
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Zweitstudium

Beitrag von C-M »

Ich studiere 2 Studien an der Universität Wien, wobei ich in einem in Mindestzeit liege, im BA Geschichte aber ziemlich hinterherhänge. Meine Frage wäre nun, ob ich bevor ich Studiengebühren zahlen muss, auch in Geschichte volle 8 Semester Zeit habe oder nur den ersten Abschnitt + 2 Semester? Sprich wenn ich den ersten Abschnitt (BA alt- Einf, Quellen und Methoden 1, + 2 Epochen), um 2 Semester überziehe, fallen dann schon die Gebühren an oder wird es am gesamten Bachelorstudium gerechnet?

Wäre sehr ärgerlich, da ich aufgrund von 2 Studien einfach zeitlich relativ eingeschränkt bin und oftmals von univis eingeteilte Veranstaltungen deshalb nicht besuchen kann.

Würde mich über ein bisschen Hilfe sehr freuen,

LG
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oOkunterbuntOO
Historicus Magnus
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Re: Zweitstudium

Beitrag von oOkunterbuntOO »

Soweit ich weiß, entfallen die Studiengebühren, die man nach Überschreiten der Toleranzsemester zu zahlen hätte, seit dem aktuellen Sommersemester sowieso ganz weg! Ich denke, dass das allerdings nur eine Übergangslösung sein wird..
Aristoteles
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Studienplan: BA Geschichte Dipl. Rev. 2 (ab WS 2012)

Re: Zweitstudium

Beitrag von Aristoteles »

Es gibt beim BA keinen 1. und 2. Abschnitt, man hat also von der Uni aus zwei Toleranzsemester. Für die Familienbeihilfe (so man noch bezugsberechtigt ist) hat man aber nur eines.
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