
Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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Abgabe Antragsformular FWF
- BlackCherry
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sorry aba ich muss dieses thema wieder hervorholen weil ich nun beim lesen auf etwas seltsames gestoßen bin, im merkblatt zum einreichen der diplomarbeit im diplomstudium steht u.a. dass man "Bei Diplomstudien nach Lehrplan gem. UniStG Genehmigung der Freien
Wahlfächer bzw. Bekanntgabe der Module (vom zuständigen SPL
unterschrieben)" beifügen muss.
jetzt stellt sich mir die frage ob "vom zuständigen Spl unterschrieben" sich eh nur auf die genehmigung der freien wahlfächer bezieht und nicht auf die module.
irgendwie verwirrt mich das*g* weil nen wisch bei der bekanntgabe der module hab ich damals auch ned zurück bekommen
Wahlfächer bzw. Bekanntgabe der Module (vom zuständigen SPL
unterschrieben)" beifügen muss.
jetzt stellt sich mir die frage ob "vom zuständigen Spl unterschrieben" sich eh nur auf die genehmigung der freien wahlfächer bezieht und nicht auf die module.
irgendwie verwirrt mich das*g* weil nen wisch bei der bekanntgabe der module hab ich damals auch ned zurück bekommen
- Ledde
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*Thema hervorkram*
ich habe bereits Ende Mai/Anfang Juni meinen Antrag für die FWF (selbst zusammengestellt) eingereicht, aber bisher kein "muh oder mäh" dazu gehört . wie ich dem Thread hier entnehme, brauche ich aber eine Bestätigung, um mir schließlich (in "ferner" Zukunft...) die FWF auch tatsächlich anrechnen zu lassen. ich hoffe ja jetzt mal, dass es genehmigt wurde, denn das erste Mal, als der Antrag nicht passte, bekam ich umgehend ein Mail von Frau Hein.
dennoch würde ich jetzt gerne wissen, ob diese lange Zeit normal ist (wenns auch eigentlich heißt, 4 Wochen...) oder ob ich mal nachfragen sollte/kann ohne drängelnd zu wirken?
ich habe bereits Ende Mai/Anfang Juni meinen Antrag für die FWF (selbst zusammengestellt) eingereicht, aber bisher kein "muh oder mäh" dazu gehört . wie ich dem Thread hier entnehme, brauche ich aber eine Bestätigung, um mir schließlich (in "ferner" Zukunft...) die FWF auch tatsächlich anrechnen zu lassen. ich hoffe ja jetzt mal, dass es genehmigt wurde, denn das erste Mal, als der Antrag nicht passte, bekam ich umgehend ein Mail von Frau Hein.
dennoch würde ich jetzt gerne wissen, ob diese lange Zeit normal ist (wenns auch eigentlich heißt, 4 Wochen...) oder ob ich mal nachfragen sollte/kann ohne drängelnd zu wirken?
Allen Ernstes Ist Oesterreich Unrettbar.
- unus_de_multis
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naja, ich habe jetzt mal Frau Hein geschrieben, die allerdings momentan eh auf Urlaub ist... da ich aber in den nächsten drei Wochen eh noch nicht nach Wien komme, ist es jetzt mal wurscht... sie wird mir dann hoffentlich antworten, ob ich mir das Zettelchen abholen kann/muss oder doch noch irgendwann zugeschickt bekomme.
edit: unus_de_multis hatte recht, Bestätigung muss abgeholt werden. bin trotzdem erleichtert, dass mein Antrag nicht irgendwo im schwarzen Loch verschwunden ist.
edit: unus_de_multis hatte recht, Bestätigung muss abgeholt werden. bin trotzdem erleichtert, dass mein Antrag nicht irgendwo im schwarzen Loch verschwunden ist.

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Re: Abgabe Antragsformular FWF
Mal eine "blöde" Frage
Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn man dieses Antragsformular nicht bis zum Ende des 2. Semesters, oder wann auch immer das "empfohlen" wird, abgibt? Im Studienplan steht ja soweit ich weiß nur, dass sie "zu verlautbaren" sind, aber nicht, dass es da irgendeine spezielle Frist gibt.
Und noch was: wenn ich aus dem LV-Verzeichnis für Geschichte über das Anmeldesystem ein Fach als "Wahlfach" belege (was witzigerweise manchmal oft garnicht anders möglich ist, nebenbei bemerkt), fällt das dann auch unter irgendeine Art von Meldepflicht zwecks Bewilligung oder kann ich mir theoretisch auf diese Weise soviele Wahlfachstunden holen wie ich will?

Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn man dieses Antragsformular nicht bis zum Ende des 2. Semesters, oder wann auch immer das "empfohlen" wird, abgibt? Im Studienplan steht ja soweit ich weiß nur, dass sie "zu verlautbaren" sind, aber nicht, dass es da irgendeine spezielle Frist gibt.
Und noch was: wenn ich aus dem LV-Verzeichnis für Geschichte über das Anmeldesystem ein Fach als "Wahlfach" belege (was witzigerweise manchmal oft garnicht anders möglich ist, nebenbei bemerkt), fällt das dann auch unter irgendeine Art von Meldepflicht zwecks Bewilligung oder kann ich mir theoretisch auf diese Weise soviele Wahlfachstunden holen wie ich will?

am end is olles umasunst