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Verfasst: Fr 16.Feb 2007, 20:20
von BlackCherry
Und kurz hab ich mich echt geschreckt...

Verfasst: Mi 14.Mär 2007, 22:13
von abc123
sorry aba ich muss dieses thema wieder hervorholen weil ich nun beim lesen auf etwas seltsames gestoßen bin, im merkblatt zum einreichen der diplomarbeit im diplomstudium steht u.a. dass man "Bei Diplomstudien nach Lehrplan gem. UniStG Genehmigung der Freien
Wahlfächer bzw. Bekanntgabe der Module (vom zuständigen SPL
unterschrieben)" beifügen muss.
jetzt stellt sich mir die frage ob "vom zuständigen Spl unterschrieben" sich eh nur auf die genehmigung der freien wahlfächer bezieht und nicht auf die module.
irgendwie verwirrt mich das*g* weil nen wisch bei der bekanntgabe der module hab ich damals auch ned zurück bekommen
Verfasst: Do 15.Mär 2007, 6:44
von Ledde
Ich hab bei meiner Genehmigung meines Moduls eine Kopie von meiner Genehmigung bekommen, dass war von Fr.Hein unterschrieben (mit Stempel).
Verfasst: Do 15.Mär 2007, 10:22
von abc123
komisch,ich hab damals bei frau hein abgegeben,sie sagte nur es geht in ordnung und hats abgelegt, ich hab aba nix bekommen oda so,hmhm
hab ne mail an frau hein jetzt geschrieben, dann wird sich ja alles hoffentlich aufklären
Verfasst: Do 15.Mär 2007, 18:06
von abc123
so falls es jemand interessiert
Sehr geehrte Frau xyl,
vorab genehmigte Module brauchen nicht genehmigt, sondern nur
gemeldet zu werden. Ihre Meldung liegt auf. Sie koennen gerne
eine Kopie haben, wenn Sie eine benoetigen.
damit sollte das wohl unmissverständlcih geklärt sein:)
Verfasst: Do 02.Aug 2007, 11:29
von scalogna
*Thema hervorkram*
ich habe bereits Ende Mai/Anfang Juni meinen Antrag für die FWF (selbst zusammengestellt) eingereicht, aber bisher kein "muh oder mäh" dazu gehört . wie ich dem Thread hier entnehme, brauche ich aber eine Bestätigung, um mir schließlich (in "ferner" Zukunft...) die FWF auch tatsächlich anrechnen zu lassen. ich hoffe ja jetzt mal, dass es genehmigt wurde, denn das erste Mal, als der Antrag nicht passte, bekam ich umgehend ein Mail von Frau Hein.
dennoch würde ich jetzt gerne wissen, ob diese lange Zeit normal ist (wenns auch eigentlich heißt, 4 Wochen...) oder ob ich mal nachfragen sollte/kann ohne drängelnd zu wirken?
Verfasst: Do 02.Aug 2007, 23:11
von unus_de_multis
Soweit ich das Ganze mitbekommen habe, kannst du dir den Antrag oder eine Bestätigung (?) beim Counter nach ca. einer Woche abholen.
Verfasst: Fr 03.Aug 2007, 9:26
von Birgit
also ich hab meinen antrag nah ca 2 wochen unterschrieben/bestätigt via post zurückbekommen
Verfasst: Fr 03.Aug 2007, 11:49
von scalogna
naja, ich habe jetzt mal Frau Hein geschrieben, die allerdings momentan eh auf Urlaub ist... da ich aber in den nächsten drei Wochen eh noch nicht nach Wien komme, ist es jetzt mal wurscht... sie wird mir dann hoffentlich antworten, ob ich mir das Zettelchen abholen kann/muss oder doch noch irgendwann zugeschickt bekomme.
edit: unus_de_multis hatte recht, Bestätigung muss abgeholt werden. bin trotzdem erleichtert, dass mein Antrag nicht irgendwo im schwarzen Loch verschwunden ist.

Verfasst: Di 17.Jun 2008, 17:41
von richardd
Wenn ich ein 2. studium studiere und einfach die stunden gegenanrechnen lassen will, gilt das dann als Modul für die freien wahlfächer (z.B. 1. Abschnitt 48 std.) oder muss ich die einzeln genehmigen lassen?
Verfasst: Di 17.Jun 2008, 18:21
von sue
ich mach das auch mit gegenseitigem anrechnen und hab dafür, weil es in betreffendem zweitfach auch kein modul gibt, den "antrag auf genehmigung der freien wahlfächer" gebraucht und nicht den modulwisch. also ich hab da einfach eingetragen "48 stunden aus fach XY", nicht alles einzelnd.
Verfasst: Di 17.Jun 2008, 20:09
von Danny_1987
Ich hab dazu auch noch eine Frage. Ich bin jetzt im 2. Semester und möchte Musikwissenschaften als 24-h-Modul angeben. Werde da vermutlich morgen machen. Aber ich weiß noch nicht sicher, was die restlichen 12 LVs sein sollen. Kann ich das noch nachreichen?
Verfasst: Di 17.Jun 2008, 21:32
von Ledde
Ich habe mir damals 36Std. genehmigen lassen. Die anderen 12 Stunden musste ich nicht, da die eh genehmigungsfrei sind.
Verfasst: Mi 18.Jun 2008, 8:34
von Danny_1987
Ja schon, aber bei einem 24-stündigen Modul muss ich die anderen 24h auch bekannt geben und da bin ich mir eben noch nicht so sicher...
Re: Abgabe Antragsformular FWF
Verfasst: Sa 28.Mär 2009, 20:19
von Alexander_Nevsky
Mal eine "blöde" Frage
Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn man dieses Antragsformular nicht bis zum Ende des 2. Semesters, oder wann auch immer das "empfohlen" wird, abgibt? Im Studienplan steht ja soweit ich weiß nur, dass sie "zu verlautbaren" sind, aber nicht, dass es da irgendeine spezielle Frist gibt.
Und noch was: wenn ich aus dem LV-Verzeichnis für Geschichte über das Anmeldesystem ein Fach als "Wahlfach" belege (was witzigerweise manchmal oft garnicht anders möglich ist, nebenbei bemerkt), fällt das dann auch unter irgendeine Art von Meldepflicht zwecks Bewilligung oder kann ich mir theoretisch auf diese Weise soviele Wahlfachstunden holen wie ich will?
