Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.

Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.

Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

LV-Anmeldungen SS 2008

Alle allgemeinen Fragen zum Diplomstudium Geschichte (WS 1992/2002) und zum LA Geschichte (WS 1992/2002).
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Danny_1987
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Beitrag von Danny_1987 »

Im großen und ganzen ist es so schon besser, wie mein Vorredner schon gesagt hat, nur was ich ätzend finde, ist, dass man Präferenzen nur in der gleichen Codierung setzen kann. Wenn ich das machen würde, müsste ich meinen ganzen Stundenplan für jede Präferenz neu aufsetzen, was so gut wie unmöglich ist. Ich möchte aus sämtlichen Codierungen Präferenzen auswählen, damit ich meine Zweitwahl nach Uhrzeiten ausmachen kann.
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Dax2006
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Beitrag von Dax2006 »

Hatte bis dato keine problem die Kursi die ich machen wollte/musste auch zu machen!! Man muss halt bei der ersten Lv da sein und dem Leiter sagen das man die Lv dringend braucht, im normalfall nehmen sie einen dann auch.
Hätte sonst den ersten Abschnitt nie in 4 Semestern geschafft!!! :-))
bc
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Beitrag von bc »

Das ganze Präferenzsystem bring nichts, wenn alle LVs schon mit Erstpräferenzlern voll sind.
Und die Auslosung müsste wirklich schon viel früher statt finden. So muss man sich überall doppelt und dreifach anmelden, um sich dann wieder x-mal um- und abzumelden.
Außerdem verstehe ich nicht, warum eine Busfahrt nach Polen 600,- kostet. Wer bereichert sich da auf unsere Kosten?
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

1. In den 600 Euro sind im Normalfall Eintritte usw. enthalten.
2. Wenn du wirklich mit der Dienst fahren willst, viel Glück. Mein Fall ist sie absolut nicht. Nie wieder.
3. Das neue Anmeldesystem ist besser. Ich bin bislang überall reingekommen, auch dort, wo ich nur (weit hinten) auf der Warteliste war.
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EALeuer
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Beitrag von EALeuer »

Bei mir ist es EXAKT andersrum. Das neue System hat mich bereits ein Semester gekostet. Super. Studiengebühren für NICHTS! Danke...
hofi
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Beitrag von hofi »

EALeuer hat geschrieben:Bei mir ist es EXAKT andersrum. Das neue System hat mich bereits ein Semester gekostet. Super. Studiengebühren für NICHTS! Danke...
da kann ich mich nur anschließen vorallem weil gewisse profs darauf bestehen nur 25leute zu nehmen da nutzt dann die ganze warteliste nichts.

die a1 kurse sind ja jetzt schon alle überbucht, für was sollt ma da dann präferenzen setzen?
mich würde mal interessieren viele % der studierenden sich bisher schon angemeldet haben.
noname
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Beitrag von noname »

ich glaube, dass die idee des präferenzsystems an sich nicht so schlecht ist, was das system auf der geschichte allerdings zum problem macht, ist die lange anmeldephase ... es gibt genügend leute, die sich aus panik vor den roten zahlen (und aufgrund der langen bedenkzeit) zu lvs anmelden, die sie eigentlich nicht brauchen würden um ein semester lang ausgelastet zu sein - so ergeben sich dann die teilweise irrational hohen anmeldezahlen bei einigen lvs. die ganzen "absicherungsanmeldungen" ("wenn ich da nicht reinkomme, dann nehm ich halt diese lv" u.ä.) würden meiner meinung nach bei einer kürzeren anmeldephase (ein bis zwei tage) nicht allzu schlimm ausfallen, - deswegen: pro präferenzsystem, aber gegen eine zehntätige anmeldezeit!!!!
fred
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Beitrag von fred »

neues semester, neue show!
ding ding ding!
die nächste runde "alle anmeldesystem sind sch**** - welches ist das scheißigere?" ist eröffnet.... alle kontrahenten bitte in den ring!
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GreatAntoine
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Beitrag von GreatAntoine »

Anscheinend bin ich blind geworden. Ich finde einen Kurs für R1 nicht im Anmeldesystem:
070718 KU Wie und wozu schreibt man/frau Regionalgeschichte?
Studienprogrammleitung Geschichte
2 Stunde(n), 4 ECTS-Punkte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Kapitel:7.01
R1
Erich Landsteiner, Martin Bauer
Erstmals am: DI, 04.03.2008
Di 15:00-17:00 Seminarraum WISO 1 (2U.82)
Online-Anmeldung von 19. Februar 2008 bis 29. Februar 2008: http://geschichte.bach.univie.ac.at/
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 25
Hat jemand von euch eine Idee, was das soll??
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emanreztuneB
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Beitrag von emanreztuneB »

GreatAntoine hat geschrieben:Anscheinend bin ich blind geworden. Ich finde einen Kurs für R1 nicht im Anmeldesystem:
070718 KU Wie und wozu schreibt man/frau Regionalgeschichte?
Studienprogrammleitung Geschichte
2 Stunde(n), 4 ECTS-Punkte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Kapitel:7.01
R1
Erich Landsteiner, Martin Bauer
Erstmals am: DI, 04.03.2008
Di 15:00-17:00 Seminarraum WISO 1 (2U.82)
Online-Anmeldung von 19. Februar 2008 bis 29. Februar 2008: http://geschichte.bach.univie.ac.at/
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 25
Hat jemand von euch eine Idee, was das soll??
Ist ganz normal unter dem LV-Leiter "Landsteiner" vorhanden. (Zumindest bei mir)

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Dr. Stefan Zahlmann?
Zuletzt geändert von emanreztuneB am Do 21.Feb 2008, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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GreatAntoine
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Beitrag von GreatAntoine »

witzig, vorher hätt ich es nicht gefunden...
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EALeuer
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Beitrag von EALeuer »

ja, alle systeme sind irgendwo für den a....
ABER: mit dem zeitpunkt, ab dem ich als student studiengebühren zahle bin ich kunde der uni. und als solcher habe ich auch ein anrecht, jenes was ich ahben will zu bekommen, da ich ja dafür bezahle.
sind irgendwelceh juristen hier? das wäre doch einmal inetressant zu prüfen. MUSS die uni genügend kurse anbieten, damit jeder (der zahlt) einen platz bekommt? aus dem bauch heraus würde ich sagen, ja.
wer weiss es genau?

ach ja und: KANN MAN SENIORATSSTUDENTEN BITTE AUS PRÜFUNGSIMMANENTEN VERANSTALTUNGEN VERBANNEN!!! die hatten ihre chance als sie in unserem lebensabschnitt waren.
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Paine76
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Beitrag von Paine76 »

EALeuer hat geschrieben:
ach ja und: KANN MAN SENIORATSSTUDENTEN BITTE AUS PRÜFUNGSIMMANENTEN VERANSTALTUNGEN VERBANNEN!!! die hatten ihre chance als sie in unserem lebensabschnitt waren.
achja? das die genauso zahlen wie du, und damit das gleiche von dir eingeforderte recht haben, ist offenbar egal???
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

1. Es wurde bereits versucht, das vermeintliche "Recht" auf Plätze einzuklagen, mit der Begründung, dass man ja Studiengebühren zahlt. Resultat: Klage abgewiesen. (siehe nächster post)

2. Was bitte sind "SENIORATSSTUDENTEN"? Hattest du im entsprechenden Lebensabschnitt keine Zeit, um in der Schule aufzupassen?

3. SeniorenstudentInnen zahlen die doppelte Studiengebühr (das ist zumindest in Linz so, ich glaube aber auch in Wien), also eigentlich solten sie deiner Logik folgend DIR vorgereiht werden. Aber es ist wahrscheinlich zu viel verlangt, ein bisschen nachzudenken; warum Leute in der Pension noch studieren, wo ja eh sicher alle immer die Zeit und das Geld gehabt haben, um ein Studium im entsprechenden Lebensabschnitt locker flockig zu absolvieren.
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Keine Haftung der Universität bei verzögertem Studienabschluss

Ein Medizinstudent begehrte Schadenersatz von der Universität und der Republik Österreich, da er zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, obwohl er die Voraussetzungen erfüllte, nicht zugelassen wurde. Der OGH wies das Begehren zurück.

Der klagende Student begehrte die urteilsmäßige Feststellung der Haftung der Universität sowie der Republik Österreich für alle Nachteile, die ihm aus einem verspäteten Schulstudienabschluss erwachsen werden. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, dass die Universitäten gemäß § 54 Abs 8 UG 2002 verpflichtet seien, im Falle der Einrichtung von Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl darauf zu achten, dass den zurückgestellten Studierenden aus der Zurückstellung keine Verlängerung der Studienzeit erwachse. Außerdem meinte der Student, dass sich die Haftung der Universität aus einem privatrechtlichen Vertrag ergebe, der auch deshalb nahe liege, weil er ein Entgelt in Form von Studienbeiträgen zu leisten habe.

Die Universität wandte ein, dass §54 Abs. 8 UG 2002 kein subjektives Recht eines Studierenden auf einen Studienplatz in einer bestimmten Lehrveranstaltung normiere. Außerdem negierte die beklagte Partei das Bestehen eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses. Sie werde vielmehr in Vollziehung der Studienvorschriften im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig und sei damit nicht passiv klagslegitimiert.

Die gegen die Universität erhobene Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.

Der Oberste Gerichtshof verneinte insbesondere das Bestehen eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen dem Studierenden und der Universität. Abgesehen davon, ordne auch das Universitätsgesetz (UG 2002) alle Studienvorschriften dieses Gesetzes - auf deren Verletzung sich der Kläger ja beruft - ausdrücklich der Hoheitsverwaltung zu. Damit haftet bei schuldhafter Schadenszufügung in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, etwa der Vollziehung der Studienvorschriften durch die Universität, nur der Bund nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes (AHG), wogegen eine Haftung der Universität selbst nach § 49 Abs 2 UG 2002 ausdrücklich ausgeschlossen sei.

Die Frage, ob der Bund im konkreten Fall schadenersatzpflichtig werden kann, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
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