Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.

Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.

Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen bei VORLESUNGEN

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vany
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von vany »

Epiktet hat geschrieben:
Savonarola hat geschrieben:Man kann, wenn man nur auf der Warteliste steht, zwar die Vorlesung besuchen, aber keine Prüfung ablegen.
Meines Erachtens hat diese Information der Frau Bosch (wer ist das überhaupt?) keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich glaub, die gute Frau Bosch hat sich wirklich auf die Sache mit dem Status "außerordentlicher Hörer" bezogen. Anders kann es gar nicht sein..anders darf es sicht sein (sonst hab ich in dem Sem. wirklich ein Problem).

Andere Sache: Gibts das eigentlich noch, dass die IFÖGler in Kursveranstaltungen vorgereiht werden? Bin beim Scheibelreiter (VU Hilfswissenschaften) mit 61 Anderen auf der Warteliste gelandet, trotz Inskription im MA Geschichtsforschung. Ich bete, er reiht noch vor oder nimmt auf, sonst hab ich das nächste Problem. Dasselbe mit Mikoletzky und Einführung in die Archivwissenschaft (ist aber sowieso VO).

Hallo übrigens, bin ja neu hier.
angeline
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von angeline »

Nochmals zu den VO-Wartelistenplätzen: an wen könnte man sich denn da per e-mail wenden, um eine zuverlässige Auskunft zu erhalten?
Releanna
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Releanna »

ich würd sagen, an die DLE Studien- und Lehrwesen, und dort an die Studienpräses studienpräses@univie.ac.at
die Studienrechts-Position scheint nämlich grad vakant zu sein
Danny_1987
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Danny_1987 »

Wenn du eine zuverlässige Auskunft erhalten möchtest, würde ich mich an die SPL, also Prof Schwarcz wenden. Der kann dir sicher weiterhelfen!
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Epiktet »

vany hat geschrieben:Ich glaub, die gute Frau Bosch hat sich wirklich auf die Sache mit dem Status "außerordentlicher Hörer" bezogen.
Nach meinen Erfahrungen mit verschiedensten universären Stellen in den letzten Wochen ist die eigenmächtige Falsch-Interpretation von Bestimmungen des Studienrechts oder der Curricula geradezu inflationär.
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Savonarola
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Savonarola »

Danny_1987 hat geschrieben:Wenn du eine zuverlässige Auskunft erhalten möchtest, würde ich mich an die SPL, also Prof Schwarcz wenden. Der kann dir sicher weiterhelfen!
Ich weiß, das wäre mein nächster Ansprechpartner, wenn die Antwort von Frau Bosch, der ich gerade geschrieben habe, unbefriedigend bleibt. Danke!
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Savonarola »

Da hat mir wohl jemand einen Problembären aufgebunden, denn ich habe gerade eine etwas anders klingende Antwort erhalten:

"ich glaube ihr Studienkollege hat einiges missverstanden, wenn sie auf
der Warteliste stehen, entscheidet der Lehrveranstaltungs-Leiter ob sie
teilnehmen können ja oder nein, und nur wenn sie Teilnehmer sind dürfen
sie auch die Prüfung ablegen.
"

Das heißt für mich de-facto: Einfach hingehen, nur wenn der Dozent alle, die auf der Warteliste stehen, hinauswirft (oder nur mich als böhösen Noch-Nur-Außerordentlichen herauspickt und entfernt!) - was schon allein aus organisatorischen Gründen kaum möglich sein wird und deshalb auch nicht passieren wird - darf ich die Prüfung nicht machen. Was heißt, das realistischerweise alle die Prüfung machen dürfen und das nur ein Sturm im Wasserglas war.

Was passiert aber wenn zu viele zum ersten Prüfungstermin kommen?
Zuletzt geändert von Savonarola am Do 02.Okt 2008, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von scalogna »

Also ich kann dir jetzt nur vom 1. Prüfungstermin zur irgendwo schonmal angesprochenen stark überbuchten Vocelka-VO im letzten Semester berichten - da waren über 400 zur VO angemeldet, letztendlich war aber dann beim 1. Prüfungstermin der HS 41 nicht einmal annähernd voll (je nach Auslegung von voll, aber es war überall genug Platz für den Vocelka verlangten "Abstand" zwischen den Prüflingen). Viele, die angemeldet sind, machen die Prüfung dann doch nicht oder eben erst zum 2., 3., xten Termin. Und sollte sich abzeichnen (etwa durch Umfrage in der vorletzten Einheit o.ä.) dass viel mehr die Prüfung schreiben wollen, als "ordentlich" im HS zu verteilen sind, kann ja zumindest für die Prüfung nach einem Ausweichquartier gesucht werden (hab ich zwar, ehrlich gesagt, auf der Geschichte noch nicht erlebt, aber auf der Komparatistik, also theoretisch geht's ;) ).
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Savonarola »

Gut, danke. Bei den beiden Vorlesungen (in der Geschichte), die ich bisher gemacht habe, war keine Prüfungsanmeldung nötig.

Wie wird das generell gehandhabt? Auf der Germanistik z.B. ist AFAIK für Prüfungen immer eine Anmeldung (nicht nur für die Vorlesung, sondern für die Prüfung selbst) nötig.
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von scalogna »

Es gibt auf der Geschichte äußerst selten Prüfungsanmeldungen (hab's bisher nur einmal erlebt und da lief's nicht mal über das Anmeldesystem, sondern durch Mail an die Sekretärin). Mit "angemeldet" hab ich oben diejenigen gemeint, die sich generell für die VO-Teilnahme angemeldet haben. Die meisten Lehrenden (aber das hast du möglicherweise eh schon erlebt) fragen nur ein, zwei Einheiten vor dem Prüfungstermin einmal rein informell, wieviele in etwa vorhaben, anzutreten bzw. für welche Codierung - wobei das natürlich dadurch verfälscht ist, dass einige, die die Prüfung schreiben, gar nicht in der VO anwesend sind.
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von markusm »

Savonarola hat geschrieben:Da hat mir wohl jemand einen Problembären aufgebunden, denn ich habe gerade eine etwas anders klingende Antwort erhalten:

"ich glaube ihr Studienkollege hat einiges missverstanden, wenn sie auf
der Warteliste stehen, entscheidet der Lehrveranstaltungs-Leiter ob sie
teilnehmen können ja oder nein, und nur wenn sie Teilnehmer sind dürfen
sie auch die Prüfung ablegen.
"

Das heißt für mich de-facto: Einfach hingehen, nur wenn der Dozent alle, die auf der Warteliste stehen, hinauswirft (oder nur mich als böhösen Noch-Nur-Außerordentlichen herauspickt und entfernt!) - was schon allein aus organisatorischen Gründen kaum möglich sein wird und deshalb auch nicht passieren wird - darf ich die Prüfung nicht machen. Was heißt, das realistischerweise alle die Prüfung machen dürfen und das nur ein Sturm im Wasserglas war.

Was passiert aber wenn zu viele zum ersten Prüfungstermin kommen?
Das heißt aber im Prinzip auch, dass man mit etwas pech nicht antreten darf? Irgendwie ungeschickt organisiert.
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Aguirre »

Ach ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Im grunde genommen geht fast alles so lange der Professor will. Hab im vohrigen Semester eine mündliche Pürfung zu ner Vorlesung gemacht die der Prof. im Jahre 2005 gehalten hat :mrgreen:.
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Epiktet »

Siehe auch den Schluss meiner Stellungnahme:

viewtopic.php?f=1&t=6837
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Savonarola
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Savonarola »

Epiktet hat geschrieben:Siehe auch den Schluss meiner Stellungnahme:

viewtopic.php?f=1&t=6837
Da auch dieses Semester zahlreiche Dozenten meinen, dass sie mit den Studierenden, die es in Vorlesungen (OHNE Übung) nur auf die Warteliste geschafft haben, nach Gutdünken fuhrwerken können, hier Dein Zitat von Prof. Schwarcz und ein gestern von mir neu eingeholtes Statement von unserem rührigen Studienprogrammleiter:

"Vorlesungen haben nur theoretisch eine Höchstzahl an Anmeldungen. Man kann sie auch absolvieren, wenn man nur auf der Warteliste ist."

"Sie können auch von der Warteliste aus eine Vorlesungsprüfung machen. Dazu ist keine Anmeldung erforderlich. Sie müssen sich nur für den Prüfungstermin anmelden, nicht für die Vorlesung."
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Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Beitrag von Epiktet »

Warum zitierst Du mich hier eigentlich? Willst Du mich aufmuntern oder demotivieren?
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