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Verfasst: Sa 23.Feb 2008, 15:03
von *mathophil*
Also was ich meine:

Ich muss im 2.Abschnitt ja folgendes machen: 2 PK, FD, Pol.B., EX und 20h FWF

Wenn ich aber etwas aus den Punkten
* 1. Aspekt-, epochen- und räumlich orientierte Pflichtfächer
* 2. Freie Wahlfächer
machen will, weil es mich halt interessiert, kann ich mir das nur als FWF anrechnen lassen (mit den entsprechenden EAR-Codes)?

Ich hoff ich habs jetz verstanden...

Verfasst: Sa 23.Feb 2008, 15:16
von noname
Nicht ganz, soweit ich weiß, kannst du FD2 für ein R-Fach verwenden.
ja stimmt ^^ betonung liegt auf "kann", deswegen hab ich wohl nicht dran gedacht
Ich muss im 2.Abschnitt ja folgendes machen: 2 PK, FD, Pol.B., EX und 20h FWF
nicht so übereifrig ;-) 8 sst. bzw. 10 sst. FWF (wenn du die diplomarbeit in deinem anderen fach schreibst dann zweiteres) genügen ...

Verfasst: Sa 23.Feb 2008, 15:20
von *mathophil*
oops... :D

also dann halt 8h...meinte ich natürlich 8-[

Verfasst: Sa 23.Feb 2008, 15:22
von Arnold
Jup, ich meine, du kannst natürlich 20 Stunden freie Wahlfächer machen, aber anrechnen wirds dir halt niemand. :wink:

Und ja, wenn du etwas im zweiten Abschnitt belegen willst, weil dich das interessiert, dann ist das nur im Rahmen der FWF möglich. Leider. Mir gefällt diese Einengung auch nicht, etwas mehr persönlicher Gestaltungsfreiraum wäre wünschenswert.