Ich bin Student und wollte mich erkundigen bzgl. der Zuverdienstgrenze.
Ich habe ein Jobangebot mit 20 Stunden / Woche, wieviel dürfte ich dort maximal monatlich BRUTTO bzw. NETTO verdienen, damit meine Kinderbeihilfe nicht verloren geht?
Ich finde des öfteren die Betragsangabe von 10.000 Euro Brutto / Jahr, ist das mit 13. & 14. Gehalt??
lg
Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
Frage zur Kinderbeihilfe
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Re: Frage zur Kinderbeihilfe
Hallo,
also zwecks Familienbeihilfe gibt es auf der Seite des Bundesministeriums (http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finanzie ... fault.aspx) eine ausführliche Antwort. Dort steht unter anderem:
LG
also zwecks Familienbeihilfe gibt es auf der Seite des Bundesministeriums (http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finanzie ... fault.aspx) eine ausführliche Antwort. Dort steht unter anderem:
Alles weitere dort, ein Anruf beim Finanzministerium klärt auch einiges.Volljährige Kinder dürfen ein eigenes, zu versteuerndes Einkommen von max. 10.000,- Euro (bis inkl. 2007: 8.725,- Euro; bis inkl. 2010: 9.000,- Euro) pro Kalenderjahr erzielen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren. Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- bzw. Einkommenssteuer, ohne 13. und 14. Monatsgehalt.
LG