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Leistungsstipendium
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:15
von Starbuck
hallo!
ich bin gerade dabei meinen antrag fürs leistungsstipendium auszufüllen, also wie gesagt, ich bin dabei ... ein paar zeugnisse fehlen ja noch etc.
wie auch immer ... ich mach ja lehramt - gebe ich das komplette lehramt an und kann alle noten des WS 2004/05 und SS 2005 verwenden, also geschichte, germ und pädagogik??
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:25
von Martin
Aus dem Student Point Newsletter:
1. Leistungsstipendien
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Die Leistungsstipendien für das Studienjahr 2004/2005 sind
ausgeschrieben.
Alle notwendigen Unterlagen (siehe Ausschreibung) müssen im Referat
Studienzulassung, Tür 1, eingereicht werden. Die Einreichfrist beginnt am
4. Oktober 2005 und endet am 25. Oktober 2005 (Datum des Poststempels).
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe von ? 726,72 nicht unter- und ?
1.500 nicht überschreiten.
Die Zuerkennung erfolgt durch die Studienpräses - die BewerberInnen
werden über die Entscheidung schriftlich informiert.
http://62.159.107.115/j.cfm?i=281020&k=55657
bei mir geht sichs leider nicht aus wegen dem 4er, den mir der Stern reingehaut hat....

Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:34
von Starbuck
d.h alles .... geschichte, germanstik und pädagogik wenn ich es richtig sehe?
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:36
von Martin
Starbuck hat geschrieben:d.h alles .... geschichte, germanstik und pädagogik wenn ich es richtig sehe?
ja, so hab ich das auch verstanden....aber bitte noch eine andere Meinung, ich kanns ja auch komplett mißverstanden haben...

Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:36
von Starbuck
dann geh ich mal schnell rechnen. diese methode die sie haben ist ja auch nicht unbedingt sooo einfach
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:40
von Martin
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 22:49
von Starbuck
glaubst zahlt es sich mit 1,53 nach deren rechnung aus einzureichen??
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 23:19
von VS
Notendurchschnitt nicht über 2,0 hab ich da gesehen, hab das ganze dokument allerdings nicht gelesen und auch keinerlei erfahrung mit leistungsstipendien.
mich würde interessieren ob man mit einem 4er (Neugebauer, Widerstand und Verfolgung) und sonst recht guten Noten (Schnitt unter 2,0) eine Chance hat. Und inwiefern die Anzahl der gesamten absolvierten SSt. eine Rolle spielt.
Verfasst: Mi 05.Okt 2005, 23:33
von Starbuck
also nachdem ich das jetzt studiert habe schaut es glaube ich so aus:
- mindestens 20 sws in SS und WS gemeinsam
rechnungsmethode:
note x dem SWS-wert der LV -> dann alle "punkte" zusammen addieren. dann rechnest du alle punkte durch die gesamte SWS anzahl = durchschnitt
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 9:55
von schnucki
@ starbuck: wie viele wochenstunden hast du denn gemacht? ich weiß nämlich nicht ob ich einreichen soll - vom notendurchschnitt her sollte es passen, aber ich hab nur 24 ws...
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 10:01
von Starbuck
ich hab 26 sws also auch nicht soviel mehr
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 10:50
von redpoison
ad starbuck: wie kommst du auf die rechnung? => ich hab die nirgend im netz gefunden.
Was is jetzt eigentlich mit Notenschnitt 2,0 gemeint? Sollten nur die die klar drutner liegen einreichen? (ich hab einen schnitt von 2,04 => hats da überhaupt sinn einzureichen?)
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 10:56
von Starbuck
ich hab die rechnung von dem mitteilungsblatt von dem antrag.
mit 2,04 zahlt es sich glaube ich nicht mehr aus. man muss klar unter 2 liegen, das steht so drinnen.
http://www.univie.ac.at/studienrecht/ar ... prach_ID=1
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 10:59
von redpoison
naja,schade!
Vielleicht das nächste mal.
Wie ist das eigentlich mit nicht-bestandenen prüfungen?
Wenn man eine prüfung auf fetzen hat und trotzdem klar unter Schnitt 2 liegt?
oder schaun die dann penibel auf den fetzen?
Verfasst: Do 06.Okt 2005, 11:10
von Starbuck
ich hab keine ahnung wie es da funktioniert! logik ist da keine dabei, auch bei der rechnung nicht finde ich.
angeblich sortieren die von oben weg aus ... also weil es soviele sind .. zuerst die 2,0 und dann runter, bis sie nur noch soviele haben wie sie geld auszahlen können