EINREICHUNG SCHRIFTLICHER ARBEITEN
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist die Frist für die Einreichung schriftlicher Arbeiten bis zum Ende der Nachfrist des darauffolgenden Semesters festgelegt. D.h. für Lehrveranstaltungen
des Sommersemesters müssen die schriftlichen Arbeiten bis zum 30. November des jeweiligen Jahres
und für die Lehrveranstaltungen im Wintersemester bis 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden!
Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist die Frist:
BIS ein Jahr nach Ende der Lehrveranstaltung.
Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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Abgabefristen für schriftliche Arbeiten
- Martin
- Chef
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- Registriert: Sa 14.Aug 2004, 12:07
- Studienplan: Nicht (mehr) -Studierende
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Abgabefristen für schriftliche Arbeiten
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Alumnus
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