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Hypothetischer Fall

Verfasst: Fr 29.Okt 2004, 11:19
von Pete
Ich besuche einen Kurs (z.B. M1) bzw. eine Vorlesung (z.B. A4) und beende die LV mit einem Nicht genuegend. Nehmen wir an ich besuche daraufhin wieder LVs mit den gleichen Codes und werde wieder negativ beurteilt. Nehmen wir weiters an, ich schaffe es nach dem 5. Versuch ein positives Zeugnis fuer diese LV zu ergattern, was wuerde beim Einreichen fuer den 1. Abschnitt passieren, wuerde es aufgrund der 4 vorhergehenden Nicht genuegend Probleme geben. Wie oft kann ich einen Kurs machen um ihn positiv abzuschliessen?

Verfasst: Do 04.Nov 2004, 11:06
von Pete
Laut Universitätsgesetz §77(2) ( -> http://www.univie.ac.at/Personalabteilung/uniges02.htm ) kann man eine Pruefung drei Mal wiederholen.

In dem hypotetischen Fall, duerfte man dann das 5. Mal gar nicht den Kurs besuchen - aber wer ueberprueft das? Was bedeuten wuerde, man sitzt im hypotetischen Fall das 5. Mal im Kurs und schliesst ihn dann positiv ab und bekommt dann vielleicht auch noch ein Zeugnis ausgestellt und meint man habe den Kurs positv abgeschlossen, dabei haette man ihn gar nicht mehr machen duerfen. Wird man dann beim Einreichen des Abschnittes darauf hingewiesen. Wird dann nachgesehen welche Pruefungen alle gemacht wurden?

Verfasst: So 07.Nov 2004, 15:12
von schmoo
naja, man kann EINE prüfung nur 3 mal wiederholen, also selbe vorlesung, selber prof, usw. wenn du 5 verschiedene vorlesung bei 5 professoren machst, is des egal. und einreichen tust du ohnehin nur das positive zeugnis.

lg schmoo

Verfasst: So 07.Nov 2004, 15:15
von Starbuck
da hat schmoo recht :wink:

Verfasst: Mo 08.Nov 2004, 9:13
von Pete
seid ihr Euch sicher? Denn eingetragen waeren die Noten ja. Wenn Du Deinen Abschnitt einreichst, koennte auf jeden Fall bemerkt werden, dass Du verschiedenste Kurse mit dem gleichen Code schon "probiert" hattest, bevor Du eine positive Note bekommen hast. Ich frag mich, ob das wirklich so gewollt ist, oder eben eine Gesetzesluecke ist.