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Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen bei VORLESUNGEN

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 9:49
von Savonarola
Eine Frage zu den maximalen Teilnehmerzahlen bei Vorlesungen: meines Wissens richten sich diese nach den Größen der Räumlichkeiten und sind durch Brandschutzbestimmungen bedingt, haben aber ansonsten keinerlei Auswirkungen auf die Anzahl der Studierenden, die die Veranstaltung tatsächlich besuchen dürfen, es wird also niemand abgewiesen, selbst wenn man nur auf die Warteliste kommt.

Nun gibt es aber im WS 2008/09 z.B. dieses Extrembeispiel:

VO Mittelalter 2 (ca. 1200 bis ca. 1500) - Islamische Welt
Gottfried Liedl, Manfred Pittioni
16.10., 30.10., 13.11., 27.11., 11.12.2008, 8.1. und 22.1.2009 Do 15:00-18:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude 2.OG
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 55

Was würde passieren, wenn sich für diese Vorlesung über 100 Teilnehmer anmelden? Würden sich diese dann im Saal quasi stapeln oder würden auch Leute, die nur auf der Warteliste stehen, draußen bleiben müssen?

Welche Handhabung erwartet Ihr bei VUs (Vorlesungen mit Übung)? Ist bei diesen Veranstaltungen mit einer ähnlichen Praxis zu rechnen wie bei Kursen; hängt die Aufnahme von weiteren Teilnehmern also vom Gutdünken des Vortragenden ab?

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 10:08
von Michael79
Meine Erfahrung ist, dass die Profs das unterschiedlich handhaben. Einige nehmen alle auf, die anderen halten sich genau an die vorgegebenen Teilnehmerzahlen. Wenn du das wirklich wissen möchtest, würde ich den Vortragenden eine Mail schicken. Ansonsten einfach zur ersten Stunde gehen, da entscheidet es sich eh erst. Viele die sich angemeldet haben kommen eh nicht und viele gehen wenn die vorgesehenen Arbeiten erklärt werden.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 10:12
von Savonarola
Michael79 hat geschrieben:Meine Erfahrung ist, dass die Profs das unterschiedlich handhaben. Einige nehmen alle auf, die anderen halten sich genau an die vorgegebenen Teilnehmerzahlen. Wenn du das wirklich wissen möchtest, würde ich den Vortragenden eine Mail schicken. Ansonsten einfach zur ersten Stunde gehen, da entscheidet es sich eh erst. Viele die sich angemeldet haben kommen eh nicht und viele gehen wenn die vorgesehenen Arbeiten erklärt werden.
Ich nehme an, dass sich Deine Antwort ausschließlich auf die VUs bezieht und man auch nach Deiner Erfahrung immer in die Vorlesungen (jene ohne Übung) reinkommt?

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 10:28
von alcie
Savonarola hat geschrieben:
Michael79 hat geschrieben:Meine Erfahrung ist, dass die Profs das unterschiedlich handhaben. Einige nehmen alle auf, die anderen halten sich genau an die vorgegebenen Teilnehmerzahlen. Wenn du das wirklich wissen möchtest, würde ich den Vortragenden eine Mail schicken. Ansonsten einfach zur ersten Stunde gehen, da entscheidet es sich eh erst. Viele die sich angemeldet haben kommen eh nicht und viele gehen wenn die vorgesehenen Arbeiten erklärt werden.
Ich nehme an, dass sich Deine Antwort ausschließlich auf die VUs bezieht und man auch nach Deiner Erfahrung immer in die Vorlesungen (jene ohne Übung) reinkommt?
eher auf KUs ... bzw Proseminare/Seminare und dergleichen

diese VUs sind ganz neu (zumindest hätte ich vorher noch nie eine VU gesehen) - wie es darin ist - keine ahnung.

für Vorlesungen gilt prinzipiell, dass es keine Einschränkung gibt. Dh wenn platz ist für 50 leut und 100 kommen, wirds eng im raum... und spätestens nach 2-3 wochen geht die hälfte der Studenten wohl eh nicht mehr hin dann ;) also bei Vorlesungen wird nicht überprüft ob du auf irgendeiner Liste bist, dh dich kann keiner rauswerfen mit der Begründung du bist nicht "richtig" angemeldet....
kann halt dann sein, dass zahlreiche leute auf boden, fensterbrettern usw sitzen... in den fällen halt immer früher vor vorlesungsbeginn hinkommen, um einen sitzplatz zu kriegen!

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 11:05
von Aguirre
Also in Vorlesungen muss man auch weiterhin ohne Anmeldung reinkommen können.
Wie das bei VUs aussieht weiß ich auch nicht so genau aber wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das es ab und an mal kleine Aufgaben gibt ergänzen zu der Vorlesung.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 11:06
von scalogna
ich war im SS07 bei Feldbauer/Pittioni/Liedl in einer VO, die ebenfalls im Seminarraum Geschichte 2 stattgefunden hat. der Raum war sehr voll, aber es wurde in der ersten Stunde auch dezidiert gesagt, dass keiner, der auf der Warteliste steht (die VO war von Anfang an stark überbucht) abgewiesen wird oder die Prüfung nicht machen darf. außerdem vermute ich, dass es eh noch immer die gleiche Ringvorlesung wie immer ist, nur wegen Bachelor unter dem Oberbegriff "MA 2", und es dazu nach wie vor das Skriptum gibt, d.h. ein Großteil der Leute wird sowieso nach dem 1. Termin nicht mehr in die VO kommen, wenn sie den VO-Stoff in Buchform kaufen können.

wenn VU wirklich das ist, was früher unter VO + UE rannte, dann war ich schonmal in sowas... beim Scheibelreiter. war damals (ebenfalls SS07) mit Anwesenheitsüberprüfung in der ersten Stunde und einer Hausübung, sonst wie eine VO. kommt aber wahrscheinlich drauf an, wieviel Wert der/die Vortragende auf den Übungsteil legt - ob das auch und in welchem Ausmaß Mitarbeit in der LV sein sollen.

edit: VU sind jedenfalls prüfungsimmanent. d.h. die Aufnahme über die Teilnehmerliste hinaus wird von den LV-Leitern abhängen.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 11:13
von wassertemperatur
Aguirre hat geschrieben:Also in Vorlesungen muss man auch weiterhin ohne Anmeldung reinkommen können.
so ist es. Vorlesungen sind öffentlich.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 10.Sep 2008, 13:08
von eridiyah
Savonarola hat geschrieben:Seminarraum Geschichte 2
ich glaube mich erinnern zu können, dass der SR winzig ist. vermutlich sind das die maximalen plätze, für die der raum (theoretisch!) zugelassen ist.
im hs des ifög sind glaub ca 25 plätze vorhanden, wir haben mal über 40 leute drinnen gehabt. es geht immer irgendwie ;)

grunsätzlich: VO's sind jedem frei zugänglich und ohne teilnehmerbeschränkung. das platzproblem ist nicht sorge des vortragenden - da musst du dich selbst dazwischen keilen. als schüler darfst du ja ebenfalls hingehen, machen viele bei latein bspw.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 15:06
von Savonarola
Ein Kollege hat bei Frau Bosch zum Thema Wartelisten angefragt und folgende Antwort erhalten:

Man kann, wenn man nur auf der Warteliste steht, zwar die Vorlesung besuchen, aber keine Prüfung ablegen.

Was ist das wieder für ein Unfug?

Ich könnte mir vorstellen, dass der Grund Platzprobleme (zumindest bei der ersten Prüfung - angenommen es würden wirklich, sagen wir, 300 Leute die Prüfung machen wollen) sind, und dass man deshalb vielleicht nicht in die erste Prüfung kann. Aber: ich habe dazu bisher weder etwas gehört, außerdem erscheint es mir bisher doch so, dass es für Prüfungen selbst meistens gar keine Anmeldungen gibt. Außerdem gibt es ohnehin immer mehrere Prüfungstermine und es machen auch viele Studenten die Prüfung, obwohl sie die Vorlesung nie besucht haben.

:???:

Weiß jemand, was Frau Bosch damit meint bzw. ob diese Info korrekt ist?

[Ich möchte dazu erwähnen dass sowohl dieser Kollege als auch ich noch außerordentliche Studenten sind - keine Ahnung, ob das hierbei von Belang ist und ob sich Frau Bosch darauf bezogen hat - ich glaube aber nicht!]

Im speziellen Fall geht es um diese Vorlesung.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 15:35
von Aguirre
Ich bezahle meine Studiengebühren um meine Prüfungen machen zu können. Das wär ja noch schöner wenn man jetzt keine Prüfungne bei Vorlesungen machen kann. Kann ich mir nicht vorstellen das die das so praktizieren werden bei Vorlesungen. Wenn sie es doch täten dann würden sicher die meisten Studenten mit Mistgabeln bewaffnet die Uni stürmen :mrgreen:.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 15:40
von Savonarola
Aguirre hat geschrieben:Wenn sie es doch täten dann würden sicher die meisten Studenten mit Mistgabeln bewaffnet die Uni stürmen :mrgreen:.
Genau das erwäge ich gerade. Das hätten sie aber schon allein für die praktizierte Informationspolitik verdient.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 15:41
von angeline
Also wenn ich nun bei meinen VO auch nicht mehr alle machen kann die ich brauche, ist das meiner Meinung nach eine bodenlose Frechheit. :shock: Was ich einsehe, ist eine separate Prüfungsanmeldung, damit beim ersten Termin nicht die totale Überschwemmung ist. Aber alles andere ist für mich völlig inakzeptabel. Ich hab nämlich grad mal in der Hälfte der VO die ich bräuchte auf einem Fixplatz :???:

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 16:02
von Epiktet
Ich habe den Eindruck, dass sich bei den Historikern kein Mensch um die Rechtslage zu scheren scheint!

http://www.bmwf.gv.at/uploads/media/0oehs_ug02.pdf

Das Universitätsgesetz 2002 bestimmt im § 54, Abs (8) Folgendes:

"Im Curriculum ist für Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das Verfahren zur Vergabe der Plätze festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass den bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst. Im Bedarfsfall sind überdies Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten."

Wieso kümmert das keinen?

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 16:06
von Epiktet
Savonarola hat geschrieben:Man kann, wenn man nur auf der Warteliste steht, zwar die Vorlesung besuchen, aber keine Prüfung ablegen.
Meines Erachtens hat diese Information der Frau Bosch (wer ist das überhaupt?) keinerlei Rechtsgrundlage.

Re: Wartelistenplätze / max. Teilnehmerzahlen

Verfasst: Mi 01.Okt 2008, 16:32
von Savonarola
Epiktet hat geschrieben:Wieso kümmert das keinen?
Wo kein Kläger da kein Richter.