Liebe alle,
nach langen Jahren des Betriebs folgt nun auch das Geschichteforum dem Germanistikforum (https://forum.narrenschiff.org) in den Ruhestand.
Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
edit by alcie: Folgender Beitrag bezieht sich auf die Information die in einer LV der Art VU bekannt gegeben wurden, und deshalb möglicherweise nur darauf zu beziehen sind !!!!! edit2: aufgrund der tatsache dass eigentlich wie üblich keiner irgendwas weiß hab ich ein ? in den Titel eingefügt um klarzustellen, dass dies hier keine 100%igen Fakten sind
Frau Prof. Niederkorn hat gestern behauptet, dass es in Zukunft nur noch EINEN Prüfungstermin geben wird.
Ihre Aussagen decken sich ansonsten mit dieser hier:
angeline hat geschrieben:So, Prof. Edelmayer hat sich zu den VO gerade in seiner Vorlesung folgendermaßen geäußert. An- und Abmeldung zu VO ist nur noch bis 13.10. möglich. Wer dann nicht angemeldet ist, kann keine Prüfung absolvieren, wer angemeldet ist und keine Prüfung ablegt, kriegt ein negatives Zeugnis.
Der Überhammer aber ist: Angeblich kann der Dozent in Zukunft erst dann Zeugnisse ausstellen, sobald ALLE Teilnehmer der Veranstaltung diese abgeschlossen haben. Wenn also jemand mit irgendwelchen Aufgaben säumig ist, dann gibt es für NIEMANDEN Zeugnisse!
Auch wenn es das nicht wirklich sein kann und Prof. Niederkorn auch davon sprach, dass die An-/Abmelderegelung der Worst-Case ist und alles erst besprochen werden muss - was mich nicht wundert, denn mit dem Anmeldesystem hat man sich offensichtlich ja auch erst nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub beschäftigt - es sieht düster aus. Da zieht es einem die Schuhe aus...
Somnifex hat geschrieben:Aber ist der Vortragende nicht rechtlich dazu verpflichtet, 3 Termine anzubieten?
Das dachte ich auch, weshalb ich fast schon Tutor und Dozentin gefragt hätte - wovon ich dann aber abgesehen habe, weil es ohnehin sinnlos ist: es weiß niemand etwas hieb- und stich-festes.
Übrigens hat Prof. Lutter in ihrer Vorlesung "Österreichisches Geschichte bis 1526" 3 Prüfungstermine in Aussicht gestellt. Aber vielleicht hat ihr noch niemand etwas von den aufregenden Umwälzungen erzählt, die derzeit stattfinden?
(3) Für Lehrveranstaltungsprüfungen hat zumindest je ein Prüfungstermin im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters stattzufinden. Die Festlegung dieser Termine obliegt der Leiterin oder dem Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung und ist den Studierenden in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, bekannt zu geben. Die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter ist jedoch berechtigt, nach Rücksprache mit den Leiterinnen und Leitern der Lehrveranstaltungen eine Koordination der Termine von Lehrveranstaltungsprüfungen eines Studiums vorzunehmen.
(4) Bei Bedarf dürfen Prüfungen auch am Beginn und am Ende lehrveranstaltungsfreier Zeiten abgehalten werden. Bei der terminlichen Festlegung ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, dass den Studierenden kein Nachteil erwächst.
das würde aber eine Änderung der Satzung (s.o.) erfordern, und das ist so einfach nicht - muss der Senat beschliessen, gilt dann für die gesamte Uni, etc.....
Releanna hat geschrieben:das würde aber eine Änderung der Satzung (s.o.) erfordern, und das ist so einfach nicht - muss der Senat beschliessen, gilt dann für die gesamte Uni, etc.....
naja aber eine VU ist ja eine neue spezies unter den lvs also vielleicht muss man da nichts ändern?!
Die Katze weiß wohl, wem sie den Bart leckt. -
Johann Wolfgang von Goethe
VU ist von der o.a. REgelung aus der Satzung ja nicht betroffen, weil eben prüfungsimmanent. Da gilt dann:
§ 8. (1) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die Beurteilung auf Grund mehrerer schriftlicher oder mündlicher, während der Lehrveranstaltung erbrachter Leistungen der Lehrveranstaltungsteilnehmerinnen und Lehrveranstaltungsteilnehmer erfolgt.
(2) Die Feststellung des Studienerfolgs obliegt der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung. Diese oder dieser hat die Teilnahmebedingungen, die Art der geforderten Leistungen sowie die Voraussetzungen und Kriterien der Beurteilung und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung möglich ist, rechtzeitig vor dem Beginn der Lehrveranstaltung in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, bekannt zu geben. Wenn die Lehrveranstaltungsleiterin oder der Lehrveranstaltungsleiter keine andere Frist bestimmt, ist eine Abmeldung im Wintersemester bis längstens 31.10., im Sommersemester bis längstens 31.03. möglich. § 13 Abs. 6 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat den Studierenden ausreichend Möglichkeiten einzuräumen, im Rahmen der Lehrveranstaltung mehrere der Notenbemessung zugrunde liegende Leistungen erbringen zu können. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.
(4) Haben Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine besonders umfassende schriftliche Arbeit (insbesondere Proseminararbeiten, Seminararbeiten und Bachelorarbeiten) anzufertigen oder vergleichbare selbständige Versuchstätigkeiten durchzuführen, ist die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung berechtigt, insbesondere die Beurteilung dieser Leistung bei der Bemessung der Endnote der Lehrveranstaltung zu berücksichtigen.
(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
habe den "topic" titel / beitrag editidiert um klarzustellen, dass dies im zusammenhang mit einer VU gesagt wurde und möglicherweise ausschließelich darauf bezogen war!
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genug is wenn wir 10 cola-weiß vertragen und 11 getrunken haben
alcie hat geschrieben:habe den "topic" titel / beitrag editidiert um klarzustellen, dass dies im zusammenhang mit einer VU gesagt wurde und möglicherweise ausschließelich darauf bezogen war!
Danke.
Was die VUs betrifft: es handelt sich doch um nichts anderes als eine Vorlesung, bei der zusätzlich noch schriftliche Arbeiten abzuliefern sind. So wie schon früher auch bei den Einführungs-Vorlesungen (mit Übung), bei denen es aber auch mehrere Prüfungstermine gab.
ja so hat sich das für mich auch angehört... allerdings kanns schon sein dass das eigene prüfungsmodalitäten hat, und ich weiß wie schnell leute sehr verwirrt sind, deshalb wollt ichs genau dabei stehen haben im 1. post!
aber danke jedenfalls fürs mitteilen, is sicher für alle gut zu wissen!
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