Liebe alle,
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Allerdings lassen wir das Forum noch aktiv (also eher ein Vor-Ruhestand), nur die Neu-Registrierung ist ab sofort nicht mehr möglich. Leider ist das Administrationsteam auf eine Person geschrumpft und mir alleine ist es - auch zeitlich - nicht mehr möglich, das Forum den aktuellen Studienplänen angemessen anzupassen und das Forum zu moderieren.
Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.
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Vorlesungen und Prüfungen
- Patricija
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Vorlesungen und Prüfungen
Hab im Forum nichts gefunden bzw. keine konkreten Antworten erhalten, deshalb poste ich es jetzt als eigenes Thema:
Wenn man zu einer Vorlesung (nicht zur Prüfung) angemeldet ist und dann nicht zur Prüfung antritt, wird man dann beim jeweiligen Professor oder allgemein gesperrt oder hat das keine Konsequenzen?
Wenn man zu einer Vorlesung (nicht zur Prüfung) angemeldet ist und dann nicht zur Prüfung antritt, wird man dann beim jeweiligen Professor oder allgemein gesperrt oder hat das keine Konsequenzen?

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Re: Vorlesungen und Prüfungen
hat natürlich keine konsequenzen, denn es ist und bleibt eine vorlesung!
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Johann Wolfgang von Goethe
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Hatte auch das selbe Problem. Hab die Prüfung nicht gemacht, obwohl ich zur Vorlesung angemeldet war. Das war im Wintersemester 2008. Bisher gab es noch keine Konsequenzen, also gibt es da wirklich keine Sperre, oder ähnliches.
-
- Historicus
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Eine Sperre bei nicht ablegen einer VO Prüfung? Also das wäre mir neu...
War jetzt schon bei mehreren VOs (WS2008) angemeldet und hab danach keine Prüfungen abgelegt, bis jetzt hat es noch keine Probleme deswegen gegeben.
War jetzt schon bei mehreren VOs (WS2008) angemeldet und hab danach keine Prüfungen abgelegt, bis jetzt hat es noch keine Probleme deswegen gegeben.
- Patricija
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
ok, danke! dachte, sie haben unter umständen im sose 09 was am system geänder-man weiß ja nie.^^

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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Wie ist das eigentlich wenn man bei einer Vorlesung angemeldet ist und ÜBERHAUPT KEINE Prüfung im Semester macht, weil es sich nicht mehr ausging und man nichts dem Prof. sagt und sich auch nicht abmeldet???????
Danke!

Danke!

"Ein gutes Tier, ist das Klavier, still friedlich und bescheiden. Und muß dabei doch vielerlei erdulden und erleiden" Wilhelm Busch
"Ein Bock ist jenes Tier, welches auch als Bier getrunken werden kann." Wilhelm Busch
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
auch dann passiert nix...
solange es wirklich eine VO ist passiert auch nix!

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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Und bei "keiner VO"???? 

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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Dann kommts auf die Gnade des Profs an.
- emilystrange
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
also bei kursen kann man sich im normalfall abmelden bzw. dem prof halt mailen dass er dich nicht benoten soll!
wenns nicht ein ganz gemeiner ist wird er dir keine 5 geben sondern dich einfach abmelden!
und selbst wenn du eine 5 bekommst ist es ja auch egal.....
hat ja eh keine konsequenzen, vor allem wenn du die prüfung eh nicht brauchst!
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Was ist, wenn es eine VU ist?
Habe letztes Semester eine gemacht (war auch in jeder Stunde anwesend und habe die drei verlangten Arbeiten abgegeben), aber die Prüfung kann ich jetzt leider - aus zeitlichen Termin - einfach nicht machen.
Ich ärgere mich eh sehr, weil ich so viel Arbeit in die VU reingesteckt habe, aber es geht einfach wirklich nicht.
Muss ich dem Professor da Bescheid geben oder reicht es, wenn ich einfach nicht antrete?!
Habe letztes Semester eine gemacht (war auch in jeder Stunde anwesend und habe die drei verlangten Arbeiten abgegeben), aber die Prüfung kann ich jetzt leider - aus zeitlichen Termin - einfach nicht machen.
Ich ärgere mich eh sehr, weil ich so viel Arbeit in die VU reingesteckt habe, aber es geht einfach wirklich nicht.
Muss ich dem Professor da Bescheid geben oder reicht es, wenn ich einfach nicht antrete?!
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(James M. Barrie)
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- emilystrange
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
ich würd dem prof schreiben (wer ist es denn?) und ihn bitte dich mündliche zu prüfen!
sollte eigentlich klappen, vor allem wenn du ihm/ihr erklärst dass du wirklich nicht zu den schritlichen terminen antreten kannst
sollte eigentlich klappen, vor allem wenn du ihm/ihr erklärst dass du wirklich nicht zu den schritlichen terminen antreten kannst

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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Ich war zwar selber noch nie in einer "VU neu", aber nachdem es sich um eine prüfungsimmanente Veranstaltung handelt, nehme ich an, dass du normalerweise ohne Abschlussprüfung die Benotung aufgrund der weiteren erbrachten Leistungen plus der dann wohl als negativ einberechneten Prüfung bekommen würdest. D.h. ich würde mich jedenfalls an den Prof. wenden und nachfragen, wie sich die Beurteilung zusammensetzt, bzw. ob er/sie dich doch noch von der Teilnehmerliste streichen und einfach gar nicht benoten kann (da ich annehme, dass es mit negativer Prüfung wahrscheinlich nur einen Fünfer geben könnte, ähnlich, wie wenn du in einem Kurs/Proseminar dann die Abschlussarbeit nicht abgibst).
Edit: Oder natürlich erstmal um eine mündliche Prüfung bitten, wie Emily geschrieben hat, richtig.
Edit: Oder natürlich erstmal um eine mündliche Prüfung bitten, wie Emily geschrieben hat, richtig.

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- Morgan_le_Fay
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Danke ihr beiden!
Die Sache ist auch, dass ich die Prüfung eigentlich gar nicht brauche.
Es handelt sich dabei um die VU "Mittelalter I" von Prof. Scharer aus dem letzten Semester. Dummerweise habe ich aber erst vor kurzem erfahren, dass ich, wenn ich die VU in einem Modul mache, den Kurs nicht machen kann und deswegen würde ich sehr gerne die VU gleich ganz bleiben lassen und den Kurs machen!
Wenn ich das so betrachte, dann wäre es ja eigentlich "egal" ob ich jetzt ein "Nicht genügend" bekomme oder nicht, da ich diese VU dann ja sowieso nicht brauche.
Ist das richtig oder habe ich da einen Denkfehler drin?
@mündliche Prüfung: Wird es keine geben.
Er war schon fast erbost, dass er einen zweiten Prüfungstermin machen muss, als glaube ich nicht, dass er auch noch mündlich prüft!
Und dann nur noch etwas aus Interesse: Was ist eigentlich mit den Leuten die in der VU angemeldet waren, dann aber kaum da waren und auch keine der Übungen abgegeben haben.
Bekommen die automatisch ein "Nicht genügend"?
Frage nur aus Interesse, weil das in dieser VU sehr oft passiert ist!

Die Sache ist auch, dass ich die Prüfung eigentlich gar nicht brauche.
Es handelt sich dabei um die VU "Mittelalter I" von Prof. Scharer aus dem letzten Semester. Dummerweise habe ich aber erst vor kurzem erfahren, dass ich, wenn ich die VU in einem Modul mache, den Kurs nicht machen kann und deswegen würde ich sehr gerne die VU gleich ganz bleiben lassen und den Kurs machen!
Wenn ich das so betrachte, dann wäre es ja eigentlich "egal" ob ich jetzt ein "Nicht genügend" bekomme oder nicht, da ich diese VU dann ja sowieso nicht brauche.
Ist das richtig oder habe ich da einen Denkfehler drin?
@mündliche Prüfung: Wird es keine geben.
Er war schon fast erbost, dass er einen zweiten Prüfungstermin machen muss, als glaube ich nicht, dass er auch noch mündlich prüft!
Und dann nur noch etwas aus Interesse: Was ist eigentlich mit den Leuten die in der VU angemeldet waren, dann aber kaum da waren und auch keine der Übungen abgegeben haben.
Bekommen die automatisch ein "Nicht genügend"?
Frage nur aus Interesse, weil das in dieser VU sehr oft passiert ist!
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Re: Vorlesungen und Prüfungen
Wenn es dir selbst egal ist (bzw. wenn nicht irgendeine Oma oder Patentante einen halben Herzanfall bekommt
), wenn du einen Fünfer im Sammelzeugnis stehen hast, dann brauchst du dir über diese VU tatsächlich keine Gedanken mehr machen - fürs Einreichen zählt das, was du dir selbst für das jeweilige Modul anrechnen lässt (also dann der Kurs).
Normalerweise müsste der Prof. Benotungs- und Abmeldekriterien in der ersten Einheit bekanntgegeben haben (manche tun's nicht...), aber ich glaube, dass bei einer prüfungsimmanenten (!) Veranstaltung durchaus rechtliche Handhabe besteht, jemand negativ zu benoten, wenn er die LV begonnen und sich nicht oder nicht früh genug (üblich ist soweit ich weiß Ende März bzw. Ende Oktober) wieder abgemeldet hat.

Normalerweise müsste der Prof. Benotungs- und Abmeldekriterien in der ersten Einheit bekanntgegeben haben (manche tun's nicht...), aber ich glaube, dass bei einer prüfungsimmanenten (!) Veranstaltung durchaus rechtliche Handhabe besteht, jemand negativ zu benoten, wenn er die LV begonnen und sich nicht oder nicht früh genug (üblich ist soweit ich weiß Ende März bzw. Ende Oktober) wieder abgemeldet hat.
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