Seite 1 von 1

Hilfe - Selbsterhalterstipendium - Ungerechtigkeit

Verfasst: Mo 28.Sep 2009, 9:56
von Alissma
Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Erfahrungen zum Selbsterhalterstipendium.
Ich erfülle nun endliich die Vorraussetzung, 4 Jahre ein gewisses Gehalt bezogen zu haben. Nur war ich offensichtilich so blöd, dass ich bereits vor 2 Jahren zu studieren begonnen habe. Der erste Abschnitt sollte jetzt erledigt sein, aber da ich nach wie vor berufstätig bin, brauch ich noch 2 Semster dafür.

Im Internet steht, dass Vorstudienzeiten berücksichtigst werden. Da mir dieses Aussage nicht ganz klar war, versuchte ich mich zu erkundigen. Nach nun 1 Monat (!!!!) habe ich endlich die Antwort bekommen, dass beim Selbsterhalterstipendium die selbe Regelung wie bei der normalen Studienbeihilfe gilt: Mindestzeit + 1 Toleranzsemester...

Heißt das jetzt für mich, dass ich kein Selbsterhalterstipendium bekomme, da ich ja schon im 5. Semster bin... und noch eines brauch für den 1. Abschnitt. :crybaby:

Ich bin grad ziiiiiemlich angepisst :evil: , weil ich eigenltich schon fix damit gerechnet habe und sich meine finanzielle situation endlich etwas bessert.

Ich hoffe, mir kann eventuell jemand mit seiner Erfahrung weiterhelfen...
Vielen Dank

Re: Hilfe - Selbsterhalterstipendium - Ungerechtigkeit

Verfasst: Mo 28.Sep 2009, 11:52
von Dax2006
Richtig, da du im 5. Semster bist und noch eines brauchst, wirst du jetzt im WS nix bekommen. Erst nach Vorlage des ersten Diplomprüfungszeugnisses!!!
Danch hast allerding genug Zeit, da die keinen Nachweiß mehr verlangen.

Re: Hilfe - Selbsterhalterstipendium - Ungerechtigkeit

Verfasst: Di 29.Sep 2009, 8:17
von ElkeK
Ich habe ab dem 3. Semester das Selbsterhalterstipendium bekommen, und bin jetzt im 5. und habe den Bescheid bekommen, dass ich nach diesem Semester den ersten Abschnitt einreichen muss um es weiter zu beziehen. Also ich muss erst nach dem WS 09/10 wieder einen Leistungsnachweis erbringen.
Kann es nicht sein, dass du es für dieses Semester bekommen würdest, und dann wieder für die Zeit verlierst, die du tatsächlich bis zum Abschluss des ersten Abschnittes brauchst, und ab dem Einreichen des ersten Abschnittes würdest du es wieder für 5 Semester bekommen?
Ich hab damals Ende Oktober alles abgeschickt, und ziemlich schnell Geld bekommen, auch rückwirkend bis September.

Re: Hilfe - Selbsterhalterstipendium - Ungerechtigkeit

Verfasst: Di 29.Sep 2009, 8:28
von Dax2006
Denk ich nicht, denn nach ihrer Schilderung muss sie jetzt schon fertig sein,- da der Stichtag zur Vorlegung des günstigen Studienerfolgs der 15 Dezember ist.
Ich bin ein gebranntes Kind was das angeht- mir wurde es 1 Jahr eingestellt wegen Studienwechsels....
Sollte die Vorlage bis zum 15.12 erfolgen, dann kommt es zu einer neuen Berechnung und das Geld wird ab Okt. nachbezahlt- sonst nicht...

Re: Hilfe - Selbsterhalterstipendium - Ungerechtigkeit

Verfasst: Di 29.Sep 2009, 10:58
von ElkeK
Ich habe unlängst einen Bescheid bekommen, da steht drin, dass mein Anspruch auf Studienbeihilfe mit Februar 2010 erlischt, falls ich nicht bis zu diesem Zeitpunkt bzw. bis Ende der Antragsfrist des Folgesemesters die erste Dipl.Prüfung in Geschichte ablegen oder nachweisen kann etc.