Befinde mich jetzt quasi im (Fast-)Endspurt des Studiums. Es fehlen mir (neben der Diplomarbeit natürlich) nur noch zwei LV aus dem zweiten Abschnitt und eben einige Freie Wahlfächer.
Um die Zahl letzterer zu reduzieren und damit es etwas schneller vorangeht(es wird langsam Zeit, dass ich das Studium endlich abschließe), habe ich mir überlegt einige Lehrveranstaltungen, die ich so im Laufe des Studiums absolviert habe, mir (wegen Noten, einige Dreier usw. dabei) aber nicht anrechnen ließ, jetzt im Nachhinein als Freie Wahlfächer anrechnen zu lassen.
Habe Ende 2005 einen "Antrag auf Genehmigung der freien Wahlfächer" bei der SPL(Leitung hatte damals Edelmayer inne) eingereicht und mir meine Kombination genehmigen lassen. Jetzt müsste ich aber, um mein Vorhaben zu realisieren, einen neuen Antrag einreichen und meine Zusammenstellung etwas verändern, damit ich die oben erwähnten Stunden einbauen kann.
Meine Fragen diesbezüglich:
1) Gibt es so etwas wie eine "Verjährung" von Lehrveranstaltungen? Könnte es mir, anders gefragt, passieren, dass einige Lehrveranstaltungen durch den neuen Antrag verloren gehen(ich sie mir nicht mehr anrechnen lassen kann), weil ihre Absolvierung schon einige Jahre zurückliegt(die Rede ist nicht vor Jahrezehnten, sondern bei den Extremfällen von ca. 4 Jahren)?
2) Habe von mehreren Studienkollegen des öfteren gehört, dass man das Recht hat im Rahmen der Freien Wahlfächer 12 Stunden beliebig zu absolvieren, sie sich also nicht genehmigen lassen muss bzw. sie nicht begründen muss, also auf dem Antrag weglassen, sie sich im Endeffekt aber trotzdem anrechnen lassen kann. Entspricht das der Wahrheit?
Hoffe einerseits, dass ich mich halbwegs veständlich ausgedrückt habe und andererseits, dass man mir irgendwie behilflich sein kann. Wäre für jegliche Art von Information dankbar.
