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Falls es Interessierte an einem Fortbetrieb gibt (eventuell in Kooperation mit der FB-Gruppe), können sich diese gerne an mich wenden.

Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

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ElkeK
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Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von ElkeK »

Im Studienplan für Dipl.studium Geschichte steht folgendes:

"Aus den aspekt-, epochen- und räumlich orientierten Pflichtfächern sowie den wissenschaftstheoretisch orientierten Pflichtfächern müssen mindestens 12 Sst. als prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Kurs, Guided Reading) absolviert werden."

Was bedeutet das für die methodisch und arbeitstechnisch orientierten Fächer? Die gibt es ja auch als KU oder VO. Darüber steht nichts konkretes im Studienplan. Weiß jemand zufällig in welchem Ausmaß diese als VO oder KU abgelegt werden müssen?
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von unus_de_multis »

Wenn nichts darüber geschrieben steht, dann ist es egal.
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scalogna
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von scalogna »

Jep. Die M-Fächer kannst du theoretisch alle als VO absolvieren, wird aber bei einigen selten oder gar nicht möglich sein.

Hinweis zu den 12 SSt. prüfungsimmanent aus AER+W: Doppelcodierte AER-Sachen zählen trotzdem nur für 2 SSt.!
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von emilystrange »

scalogna hat geschrieben:
Hinweis zu den 12 SSt. prüfungsimmanent aus AER+W: Doppelcodierte AER-Sachen zählen trotzdem nur für 2 SSt.!
Aber KUs oder GRs sind fast nie doppelt codiert, bzw. wenn doch dann kann man sicht nicht beides anrechnen lassen. das sind dann diese integrativen grundkurse fürs lehramt!
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von Danny_1987 »

Dumme Frage anbei: Aber 12 SSt. insgesamt aus AER + W- Fächern, oder?
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scalogna
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von scalogna »

@ Emily: ich weiß, wollte nur drauf hinweisen, da es da immer wieder Verständnisprobleme gibt von wegen "doppelt codiert" ist ungleich "doppelt angerechnet". ;)

@ Danny: ja, insgesamt, Verteilung auf die einzelnen Fächergruppen egal.
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von m.a85 »

jo also insgesamt 12 aus AER + W

Und (bitte korrigieren wenn ich mich irren sollte)du solltest im ersten Abschnitt eine fremdsprachige Vo/Ku (was auch immer) belegt haben (oder war das generell irgendwann im Studium?).

lg
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von scalogna »

fremdsprachige LV irgendwann im Studium, egal ob aus den Pflichtfächern der Geschichte oder in einem Wahlfach - es muss nur deutlich erkennbar sein, dass sie fremdsprachig abgehalten wurde.
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von ElkeK »

Danke für die Antworten!
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von Hannibal »

Ich bin absolut nicht am neuesten Stand:
Gelten diese neuen VUs als prüfungsimmanent im Sinne des §15 des Diplomstudienplanes (12 Sst. aus A/E/R/W müssen prüfungsimmanent sein)?
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von Leon_der_Profi »

nachdem bei den VUs im VLVZ immer "prüfungsimmanente Lehrveranstaltung" dabei steht ist wohl davon auszugehen
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von Hannibal »

Irgendwie einleuchtend. Danke. ;-)

Irgendwie hat sich diese Zeile bisher immer meiner Aufmerksamkeit entzogen...
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von ElkeK »

Was ich nicht ganz verstehe: eine VU hat 3 ects, ein Kurs 4. Wenn ich im alten Studienplan eine VU statt einen KU belege, bekomme ich aber trotzdem nur 3 Punkte dafür? Hab ich dann nicht irgendwann zu wenig Punkt? Oder wird darauf Rücksicht genommen, dass im alten Studienplan prüfungsimmanente LVs eigentlich 3 Punkte hatten?
Oder ist das eigentlich ganz egal, hauptsache man kann genügend püfungsimmanente LVs vorweisen und hat alle Codes abgedeckt?
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von scalogna »

Meine Vermutung, keineswegs studienrechtlich gedeckt:

Da das Diplomstudium grundsätzlich nach SSt. und nicht nach ECTS "abgerechnet" wird, müsste es auch mit 3 ECTS für 2 prüfungsimmanente Stunden klappen. Vor allem, weil es ja diesen ominösen Passus in der Äquivalenzliste gibt (alle prüfungsimmanenten LV sind mit KU gleichzusetzen).
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Re: Anteil an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Beitrag von ElkeK »

Dankeschön!
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