Habe ein paar Fragen zum Modul Frauen- und Geschlechtergeschichte und hoffe, irgendjemand kann sie mir beantworten..

Sehe ich das richtig, dass nur der Abschnitt 2 prüfungsimmanent sein muss - nur 4 Stunden prüfungsimmanent kommen mir ein wenig wenig vor?!
Der Abschnitt 4 verwirrt mich auch etwas, oder bin ich die einzige, die folgende Studienplanformulierung etwas ungenau (um nicht zu sagen schwammig) findet?
Heißt das, dass ich mir mehr oder weniger jede Lehrveranstaltung anrechnen lassen kann, die nur irgendwie etwas mit dem Thema "Geschlechterverhältnisse in Politik und Recht"Abschnitt 4: Submodul mit thematischem Schwerpunkt (12 Sst.)
Von den 12 Stunden müssen mindestens 4 aus dem zweiten Studienabschnitt sein. Dabei
müssen mindestens
* 4 aus dem Bereich der Studienrichtung Geschichte gewählt werden
* 4 aus dem Angebot der kooperierenden Disziplinen
* 4 sind aus Geschichte bzw. dem interdisziplinärem Angebot frei wählbar
zu tun hat (was genau mit "kooperierenden Disziplinen" gemeint ist, erschließt sich mir auch nicht so ganz)?
Und sind mit den 4 Stunden aus dem zweiten Abschnitt Seminare oder ähnliches gemeint oder heißt das nur, dass man sich mindestens die 4 Stunden aufheben muss, bis man im Hauptstudium im zweiten Abschnitt ist?
Zum Schluss muss ich noch ein wenig Dampf ablassen und kundtun, wie sehr es mich anzipft, dass die Anmeldung auf der Geschichte zwar morgen los geht, es für das Modul aber immer noch kein aktuelles Lehrveranstaltungsverzeichnis gibt (nicht zuletzt, weil die Anmeldung bei anderen Studienrichtungen schon fast wieder abgeschlossen ist und dementsprechend eine Koordination schwierig bis unmöglich wird).

Danke fürs löchern und vollquatschen lassen und einen schönen Semesterstart!
Liebe Grüße,
Karin